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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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2520 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 46, 26. Februar ISIS. Nichtamtlicher Teil. Zum Entwurf einer Fernsprechgebühren-Ordnung. Wir sind zur Veröffentlichung der nachfolgenden gemein samen Eingabe ermächtigt: (Red.) An den Hohen Reichstag zu Berlin. Betrifft den Entwurf einer Fernsprech gebühren-Ordnung. Die Unterzeichneten Vorstände des Deutschen Buchdrucker- Vereins, des Verbandes Deutscher Stcindruckereibesitzer, des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler und des Deutschen Verlegervereins gestatten sich hierdurch dem Hohen Hause von den in den Kreisen ihrer Mitglieder durch den Entwurf einer Fernsprechgebühren-Ordnung hervorgerufenen ernsten Bedenken gegen die vorgeschlagene Aufhebung der Pauschgebiihren Kenntnis zu geben. Sie verbinden hier mit die dringliche Bitte, durch Ablehnung der beabsichtigten Einfüh rung von Einzelgesprächsgebühren für alle Fernsprechteilnehmer Industrie und Handel, be sonders auch die graphischen und viele andere Ge werbe, vor einer zu harten Mehrbelastung bewahren zu wollen. In der Begründung des Entwurfs wird darauf hin- gewiescn, daß der Anteil der Grundgebührenanschlüsse an der Gesamtzahl der Anschlüsse von 22,4"/, im Jahre 1900 auf 44,2"/, im Jahre 1907 angewachsen ist. Hierdurch wird die Entbehrlichkeit der Pauschgebiihren nicht er wiesen. Die verhältnismäßig starke Zunahme der Grund gebührenanschlüsse ist vielmehr ein weiterer Beweis, daß es den Bedürfnissen der Geschäftswelt entspricht, wenn sich auch künftig die Fernsprechteilnehmer mit hoher Gesprächs zahl für die Pauschgebiihren und die Teilnehmer mit niedriger Gesprächszahl für die Grund- und Gesprächsgebühren ent scheiden können. Während die Pauschgebiihren die viel sprechenden Teilnehmer vor einer zu hohen Belastung schützen, sind die Einzelgesprächsgebühren weniger belastend sür die selten sprechenden Teilnehmer. Letztere Berechnungsart ermög licht somit zugleich die Einführung der Fernsprecheinrichtung auch in den verkehrsärmeren Orten. Deshalb ist auch die im neuen Tarif vorgesehene Herabsetzung der Grundgebühr und der Einzelgeiprächsgebühr sowie das Fallenlassen der zurzeit geforderten Bezahlung von mindestens 400 Gesprächen, auch wenn sie nicht geführt wurden, nur zu begrüßen. Eine reichliche Deckung des Ausfalls, der bei dem Ausbleiben einer gesteigerten Inanspruchnahme der Grundgebllhren- anschlüsse eintreten müßte, darf von der nach Ermäßigung der Grund- und Gesprächsgebühren sicher zu erwartenden stärkeren Benutzung der Fernsprecheinrichtung auch in den mittleren und kleineren Orten erhofft werden, so daß die gegenwärtig befriedigende Rentabilität des Fernsprechwesens nicht durch eine so maßlose Heranziehung der jetzigen Pausch- gebührenteilnehmer, wie sie in der allgemeinen Einfüh rung des Grund- und Gesprächsgebührensrfftems erblickt werden müßte, gesichert zu werden braucht. Ein allzu großes Gewicht können wir aber auch dem in der Begründung des Entwurfs gegenüber der »ungleich mäßigen Belastung« angezogenen Gesichtspunkte der aus gleichenden Gerechtigkeit nach Lage der Sache nicht bei messen, obgleich wir völlig mit der Schaffung eines solchen Ausgleichs einverstanden sind, wenn dadurch die im allge meinen Interesse zu erstrebende vollständige Ausnutzung der Fernsprecheinrichtung seitens der Bevölkerungsklaffen, denen sie dienen soll, keinen Eintrag erleidet. Die