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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1910
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- Deutsch
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deutung, der Verbreitung, der ganzen Stellung des Blattes auch gegenüber den Konturrenzblättern drei- bis neunmal zu nehmen. Eine allgemeine Sitte, bei Verkäufen das Fünf fache des Jahresbetrages zu gründe zu legen, läßt sich nicht feststellen. Der Begriff »festeInserenten« als eine Besonderheit ist im Fachzeitschriftenwesen nicht bekannt. Es gibt im soliden Geschäft nur »Inserenten«, unter denen einzig und allein die Auftraggeber von Anzeigen und Beilagen zu verstehen sind, die ordnungsgemäß ihre Bestellungen erteilt haben und ihren Zahlungsverpflichtungen Nachkommen. Erteilen diese Inserenten ihre Aufträge auf längere Zeit, oder pflegen sie ihre Aufträge nach Ablaus zu erneuern, oder lassen sie ihre Anzeigen zu bestimmten Zeiten, z. B. zu Weihnachten, zur Bäder-Saison usw., regelmäßig erscheinen, so pflegt man diese als »dauernde Inserenten» zu bezeichnen. Gratis- oder Gesälligkeits- oder FUll-Jnserate müssen selbstverständlich bei der Berechnung des Jnscratenerirages ansscheiden. Hat der Vorbesitzer der Zeitschrift die Gepflogen heit gehabt, derartige Inserate aufzunehmen, so war er ver pflichtet, dem Käufer von diesem sehr erheblichen Umstande bei den Verkaufsverhandlungen Kenntnis zu geben.« Schließlich erklärt sich der Vorstand bereit, im Falle eines Prozesses einen Gutachter dem Gericht vorzuschlagen. IV. Rezensionsexemplare, Kritiker und Verleger. <Vgl. Nr. 33 d. Bl.> Der von Herrn Wild in Nr. 33 des Börsenblatts veröffentlichte Artikel hat mich in hohem Maße interessiert. Bin ich doch vor nunmehr acht Jahren als Schriftsteller zuerst mit einer Broschüre »Das Elend der Kritik« hervorgetreten, habe in dauernder Redak tionstätigkeit und vor allem als Kritiker einer großen Anzahl deutscher Blätter die unheimliche Last des Besprechungszwanges kennen gelernt und weiß schließlich in meiner Eigenschaft als Ver leger (seit 1903) auch den Versand und die Unkosten der Rezen sionsexemplare in vollem Maße zu würdigen. Es sei mir daher gestattet, einige Worte aus meiner mehr als achtjährigen Praxis als Kritiker, Redakteur und Verleger zu den Anregungen des Herrn Wild zu sagen. I ist es ein grundlegender Irrtum, wenn Herr Wild meint, es wäre einigermaßen eine Bürgschaft für Besprechung gegeben, wenn die Versendung nur an die Redaktionen der Blätter und nicht an die Einzelpersonen erfolgt. Ich kann aus eigener Erfahrung sowohl an einer großen Tageszeitung, wie als Herausgeber von Zeitschriften nur feststellen, daß die Redaktionen derart mit Zusendungen überhäuft werden, daß auch beim besten Willen in eine Prüfung aller Eingänge nicht eingetreten werden kann. Auch reicht der zur Verfügung stehende Raum einer Tageszeitung sowohl, wie jeder Zeitschrift nicht dazu aus, allen Werken gerecht zu werden. Dazu kommt, daß die Redaktionen mit Arbeit überhäuft sind, die Tages zeitungen vor allem, und daß meist die Bücher einzelnen be stimmten oder gelegentlichen Mitarbeitern zur Kritik übergeben werden. Am willkommensten ist aber jedem Redakteur, wenn er über wirklich wertvolle Neuerscheinungen von zuverlässigen Mit arbeitern jeweilig Aufsätze oder eingehend knappe Kritiken erhält. Meine Erfahrung hat mich gelehrt, daß der Verleger am besten fährt, wenn er aä I bei der betreffenden Redaktion anfragt, ob sie das Werk in einer bestimmten Frist besprechen könnte oder ob sie eine Kritik seitens einer zu benennenden Persönlichkeit aufnähme; aä II auf Anfragen von Einzelpersonen, die ihm als Kritiker noch nicht bekannt sind, eine Rückfrage an die bezeichnete Redaktion richtet und dann erst sein Werk versendet; Lä lll unverlangte Rezensionssendungen überhaupt nicht macht. Es kommt auch oft der Fall vor, daß dem Autor befreundete oder bekannte oder sonst besonders an einem Werk interessierte Schriftsteller und Kritiker durch ihre Verbindungen mit Zeit schriften und Zeitungen eine Besprechung zusagen. In diesen Fällen sende man der betreffenden Redaktion ein Exemplar mit der Bitte, die Besprechung durch den Herrn X oder