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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1910
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- Deutsch
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schlossen, ihn sobald als angängig ihren Verbänden zur Ge nehmigung vorzulegen. (Vossische Zeitung.) * Versammlung von Buchhandlungs-Gehilfinnen in Berlin. — Die Fachgruppe der Buchhandlungs-Gehilfinnen im Kaufmännischen Verbände für weibliche Angestellte, Berlin (Alte Jakobstr. 20/,, Aufgang 6), veranstaltet am Donnerstag, 17. Februar, abends 8*/, Uhr, einen Diskussionsabend, bei dem Herr Buchhändler Julius Schirmer über den »verderblichen Einfluß der Schundliteratur« sprechen wird. Kolleginnen aus dem Buchhandel sind willkommen. * Farbendruck im achtzehnten Jahrhundert. (Vgl. Nr. 32 d. Bl.) — In Ergänzung des Artikels: Farbendruck im acht zehnten Jahrhundert (in Nr. 32 d. Bl. vom 9. Februar 1910) wird uns mitgeteilt: Nathan Rosenthal, Antiquariat in München (Schwanthaler straße 32) besitzt das nachverzeichnete in dieser Vollständigkeit sehr seltene Buch vom Erfinder des Farbendrucks: Okulier ^aeod: 6o1Isotion äs plantes uLuslles, ourisu868 Oautier ä'^ot,^. I'olio. Vsau (tat). 400.—. ^losebsr ^l: Ool. 1363. 6ras886 III 37. L^iulsur: 42 oru, larzeur: 27 ew. Oaut-ior: 01)86rvat.ion8 8ur la peinture 6t 8ur Is8 ls-dleaux kneien8 Vom schwedischen Buchhandel. — Die Buchhandlung Axel Quiding in Växjö (alte Rechtschreibung: Vexiö), Schweden, ge gründet 1832, ging unter der Firma ^ktisdola^et .^xol tzuiäin§8 bokbanckol an eine Aktiengesellschaft über mit 50 000 Kr. Aktienkapital, wovon 47 500 Kr. eingezahlt, der Rest bis 10. Juni 1910 einzuzahlen ist. Den Vorstand bilden Frau Alma Quiding, welche die Firma zeichnet, Rechtsanwalt G. A. Landen und als Stellvertreter der Buchhandlungsgehilfe A. W- Kallenberg. (Lt. Eintragung im Handelsregister.) Pensionsversicherung der Angestellten in Österreich. — Der Zentralverband österreichischer Kaufleute teilt folgendes mit: Die Allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte und deren Landes stellen haben von Anfang an den Standpunkt vertreten, daß den gegen die Einbeziehung in den Kreis der Versicherungsvflichtigen erhobenen Rechtsmitteln keine aufschiebende Wirkung zukomme — eine Auffassung, der sich auch einzelne politische Behörden erster Instanz — so auch der Wiener Magistrat — und einzelne Bezirks gerichte anschloffen. Der Zentralverband österreichischer Kaufleute, dem von vielen Seiten Beschwerden gegen derartige Exekutionen zu gingen, ließ nun durch sein Sekretariat einer großen Anzahl von Fir men Rekurse gegen die erfolgten Exekutions-Bewilligungen ausar beiten, denen die Nekursgerichte unter dem Hinweise Folge gaben, daß eine gerichtliche Exekution nur dann bewilligt werden könne, wenn der vorgelegte Ausweis über die rückständigen Prämien auch wirklich ein gerichtlich vollstreckbarer Exekutionstitel sei. Zur Exe kutions-Bewilligung genüge daher keineswegs eine Bestätigung der zuständigen politischen Behörden, daß »der Bescheid keinem die Exekution hemmenden Rechtszuge unterliege«, der Inhalt der Voll- fireckbarkeitsklausel müsse vielmehr ein vollständig erschöpfender und es müsse ausdrücklich auch die Rechtskraft des Bescheides be stätigt sein, was die politische Behörde nicht bestätigen kann, so lange noch ein Rechtsmittel schwebt. Die niederösterreichische Landesstelle der Allgemeinen Pensionsanstalt hat gegen derartig begründete Beschlüsse der zweiten Instanz, durch die die Exekutions- Bewilligung der ersten Instanz aufgehoben wurde, den Revisions rekurs an den Obersten Gerichtshof ergriffen, der nunmehr ab schlägig beschieden wurde; der gestellte Exekutions-Antrag wurde endgültig abgewiesen. Es können demnach Prinzipale, die gegen die Einbeziehung ihrer Angestellten in den Kreis der Versicherungspflichtigen rekurriert haben, vor Erledigung der erhobenen Rechtsmittel durch das Ministerium des Innern zwangsweise nicht verhalten werden, die rückständigen Prämien zu bezahlen. Der