SeschSftltche Einrichtungen und Veränderungen. X: 179, 3. August 1923. 8. Anzeigen-Tetl. »//- »//« -»//- I 1.August1923 s I ab neu zu regeln. E Alle Monatskonten sind ^ U' von heute ab aufgehoben. L I Lieferungen an Richtmit« V A gliedcr der 6^0 bis zur 8 » Grundzahl 20 erfolgcn L I grundsätzlich nur bar,- vel » L direkten Sendungen bis zu I » diesem Betrage tragen wir die ^ I Rachn «Spesen. Sendungen S A „Zahlbar nach (Empfang" > » bitten wir binnen 10 Tagen R I auszugleichen. Verschlepp« » H unqen im Ausgleich zwingen > » uns zu Nachsorderunqen auf L ! Grund erhöht. Schlüsselzahl, k T Leipzig, I. August I»2? ! I Hesse §c Becker Verlag f /ln unsere Geschäftsfreunde! Die -mstsuernste, sistr überltürrenste stlsrkenluiertung macsts clie weitere ilulreckiterstaitunq von Nelkanten unmöqstcst. Der Anregung <lcr V. w. v. kolgcnst, staben wir uns entlcktollcn, von nun ab, unst rwar beginnenck mit stein l. llugult st. I., alle letten Se- lteltungen nur gegen sofortigen llusgtcistr unter poltnastmsstme oster Lmeiestung stcs Iskturen- bctraaes ourcst clie U/16 ru liefern, wobei wir dkonto gcwrstrcn unst stie Nastmastmetpelen tragen, vereinbarte vorrugsdcstingungen unst kib- maüiungen bleiben sonst bcltekcn. solange austr gegenseitig cingcstsltcn. Unsere besstiäktskrcunste, mit stenen wir im Vertragsverstaitnis ltesten, staben wir sturcst polt-kunsticstreiben benastrrilsttigt. G. öraun 6. m. b. li. vorm. G. Sraunfche hofbuchöruckerei unst Verlag Karlsruhe i. S. Neue Lieferungs bedingungen aller Abteilungen unseres Berlages. Bei Firmen, die der L^.0 angeschlossen sind, erfolgt Ein ziehung aller Beträge durch noch unter Nachnahme, Nach nahmespesen zu unseren Lasten. Wird Nachnahme nicht ge wünscht, so bitten wir bei Aufgabe der Bestellungen um Vorauszahlung zur Schlüssel zahl des Zahlungstages. Über senen Firmen nur bar durch Kommissionär. Wir werden uns im Be darfsfälle auf diese Anzeige berufen. Gerhard Stalling Verlag. Oldenburg i. O. 7. 7 c^.Z L. >1. Neue z»iiiW!iiiei»WWkii. I. Bisherige Monatskonten sind ausgehoben. Alle z. Zt. noch nicht beglichenen Fakturenbeträge müssen bis 15. August ein- gegangen sein, späterer Ausgleich wird nur zur Schlüsselzahl des Zahlungstages anerkannt. II. Den der angeschlossenen Firmen liefern wir in Rechnung . unter gleichzeitiger Einziehung des Betrages durch die L^.6. Firmen nur gegen Voreinsendung des Betrages. Vorfakturen werden nur tn Grundzahlen ausgestellt, als Schlüsselzahl gilt die jeweilige des Zahltages. Ausländische Finnen bitten wir um Einsendung von Schecks oder Noten. lV. In allen Fällen von Zahlungsverzögerungen tritt die Schlüssel zahl des Zahltages in Kraft, zuzüglich sämtlicher uns er wachsenen Unkosten (z. B. Nachnahmegebühren) sowie An- VerlegenVereinigung. VI. Im Zweifelsfalle werden wir auf diese Bekanntmachung Bezug nehmen. Stuttgart - Gotha, den 1. August 1923 Friedrich Andreas Perthes A.-G.