X veranlassen zu wollen. Man ist dann wenigstens einer günstigen Erledigung gewiß. Was nun die angeregte Leipziger Zentrale zum Versand von Rezensionsexemplaren betrifft, so stimme ich diesem Vorschläge gern zu. Allerdings werden sich bei der praktischen Durchführung des Projekts eine Anzahl Varianten ergeben, da nicht jedes Werk sich zu dieser immerhin etwas zeitraubenden Art der Versendung eignet. Die Durchführung ist auch nur möglich, wenn sich die Mehrzahl aller Verleger und vor allem die großen Verlags anstalten daran beteiligen. Zur Mitarbeit und zu eventuellen weiteren Vorschlägen bin ich gern bereit. Friedrich Dietert-Dembowski i. Fa. Deutscher Heimatverlag. Kleine Mitteilungen. Born Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Zubilligung des Urheberschutzes für Abbildungen in Katalogen. — In einer jüngst ergangenen Entscheidung, die das Reichsgericht infolge eines Rechtsstreits zwischen zwei Mannheimer Maschinen fabriken traf, wird ausgedrückt, daß Kataloge in der Art und Weise zusammengestellt werden können, daß den darin befind lichen Abbildungen der Schutz des Urheberrechts nicht zu ver- sagen ist. Das Landgericht Mannheim versagt die Verwendung der Abbildungen, hält die Klage jedoch insoweit für unbegründet, als sie sich auf das literarische Urheberrecht stützt. Das Oberlandes gericht Karlsruhe sieht dagegen das Urheberrecht durch den Gebrauch der Abbildungen der anderen Firma als verletzt an, und das Reichsgericht hat jetzt die Entscheidung des Oberlandes gerichts Karlsruhe mit folgender Begründung bestätigt: »Die Revision rügt Verletzung des § 1 Nr. 3 des Literarischen Urheberrechtsgesetzes. Die Beklagten seien berechtigt, die in ihrem Katalog (!!!) dargestellten Maschinen herzustellen. Deshalb müßten sie auch berechtigt erscheinen, sie abzubilden. Das Ober landesgericht habe nicht in genügender Weise festgestellt, daß mit den Abbildungen neben dem Reklamezweck noch ein besonderer Zweck der Belehrung verfolgt werde. »Die Revision kann mit diesen Ausführungen keinen Erfolg haben. Entscheidend ist, daß nach den Feststellungen des Ober landesgerichts die Abbildungen das Ergebnis einer individuellen geistigen Tätigkeit sind, insofern sie die Maschinen nicht in irgend einer beliebigen Weise, sondern speziell in der Weise wiedergeben, daß sie deren Beschaffenheit und Funktion dem Beschauer möglichst verständlich machen. Dadurch sind sie »Abbildungen technischer Art« im Sinne des § 1 Nr. 3 I. eit. nämlich bestimmt und geeignet, das technische Verständnis zu vermitteln und zu erleichtern. Durch diesen ihren Hauptzweck unterscheiden sie sich von den am gleichen Orte genannten »Kunstwerken«, welche auf die Befriedigung des ästhetischen Gefühls gerichtet sind. Im übrigen kommt es, wenn die übrigen Abbildungen sich als ein individuelles Geistesprodukt darstellen und das technische Verständnis vermitteln oder erleichtern, für ihre Eigenschaft als »Abbildungen technischer Art« nicht darauf an, ob sie speziell belehrende Zwecke verfolgen, z. B. in einem Lehrbuch enthalten sind, oder ob sie, wie im vor liegenden Falle, der Reklame dienen. (Vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Strass. Bd. 34 S. 431, Bd. 39 S. 100; Entschei dungen des Reichsgerichts in Zivils. Bd. 70 S. 266).« Akt.-Z. I. 71/09. — 8. Januar 1910. X. L!— Normal - Aufführungsvertrag zwischen Bühnendichtern und Bühnenleitern. — Die Aufstellung eines Normal- Aufführungsvertrages zwischen dem »Deutschen Bühnen-Verein« und dem »Verband Deutscher Bühnenschriftsteller« wird schon seit Jahren von diesen beiden Vereinigungen angestrebt. Eine gemeinschaftliche Kommission unter dem Vorsitz des General- Intendanten v. Possart, der unter anderen auch angehören die Schriftsteller vr. Walter Bloem, Sudermann, vi-. Fulda, vr. O. Blumenthal, Humperdinck und die Theaterleiter Matzcnbecker (Wiesbaden), vr. Löwe (Breslau), vr. Löwenfeld (Berlin), Hans Gregor (Berlin), Martersteig (Köln), Bachur (Hamburg), ist im Laufe der letzten Zeit zu wiederholten Beratungen zusammen getreten, um den Vorentwurf zu diesem Normalvertrage festzu- I stellen. In der letzten Kommissionssitzung sind nun vor einigen
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