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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1910
- Strukturtyp
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- 1910-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1910
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- Deutsch
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^ 24, 31. Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. BvrseilbllUt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1299 <O Rode) ständen nur auf die Zeitungen zu beschränken. Es wurde der Verkauf aller Bücher verboten. Das ist entschieden zu weit ge gangen. Man hat sich danach mit der Oberschulbehörde ins Ein vernehmen gesetzt und ist mit ihr dahin übereingekommen, daß Schriften, die zu geringen Preisen käuflich sind, feilgeboten werden dürfen, wenn sie die Zensur der Oberschulbehörde passiert haben, und zwar in der Weise, daß die Oberschulbehörde dazu ihre Lern mittelkommission und auch den Jugendschriftenausschuß heran ziehen würde. Daher kommt es — um das einzuschalten —, daß uns der Gedanke nicht so ungeheuerlich vorgekommen ist, daß in bezug auf die Schaufenster die Polizei sich in Verbindung mit einem Sachverständigenausschuß setzen sollte. Man hat gemeint, wir hätten die Absicht, Ihnen vorzuschlagen, daß die Bürgerschaft 6 Herren aus ihrer eigenen Mitte delegieren solle. Das ist nicht der Fall gewesen. Man hat abseiten der Herren, die das vor schlugen, gedacht, es möchte die Bürgerschaft einzelne Sach verständige bezeichnen, mit denen die Polizeibehörde ins Ein vernehmen zu treten hätte. Schwierig allerdings ist die Sache insofern, das gebe ich zu, als es sich nicht darum handelt, bestimmte Schriften zu gestatten, und alles andere auszuschließen von der öffentlichen Auslage, sondern als es sich darum handelt, bestimmte Schriften, die aus gelegt sind, zu verbieten und zu entfernen. Nun aber, um auf die Frage wegen Behandlung der Schau fenster zurückzugreifen, so ist gesagt worden: damit geht man in das Innere der Häuser hinein; was im Schaufenster liegt, liegt im Innern der Häuser. Halten Sie sich aber an das Wort Schaufenster, so rückt mit diesem Schaufenster das Haus an die Straße und wirkt auf die Leute, die die öffentliche Straße passieren. Und tritt dann derartiges dort in die Augen, daß man die Augen schließen muß, um dasjenige nicht zu sehen, was das Haus aus dem Innern heraus nach außen kehrt, dann ist aller dings wohl zu bedauern, wie der Herr Schulrat für das Volksschul wesen es bedauert hat in dem Gutachten, das mir Vorgelegen hat, daß, wenn der Verkauf von minderwertigen Schriften auf der Straße zu Ende ist, diese Schriften sich dann um so mehr in den Schaufenstern breit machen werden, nicht in den Schau fenstern der eigentlichen Buchläden, sondern in solchen Läden, die sonst mit ganz anderen Gegenständen zu handeln pflegen. Es kommt meiner Ansicht nach darauf an, auf welchem Wege ein Vorgehen gegen die Schaufenster zu erreichen sein wird; das ist unsere weitere Sorge; ob es sich mit unserem Vorschlag erreichen läßt oder mit einer reichsgesetzlichen Bestimmung, das steht dahin. Es kommt nur darauf an, daß wirklich die Schaufenster von dieser Schmutz- und Schundliteratur gereinigt werden. Dann, m. H., ist uns von Herrn l),-. Wolffson namentlich der Tenor unseres Antrags vorgehalten worden; was heiße es, sagt er, Ärgernis geben, was ist Sittlichkeit? Da denken die Herren, so führte er aus, an das, was mit dem sexuellen Leben zu sammenhängt, und außerdem haben sie einen merkwürdigen Aus druck gefunden, »Bücher und Bildwerke«, die durch Überreizung der Phantasie die Jugend zu gefährden geeignet sind«, das sind Ausdrücke, die man nicht gebrauchen kann. — M. H.! Meinen Sie, daß mir diese Ausdrücke gefallen?, aber der Ausdruck »die Sittlichkeit gefährden« ist uns von der Bürgerschaft mit auf den Weg gegeben worden, da ist uns das Wort Sittlichkeit gegeben, und ganz entschieden hätten es die Herren Juristen wohl an der Zeit halten können, damals aufzutreten und die Bürgerschaft zu warnen, anstatt die Sache passieren zu lassen mit diesem schaukeln den Ausdruck und uns im Ausschuß in unserer Gutgläubigkeit damit Weiterarbeiten zu lassen. Ich würde es einmal wagen, die Ausdrücke Schmutz- und Schundliteratur wirklich in das Gesetz hineinzubringen, und wenn Sie das nicht wollen: Bücher und Bildwerke, die ohne einen künstlerischen Wert einfach die Tendenz verfolgen, zur Übertretung des 5., 6. und 7. Gebotes anzuregen. Aber unsere verehrten Herren Juristen versuchen, wenn sie einen konkreten Fall im Auge haben, einen möglichst abstrakten, um schreibenden Ausdruck zu finden, um dann diesen wieder auf die einzelnen vorkommenden konkreten Fälle anzuwenden. So ist es geschehen, daß der Ausdruck von der