Verband hat die Mitglieder-Korporationen von dieser Entscheidung mit dem Bemerken verständigt, daß sich die Zahlungsverweigerung nach erhobenem Einsprüche nur für solche Firmen empfehle, die ständiges Personal beschäftigen, da für die Entrichtung der Beiträge der Dienstgeber haftet und bei der langen Dauer des Rekursverfahrens bei einer schließlichen un günstigen Entscheidung leicht der Fall eintreten kann, daß der Dienstgeber für aus den Diensten bereits getretene Personen die Prämien entrichten muß, ohne daß ihm die Möglichkeit geboten ist, den vom Dienstnehmer zu entrichtenden Beitrag in Abzug zu bringen. Bei ständig beschäftigtem Personal sowie bei solchen Kategorien von Angestellten, die von den politischen Behörden in übereinstimmenden Entscheidungen für nicht versicherungspflichtig erklärt wurden, wird sich hingegen die Entrichtung der Prämien nicht empfehlen. (Wiener Zeitung.) * Postscheckkonto. (Vgl. 1909 Nr. 233, 238, 241, 243, 249, 261; 1910 Nr. 3, 8, 14, 24, 33 d. Bl.) — Weiter gemeldetes Post scheckkonto: Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: G. Koezle in Chemnitz Leipzig 7092 * Peusionsanstalt deutscher Journalisten und Schrift steller in München. — Die Pensionsanstalt deutscher Journa listen und Schriftsteller hat in ihrer außerordentlichen Haupt versammlung in München die durch das neue Versicherungsgesetz bedingten Satzungsänderungen angenommen. Diese bieten den Mitgliedern eine Reihe weiterer Vorteile. Die Mitteilungen des Vorstandes zeigten ein sehr günstiges Bild der Entwicklung der Pensionsanstalt im verflossenen Jahre. Russischer Gchriftstellerkongretz. — Das russische Mini- sterium des Innern hat die Erlaubnis erteilt, im Februar (alten Stils) des laufenden Jahres einen Kongreß der russischen Schrift steller nach St. Petersburg zu berufen. Es wird dies in Ruß land der zweite Schriftstellerkongreß sein; der erste fand 1908 statt. Das für ihn genehmigte Programm lautet: 1. Bericht über die Ausführung der Bestimmungen des ersten Kongresses der Vertreter der Presse (im Jahre 1908). 2. Das Autorrecht und die Literarkonventionen. 3. Verbesserung der Bedingungen des Absatzes der Preß- erzeugnisse, des Handels mit ihnen und des Verlagsbetriebs. Maßregeln gegen die Ausbeutung der Literatur und der Schrift steller durch Verleger, die nur geneigt sind, der nicht wählerischen Nachfrage und dem Geschmack des wenig gebildeten Teils der Leser blindlings zu dienen. Die Post- und Telegraphentaxen für die Erzeugnisse der Presse, darunter auch der periodischen. 4. Die gegenseitigen Beziehungen zwischen Schriftstellern und Verlegern. 6. Die professionelle Organisation der literarisch tätigen Per sonen und ihre Beziehungen zu den internationalen Organisationen. 6. Die materielle Sicherstellung der in der Literatur tätigen Personen. 7. Die Literatur-Eth:', die Würde der Presse: Ehrengerichte. 8. Statistik der Presse. 9. Einrichtung periodischer Schriftstellerkongresse. k. Die deutsche Presse in Texas. — Das vornehmlich Land wirtschaft treibende Texas gehört zu denjenigen Staaten der Nordamerikanischen Republik, in denen die deutsche Presse ihre verhältnismäßig stärkste Entwicklung gefunden hat. Die erste deutsche Zeitung, die in diesem Lande erschien, war die im Jahre 1847 in Galveston gegründete »Union«, ein durchaus sklaverei freundliches Blatt, das an der 1852 gegründeten »New Braunfels Zeitung«, sowie an der 1853 in San Antonio erscheinenden »Zeitung« eine teilweise sehr heftige Gegnerschaft fand. Von da ab hat das deutsche Zeitungswesen in Texas stark zugenommen, so daß im Jahre 1904 folgende 29 deutsche Blätter und Zeit schriften in Texas erschienen: Austin: Texas Vorwärts, 21.Jahrgang wöchentlich; — ebendort: Schützes Monatsbuch für Texas, Monats schrift, I. Jahrgang (1905 mit demTode des Herausgebers wieder ein gegangen); — Belleville: Wochenblatt, 14. Jahrgang; — Brenham: Volksbote, 31. Jahrgang, wöchentlich; — ebendort: Lutherischer Gemeindebote für Texas, 13. Jahrgang, halbmonat-
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