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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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^ 63, 18. März 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3393 schriften ist das Bestreben maßgebend gewesen, sie übersichtlicher zu gliedern, unnötige Ungleichheiten zu beheben und Zweifel und Lücken zu beseitigen, die sich bei der Anwendung bisheriger Vor schriften ergeben haben. Aus den Vorschriften über das Verfahren interessieren vor allem diejenigen über das Spruchverfahren, in dem die Versicherungsleistungen festgestellt werden. Dies geschieht in allen Fällen durch die Träger der Versicherung selbst. Den Gedanken eines Zusammenwirkens von Versicherungsamt und Versicherungsträger bei der ersten Feststellung hat der neue Entwurf nicht verfolgt. In den Sachen der Kranken« und Unfall versicherung entscheidet bei Streit in erster Instanz das Ver sicherungsamt. Gegen seine Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung an das Oberversicherungsamt, gegen dessen Entscheidung die Revision an das Reichsversicherungsamt oder Anders gestaltet sich das Verfahren in den Sachen der Jn- validen- und Hinterbliebenenversicherung. Hier geht die Berufung gegen die Entscheidung des Trägers der Ver sicherung unmittelbar an das Oberversicherungsamt. Diese Abweichung hat ihren Grund darin, daß entsprechend dem im allgemeinen jetzt bestehenden und ausgezeichnet bewährten Ver fahren bei der Invalidenversicherung die zur Klarstellung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen in den Angelegenheiten der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung vom Versicherungs amt, in allen wichtigen Fällen in mündlicher Verhandlung unter Zuziehung der Laienvertreter, vorgenommen werden. Hier ist also für eme erstinstanzliche Entscheidung durch das Versicherungs amt kein Raum mehr. Eine wesentliche Neuerung ist, daß auf dem gesamten Gebiete der Reichsversicherung an das Reichsversicherungsamt pder Landes versicherungsamt nur das Rechtsmittel der Revision gegeben ist. Der Rekurs, wie er seither für die Unfallversicherung bestand, fällt weg. Die Revision kann nur auf Gesetzesverletzungen, Ver stöße wider den klaren Inhalt der Akten und wesentliche Mängel des Verfahrens gegründet werden. In einer Reihe von Fällen ist die Revision ausgeschlossen. Am wichtigsten ist ihr Ausschluß in den Sachen der Unfallversicherung, in denen es sich um die Feststellung der Entschädigung nach Änderung der Verhältnisse handelt. Eine solche Vorschrift konnte um so unbedenklicher vor geschlagen werden, als nach dem Entwurf künftig in diesen Fällen zwei vollentwickelte Instanzen entscheiden, das Versicherungsamt und das Oberversicherungsamt. Das Neichsversicherungsamt wird, was einem dringenden Bedürfnis entspricht, durch diese Vorschrift besonders wirksam entlastet. Kleine Mitteilungen. » Deutscher Buchdrucker-Verein. — Die diesjährige Haupt- Versammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins wird am 29. und 30. Mai in Stuttgart (im Konzertsaal der Liederhalle) tagen. Aus der vorläufigen Tagesordnung sei hier der folgende Antrag mitgeteilt: 6. Beschlußfassung über die Abänderung der Vereinssatzungen. Hierzu liegt der folgende Antrag des Hauptvorstandes vor: § 40 der Satzungen erhält folgende Fassung: »8 40. Zur Verfolgung der in § 4, Ziffer 4 bezeichnten Aufgaben besteht bei dem Deutschen Buchdrucker-Verein für seine Mitglieder der Buchgewerbliche Schutzverband, eine Geschäftsstelle mit dem Sitz in Leipzig, die zur Aufgabe hat, innerhalb des deutschen Sprachgebietes den Angehörigen des Deutschen Buchdruck- und Zeitungsgewerbes und der mit ihm in Beziehung stehenden Erwerbszweige Schutz gegen unlautere oder betrügerische Schädigungen zu ge währen. Die Vertretung des Buchgewerblichen Schutz verbandes steht in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten dem Deutschen Buchdrucker-Verein zu, welcher damit einen besonderen Vorstand betraut. Als Vorstand werden von dem Hauptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins drei dem Hauptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins an gehörende Mitglieder, ein Vorsitzender und zwei Beisitzer, jeweils auf die Dauer von