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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1910
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- Deutsch
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63, 18. März 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3389 Zur Systematik der graphischen Künste. Die alten Drucker und Verleger konnten es sich bis vor etwa einem Jahrhundert mit der Herstellung ihrer Druckwerke und Illustrationen im Vergleich mit heute im großen Ganzen eigent lich ziemlich einfach und leicht machen. Der Druck wurde so hergestellt, wie es schon Meister Gutenberg vor mehreren Jahr hunderten getan hatte. Bei Illustrationen hatte man nur die Wahl zwischen Holzschnitt und Kupferstich. Seit Anfang des vorigen Jahrhunderts jagte aber eine Erfindung oder Neuerung die andere. Eine Anweisung zur Herstellung fester Gußplatten von Letternsatz findet sich schon hundert Jahre früher und zwar in der 1704—05 in Nürnberg erschienenen »Kunst- und Werckschul«. 1710—11 stellte der deutsche Prediger Johannes Müller in Leiden mit dem Buchdrucker van der May feste Satzplatten her. 1726 beschäftigte sich William Ged in Edinburgh mit der Herstellung von Stereotypplatten. 1804 erfand Charles Stan- hope die Gipsstereotypie, während Firmin-Didot bereits 1795 Callets Logarithmentafeln nach seinem eigenen Stereotyp verfahren gedruckt hatte. 1837 erfand M. H. Jacobi die Galvano- Plastik. 1840 und 1841 finden sich in amerikanischen, englischen und deutschen Büchern Abdrucke von Galvano-Illustrationen, wenn auch die Anfänge des Klischees ganz beträchtlich weiter zurück liegen. Der Handguß der Typen wurde allmählich durch die von Wing und White 1805 konstruierte und von David Bruce in Brooklyn 1828 wirklich leistungsfähig gemachte Gießmaschine ver drängt, während heute die Setz- und Gießmaschinen täglich immer mehr an Verbreitung gewinnen. Die Herstellung des Papiers erfuhr ebenfalls eine gewaltige Wandlung durch die Erfindung der Papiermaschine, deren erste Louis Robert in Essonne bei Paris 1799 baute. A. Kcferstein in Weida setzte 1819 die erste Papiermaschine in Deutschland in Betrieb. Der Webermeister Fr. G. Keller stellte seit 1845 in Kühnheide im Erzgebirge Holzpapier her. Die alte Handpresse ging allmählich ebenfalls in die Schnell presse und in die Rotationsdruckmaschine über. Der zweifellos hervorragendste Erfinder auf dem Gebiete des Schnellpressenbaues ist Friedrich König aus Eisleben, der 1810 in London auf seine erste Schnellpresse ein Patent nahm und in seinen Bestrebungen von seinem Freunde F. A. Bauer getreulich unterstützt wurde. Beim Holzschnitt führte Thomas Bewick den Weißlinienstich auf Hirnholz und die Verwendung des Stichels (Holzstich) ein;! 1799 erhielt Alois Senefelder ein Privilegium auf seine Er- findung der Lithographie und versuchte fast alle in der Litho graphie üblichen Manieren selbst. Der Stahlstich wurde 1820 in England angewandt und bald anch in Deutschland eingeführt. Dann kommt die Photographie, die eine vollständige Um wälzung im Jllustrationswesen herbeiführte. Die photomecha nischen Vervielsältigungsverfahren sind so zahlreich, daß es selbst dem Fachmann mitunter schwer fallen dürfte, sich auf diesem weiten Gebiete unbedingt sicher zurechtzufinden. Von ihrem Um fang bekommt man einen Begriff, wenn man erwägt, daß z. B. Professor August Albert, der bekannte Wiener Fachmann, in seinem 1908 bei Wilhelm Knapp, Halle, erschienenen »Tech nischen Führer durch die Reproduktions-Verfahren und deren Bezeichnungen« an tausend photomechanische und sonstige Ver fahren benennt und beschreibt, deren Ärbeitsvorschriften mitteilt und die literarischen Quellen nachweist. Zahlreiche gleiche Druck verfahren sind mit verschiedenen Benennungen belegt worden, während andere Benennungen nur eine Entwicklungsstufe der einen oder der andern Technik bezeichnen, so daß der Buch händler und Verleger mit der größten Genauigkeit und Bestimmt heit Vorgehen muß, wenn er seine Aufträge nach Wunsch sach gemäß ausgesührt haben will. Dabei tauchen fortwährend Verbesserungen, neue Verfahren und Benennungen auf, denen der Buch- und Kunsthändler beim besten Willen nicht folgen kann; die periodische und selbständige Literatur des Reproduktionswesens und der Photographie ist so umfangreich, daß sie kaum zu übersehen ist, wie jeder finden wird, der ihr einige Aufmerksamkeit schenkt und näher das vortreffliche »Jahrbuch für Photographie und Reproduktionstechnik« (VII, 621 S. 8 .1t) durchsieht, das von Di-. I. M. Eder heraus- gegeben wird und für 1909 nunmehr zum dreiundzwanzigsten