Erregung der Phantasie uns gebracht und von uns angenommen wurde. Schwierig wurde für uns der Ausdruck, m. H., das wollen wir auch nicht verkennen, insofern, als hier in der Plenarberatuug wesentlich von Schriften sexueller Art die Rede war, von Schriften, die die Unsittlichkeit gegen das 6. Gebot fördern könnten, während im Ausschuß mehr und mehr unser Blick hingelenkt wurde und auf die sogenannte Schund literatur, auf die sogenannten Hintertreppenromane, die jetzt aber Schaufensterromane geworden sind, denn diese kommen schon längst nicht mehr durch die Hintertreppe ins Haars. — Aber, wie gesagt, m. H., diesen Tenor, den geben wir Ihnen auch schließlich preis, finden Sie nur etwas Besseres für uns. Nun hat uns allerdings Herr O>-. Wolffson eine sehr, sehr schwere Aufgabe gestellt in seiner Kritik, er sagt: Ihr sollt die Jugend schützen, nun bringt Ihr Anträge, die das würdige Alter behindern, an solchen Dingen sich zu erfreuen und die Blicke auf sie hinzulenken; bringt uns Anträge, die Jugend zu schützen, ohne daß das Alter darunter zu leiden hat. Herr vr. Wolffson hat gesagt, das ließe sich nicht machen; aber das sage ich: man muß so viel soziales Empfinden haben, daß man erklärt, um des andern willen, im Interesse des andern beschränke ich mich in dieser Hinsicht. Das soziale Empfinden führen viele Leute im Munde, fassen nach ihrem Portemonnaie, geben andern Leuten etwas ab von dem, was sie besitzen; und das ist auch sehr schön; aber das eigentliche soziale Empfinden besteht doch darin, daß man sagt, ich richte meine Lebensansprüche so ein, daß der andre nicht zu Schaden kommt. Das soll nicht nur auf materiellem Gebiete, sondern auch auf geistigem und ethischem Gebiete hervortreten- Im übrigen würde es den älteren auch nicht schaden, wenn sie, um diese und jene Schriften und Bildwerke kennen zu lernen, durch die Ladentür gehen müßten, wenn sie kennen lernen wollen, was nun einmal im Schaufenster mit Rücksicht auf die Jugend nicht liegt. Nun ist der Geist Roerens herbeizitiert worden von Herrn v,-. Philippi, und wir sind bange gemacht worden, daß wir weiter gingen als das Zentrum. Daß ich kein Freund dieser Zentrumsvertretung bin, das wissen Sie alle ganz genau, aber soweit kann ich nicht gehen, daß ich sage, alles, was jemals ein Zentrumsabgeordneter sagt, ist bis in seinen Kern schlecht und verkehrt. Ganz gewiß kann auch da einmal ein recht gesunder Gedanke ausgesprochen werden. Daß damals allerdings Folgen zu befürchten waren, die die deutsche Literatur und die deutsche Kunst hätten behindern können, das will ich gern zugeben; aber schließlich war doch die Tendenz die, unser Volk gesund zu erhalten und es vor diesen oder jenen schäd lichen Einflüssen zu bewahren, und wenn auf jener Seite übers Ziel hinausgeschossen ist, so ist gewiß in der Kritik des damaligen Vorgehens auf der andern Seite auch außerordentlich übers Ziel hinausgeschossen worden. Nun sagt man uns: Ihr könnt gar keine Gesetze geben, die so klar sind, daß nicht unangenehme Rechts- irrtümer sich ereignen. Ganz gewiß, m. H., aber man muß bei dem Geben von Gesetzen immer damit rechnen, daß vernünftig urteilende Männer solche zu handhaben berufen sind. Wenn wir an den Menschenverstand in dieser Beziehung und an ein gesundes Urteil auf den Richterstühlen und bei den Plaidoyers nicht mehr glauben wollen, ja dann können wir nur die ganze Jurisprudenz und die ganze Gerichtsbarkeit einpacken. Im übrigen, wenn hier auf diesem Gebiete Fehler Vorkommen können, auf welchem Ge biete der Judikatur geschehen nicht Fehler, und zwar oftmals recht verhängnisvolle Fehler? — Wer läßt dann aber seine Meinung im ganzen beeinflussen? Und so meine ich, sind wir bei unserm guten Glauben an das gesunde Urteil unserer Gerichte auch auf diesem Gebiete ganz gut aufgehoben. Nun, m. H., will ich Sie nicht länger aufhalten, sondern zum Schluß kommen, und da stelle ich mich vor die Frage: Was soll geschehen, wenn Sie meinen und, nachdem Sie die Worte des Herrn vr Popert. gehört haben, weiter meinen, daß alles, was wir vorgetragen haben, unannehmbar und abwegig ist? Dann bleibt Ihnen zunächst übrig, den Ausschuß durch einige Juristen zu verstärken, um zu versuchen, ob nicht doch noch etwas Gesundes zu erzielen ist. Wenn Sie auch das nicht wollen, bleibt Ihnen noch übrig, den Antrag I)r. Mönckeberg anzunehmen. Der Antrag vr. Mönckeberg ist allerdings etwas recht weit ausseheud. Wann das Reich uns zu Hilfe kommt, muß sich zeigen. — Sie können auch den Antrag Wolfhagen, den materiellen Antrag Wolfhagen, annehmen. — Wollen Sie anstatt des Ausschußantrags 8ud 2 die Anträge des Herrn vr. Philippi annehmen, ich habe nichts da gegen. Ich habe gefunden, daß unser Herr I),-. Philippi etwas 168*
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