1982 Börsenblatt s, d. Dlschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. 37, 15. Februar 1910. Aus dem Wahl-Ausschüsse scheiden aus die Herren: Alexander Francke in Bern, Kommerzienrat Ltto Nauhardt in Leipzig. Beide Herren sind wieder wählbar. Im Amte verbleiben die Herren: Arthur Georgi in Berlin, Anton Hosfmann in Stuttgart, Or. Wilhelm Ruprecht in Güttingen, Heinrich Schöningh in Münster. Aus dem Verwaltungs-Ausschüsse des Deutschen Vuchhändirrhausrs scheiden aus die Herren: Wilhelm (krähen in Leipzig, Theodor Weicher in Leipzig, Alfred Staackmann in Leipzig, Heinrich Wallmann in Leipzig. Erstgenannte drei Herren können satzungsgemäß nicht, Herr Wallman» kann wieder gewählt werden. Im Amte verbleiben die Herren: Karl W. Hiersemann in Leipzig Karl Weisser in Leipzig. Mit dem Bemerken, daß nur solche Wahlvorschlägc Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidatcn in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sic an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunchmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die vcrchrlichcn Vorstände, die Wahlvorschläge auf dem versandten Formular bis spätestens den 26. März d. I. au die Geschäftsstelle des Börscnvcreins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, ciuzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die vcrchrlichcn Vereine die Aufforderung, Vollmacht«-Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß tz 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein aus der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dein Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen (tz 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstände des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen und zwar nur ans Mitglieder desselben Vereins übertragen können; 8) daß Mitglieder eines Ortsvercins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvcreins sind, ihr Stimmvertretungs- recht durch den Krcisvcrcin auszuüben haben; 4) daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle aus der Tagesordnung der betreffenden Haupt versammlung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen Z 17, Absatz 4) statthast ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Kraukhcitssällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: n) Benutzung des BörscnvereinS-Formulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will,