Male Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. bei Wilhelm Knapp in Halle vor kurzem erschienen ist. Der neueste Jahrgang dieses Jahrbuchs bietet wieder des Wichtigen Interessanten und Neuen so viel, daß man allein für das Inhalts verzeichnis einige Spalten verwenden müßte. Ist nun schon das oben erwähnte Werk von Albert mit seinen tausend Erklärungen von allerlei Reproduktionsverfahren gewissermaßen ein Milderungs grund dafür, daß jemand, der nicht unmittelbar und beständig im Arbeitsraum einer großen, umfassenden Reproduktionsanstalt steht und von allen Vorgängen und Neuerungen Kenntnis nimmt, un möglich auf allen Gebieten dieses Faches unterrichtet sein kann, so zeigt ein Beitrag des Lehrers an der K. K. Graphischen Lehr-und Versuchsanstalt in Wien Herrn C. Kampmann, »Zur Systematik der graphischen Künste« im letzten Jahrbuch für Photographie, daß auch in Fachkreisen nicht völlige Einigkeit darüber herrscht, wie man die »graphischen Künste« einteilen und benennen soll. Das dankenswerte Entgegenkommen der Herren C. Kampmann und W. Knapp ermöglicht uns, die Systematik des Herrn Kamp mann hier wiederzugeben. Unter Graphik versteht man die Schreib- und Zeichenkunst im allgemeinen, die diplomatische Schriftenkunde im besonderen ferner das Verfahren, durch geometrische Linien und Bilder die ziffermäßigen oder statistischen Ergebnisse der Beobachtung von Tatsachen anschaulicher zu machen, als es durch Tabellen ge schehen kann. Diese graphischen Darstellungen stellen also durch geometrische Linien oder Figuren von verschiedener Stärke, Größe oder Farbe systematisch statistische Zahlenwerte räumlich dar und gestatten, mit einem Blicke rasch Vergleiche zwischen den einzelnen Beobachtungsergebnissen anzustellen, das Regelmäßige und Unregelmäßige, das Erwartete oder Unerwartete rasch und scharf zu erkennen. Man spricht und schreibt jedoch sehr häufig von der »Graphik« oder von dem »graphischen Werke« dieses oder jenes Künstlers und meint damit die Gesamtheit der Blätter, die von des Künstlers eigener Hand stammen und in irgendeiner Weise durch Stich, Radierung, Holzschnitt, Lithographie usw. ver vielfältigt worden sind. Von den Künstlern selbst sagt man z. B.: die »jüngeren österreichischen Graphiker« usw. Der Begriff »graphische Künste« wurde früher auf das Schreiben, Zeichnen und Malen angewendet. Heute versteht man unter »graphischen Künsten« die vielen verschiedenen Künste und Tätigkeiten zur Herstellung von Vervielfältigungen von Schriften oder Bildern durch die verschiedenen Reproduktions verfahren, mit andern Worten also die Herstellung der Originale, der davon zu gewinnenden Druckplatten und der davon, gewöhnlich mit Hilfe einer Druckpresse, zu nehmenden Abdrucke. Bei den graphischen Reproduktionsverfahren sind also drei Haupttätigkeiten zu unterscheiden: 1. die Herstellung des Originals, 2. die Her stellung der Druckform, 3. das Druckverfahren. Alle Tätigkeiten des Malens und Zeichnens, das Zeichnen und Gravieren auf Stein, das Stechen und Radieren in Metall, den Holzschnitt und ähnliche graphische Verfahrungsweisen, bei denen mit der Ausführung der Zeichnung oder der Malerei zu gleich die Herstellung einer dem entsprechenden Druckverfahren angepaßten Druckform erfolgt, könnte man als »freie Künste« be zeichnen, weil die Ausübung derselben an keinerlei behördliche Be willigung oder Konzession, an keinen Befähigungsnachweis oder an eine sonstige Beschränkung gebunden ist, sondern von jedermann zu seinem Vergnügen oder zu Erwerbszwecken vorgenommen werden kann. Will jedoch jemand mit diesen Tätigkeiten Vermögensvorteile erlangen, so muß er die festgesetzten Steuern zahlen. Beschränkungen gibt es aber auch bei den freien Künsten. Bei dem Photographen, um nur ein Beispiel zu nennen, liegen insofern Beschränkungen vor, als er nicht jedes ihm gefallende Objekt vervielfältigen, also z. B. Festungswerke und sonstige ge heimzuhaltende militärische Dinge, Porträts usw. keineswegs ohne weiteres aufnehmen und verbreiten darf, wenn er sich nicht der Gefahr aussetzen will, wegen Spionage oder Landesverrats in eine recht bedenkliche Lage zu kommen oder das Kunsturheber recht strafbar zu verletzen. Ebenso darf ein Photograph nicht ohne weiteres Kunstwerke in öffentlichen oder privaten Samm lungen ausnehmen, da das Kunsturheberrecht die Erfüllung ge wisser Bedingungen dafür verlangt. In manchen Staaten ist das Halten einer Druckpresse und die Ausübung der Drucktätigkeit an die Erwerbung einer beson deren behördlichen Konzession gebunden, z. B. in Österreich, wo 438
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