Mrseildktt siir i>eii deutschen Allihllnilel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmttglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespalteue Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 99. Leipzig, Sonnabend den 1. Mai 1909. 76. Jahrgang. Amtlicher Teil. Mekanntmachung. Gemäß Z 20 seiner Geschäftsordnung gibt der Unterzeichnete Wahlausschuß die Bestimmungen der Geschäfts ordnung. die sich auf die Hauptversammlung bezw. auf die Wahl der Vertreter der Orts- und Kreis vereine im Vereinsausschuß beziehen und soweit sie zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenoereins zweckmäßig erscheinen, nachstehend bekannt! Hauptversammlung. 8 ii. Folgende Formulare werden bis zu Beginn der Hauptversammlung — soweit angängig hat es schon am Nachmittage zuvor zu geschehen — durch den Wahlausschuß ausgegeben! ») Eintrittskarten zur Hauptversammlung; l>) gestempelte Wahlzettel; o) Auswciskarten für Abstimmungen iiber die auf der Tagesordnung stehenden Punkte; ä) Stimmzettel für jeden Gegenstand dir Tagesordnung, iiber den die Satzungen 8 17 Absatz 2 geheime Abstimmung vorschreiben; s) einen weiteren Stimmzettel für eine unvorhergesehene geheime Abstimmung. Alle diese Formulare müssen das Datum der Hauptoersammlung haben. Die Formulare i> —s müssen sofort klar erkennen lassen, ob der Inhaber nur für sich stimmt oder wie viel Stimmen er einschließlich seiner eigenen hat. An die Leipziger Mitglieder, soweit sie keine Stimmvertretungen haben, sendet die Geschäftsstelle diese Formulare spätestens am Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung. 8 12. Zur Annahme der Wahlzettel haben Vertreter des Wahlausschusses sich rechtzeitig am Eingänge des Saales, in dem die Hauptversammlung stattftnden soll, einzufinden. Mit Eröffnung der Hauptversammlung erlischt die Verpflichtung des Wahlausschusses zur Entgegennahme weiterer Wahlzettel. Wahl der Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Vereinsausschusz. 8 17. Die Zeit der Wahlmänner-Versammlung setzt der Wahlausschuß fest, in der Regel für den Tag vor einer ordentlichen Hauptversammlung. 8 18. Die Leitung der Wahlmänner-Versammlung geschieht von dem Vorsitzenden oder einem Mitglieds des Wahlausschusses, ein zweites Mitglied des Wahlausschusses führt das Protokoll. Bei Eröffnung gibt der Leiter an die Wahlmäuner die Wahlzettel (8 16 Absatz 3) aus. 8 19- Die Wahl, an der sich nur die Wahlmänner beteiligen, erfolgt durch Abgabe der Wahlzettel in einem Wahlgange. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der in der Versaminlung vertretenen Stimmen auf sich vereinigt. Ergibt der erste Wahlgang die erforderliche Stimmenanzahl nur für weniger Kandidaten, als Posten zu besetzen sind, so wird für jeden noch freien Posten ein besonderer Wahlgang vorgenommen. Nur die Kandidaten des ersten Wahlganges können in diese engere Wahl kommen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. 682