bisherige Un gleichheit in der Benutzung der Grundgebührenanschlüffe (im Durchschnitt werktäglich 2 Gespräche) und der Pausch- gebührenanschlüsse (im Durchschnitt werktäglich 10 Gespräche) beweist so wenig wie die Ungleichheit des nach der jetzigen Gebührenordnung im Durchschnitt auf ein Gespräch ent fallenden Gebührenbetrags von 4,5 H bei den Pausch- gebührenanschlüssen und von 17,3 H bei den Grundgebühren anschlüssen die Entbehrlichkeit des Pauschgebühcensystems sür die am meisten des Fernsprechers sich bedienenden Kreise. Zutreffend wird von einer anderen, gegen die Beseitigung der Pauschgebühren Einspruch erhebenden Seite daraus hin gewiesen, 1. daß es gerade die Pauschgebührenan- schlüsse gewesen sind, welche die Ausbreitung des Fern sprechverkehrs in erster Linie gesichert haben, und daß sie noch heute die eigentlichen Träger des Fernsprechwesens sind; 2. daß das Abonnement mit natürlich wesentlich ermäßigten Preisen, welches die Pauschgebühr darstellt, die Fernsprech einrichtung zunächst populär gemacht und ihr namentlich die Kreise zugeführt hat, ohne die an eine Rentabilität dieser Verkehrseinrichtung nicht zu denken ist, nämlich Industrie und Handel Ganz richtig wird hieraus gefolgert und zu gleich durch Beispiele nachgewiesen, daß bei Aushebung der Pauschgebühren Industrie und Handel die Haupt geschädigten sein würden. Daß gerade die Kreise, welche vom Fernsprecher den stärksten Gebrauch machen, am härtesten betroffen werden müssen, wird übrigens vom Reichspostanit selbst mit der Erwartung einer erheblichen Einschränkung des Sprechvsrkehrs der jetzigen Pausch- gebührenteilnehmer eingeräumt. Der Rückgang wurde früher, bei dem Vorschlag einer Einzelgesprächsgebühc von 5 H, auf 40"/, und nunmehr, bei Ermäßigung dieser Gebühr auf 4 H, immerhin noch auf 25"/, geschätzt. Wir meinen, daß ebenso wie bei verschiedenen anderen Verkehrseinrichtungen, die nur durch ihre starke Inanspruch nahme an den Verkehrsmittelpunkten zum Nutzen auch für die verkehrsärmeren Orte ermöglicht worden sind und er halten werden können, auch bei der Fernsprecheinrichtung des Reiches die Ausnutzung an allen den Stellen, an denen man sie am meisten in Anspruch nimmt und zweifel los auch am nötigsten braucht, nicht erschwert werden darf, sondern so viel als nur möglich erleichtert werden muß. Es liegt uns fern, bei einer dem Verkehre dienenden Einrichtung, die auch den industriell weniger entwickelten Orlen nicht oorenthalten werden darf, etwa deshalb, weil in diesen die schwächere Benutzung eine unvoll kommene Deckung der Betriebskosten zur Folge hat, eine stärkere Heranziehung der Beteiligten zu empfehlen. Wir erblicken im Gegenteil darin, daß man sich in verkehrs ärmeren Orten bei der jetzt dem einzelnen Teilnehmer über lassenen Wahl zumeist für die hier weniger belastende Grund- und Gesprächsgebühr entscheidet, einen billigen Ausgleich für die an solchen Orten geringere Ausnutzungs möglichkeit der Fernsprecheinrichtung und sind auch durchaus damit einverstanden, daß das Verlangen einer Ermäßigung der Grund- und Gesprächsgebühren nach Möglichkeit berück sichtigt wird. Ein ebenso billiges Verlangen erscheint es uns aber, daß bei Netzen mit zahlreichen Anschlüssen die Teil nehmer vor einer Entziehung des für sie in verschiedener Hinsicht geeigneteren Pauschgcbührensgstems bewahrt bleiben. Ersreulicherweise kehrt in der Begründung des Entwurfs die frühere Behauptung des Reichspostamtes nicht wieder, die Pauschgebührenzahlung habe zu einer Be-
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