drei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. »Die Satzungen für die Geschäftsstelle Buchgewerblicher Schutzverband werden durch den Hauptvorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins festgelegt. Uber Änderungen der Satzungen beschließt derselbe Hauptvorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. »Das Recht, die Einrichtung des Buchgewerblichen Schutz verbandes zu benutzen, steht jedem Mitglied des Deutschen Buchdrucker-Vereins ohne weiteres zu, ohne daß es hierfür einen besonderen Beitrag zu entrichten hat. Im übrigen darf die Einrichtung auch von anderen, und zwar von jeder inner halb des deutschen Sprachgebietes gelegenen Buchdruckerei, jedem Zeitungsverlag und jedem mit dem Buchdruck- oder Zeitungsgewerbe in Beziehung stehenden Geschäftsbetriebe gegen eine jährliche Zahlung benutzt werden. Auch können Vereinigungen dieser Berufe korporativ für ihre Mitglieder dem Verband beitreten. Im letzteren Falle kann der Haupt vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins den Vorstand des Buchgewerblichen Schutzverbandes um zwei weitere, solchen Vereinen angehörende und von den Vereinen vorzuschlagende Mitglieder verstärken. »Die Rechte und Pflichten des Buchgewerblichen Schutz verbandes stehen dem Deutschen Buchdrucker-Verein zu. Der Vorstand der Geschäftsstelle zeichnet: Der Vorstand des Buch gewerblichen Schutzverbandes mit Hinzufügung der Unterschrift des Vorsitzenden des Vorstandes der Geschäftsstelle oder des bevollmächtigten Beamten.« Uber den Deutschen Buchdruck-Preistarif und seine Durch führung wird bei Punkt 7 der Tagesordnung der Vorsitzende des Berechnungsamtes Bericht erstatten. Weitere Anträge sind bis spätestens 8. Mai bei der Geschäfts stelle des Deutschen Buchdrucker-Vereins, Leipzig, Deutsches Buch gewerbehaus, Dolzstrahe I, einzureichen. Verband Deutscher Kunstgewerbevereine. — Der Ver band Deutscher Kunst gewerbevereine hielt seinen 20. De legiertentag am 13. d. M. im Künstlerhause zu Berlin ab. In der Begrüßungsansprache warf der Vorsitzende, Geheim rat vr. Nathusius, zunächst einen Blick auf die rastlose und er folgreiche Tätigkeit des Verbandes in künstlerischen, wirtschaft lichen und rechtlichen Fragen in den verflossenen zwei Jahr zehnten, in denen die kunstgewerbliche Bewegung immer mehr erstarkt sei. Er hob hervor, daß der Verband durch seine Zu sammensetzung und Überlieferung als die eigentliche Vertretung des deutschen Kunstgewerbes angesehen werden müsse. Als Ver treter von Behörden wurden begrüßt der Geheime Oberregie rungsrat Dönhoff für das preußische Handelsministerium, der Geheime Oberregierungsrat Vr. Lewald für das Reichsamt des Innern, Direktor von Lange, Professor Hoffacker und Direktor van der Velde für die Ministerien von Bayern, Baden und Sachsen-Weimar, Professor Beuhne, Professor Högg und Pro fessor Jensen für die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, sowie Vertreter der Magistrate von Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Rixdorf und Wilmersdorf, des Polizeipräsidiums Berlin, des Kunstgewerbemuseums, des Deutschen Werkbundes, des Verbandes Deutscher Kunstgewerbezeichner und der Handels kammer Plauen. Weiter waren 41 Verbandsvereine mit 67 Stimmen durch 60 Delegierte vertreten. Geheimrat Dönhoff entbot der Versammlung die Grüße des Handelsministeriums und verwies auf die mächtige Entwick lung des Kunstgewerbes in Berlin und seiner Umgebung. Zum Zweiten Vorsitzenden wurde der Professor Pfeifer- München, zu Schriftführern wurden Professor vr. Lehnert- Berlin und vr. Schmidt-Magdeburg gewählt. Aus dem Bericht des Vorstandes ging hervor, daß der Ver band 45 Vereine mit 18 731 Mitgliedern zählt. — Nach Vortrag des Kassenberichts wurde als Beitragseinheit der Betrag von 20 beibehalten. Die Ausführungen des Direktors vr Jessen-Berlin über »Die Organisation der Kräfte im heutigen Kunstgewerbe« fanden so großen Beifall bei der Versammlung, daß beschlossen wurde, den Vortrag als Broschüre erscheinen zu lassen. — Änderungen in den Grundsätzen für Wettbewerbe sind gemäß dem Bericht des Professors vr. Lehnert-Berlin vom Verbandsausschuß vor bereitet und sollen den Vereinen zur Begutachtung zugehen. — 439
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