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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-10-26
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1906
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 250, 26. Oktober 1906. Nichtamtlicher Teil. 10643 marken in Kronenwerten. Die Briefmarkenbilder zeigen meist Landschaften und Städtebilder aus Bosnien und der Herzego wina, einzelne auch bei der Militärpost verwendete Beförderungs mittel, wie einen Militärpostwagen mit Pferdebespannung, ein Militärpostautomobil; die Fünfkronenmarke trägt den Bildniskops des Kaisers. Die Form der Wertzeichen ist bei den Kronen marken quadratisch, bei den Hellermarken länglich. Mit dem am 1. November beginnenden Umlauf der neuen Postwertzeichen, die vom 20. Oktober ab bei den Miliiärpostanstalten käuflich sind, treten die bisher gültigen Freimarken, Postkarten und Karten briefe außer Verkehr, sie können jedoch bis zum 15. November bei jeder Postanstalt in Bosnien und der Herzegowina um getauscht werden. In der britischen Kolonie Barbados ist kürzlich aus Anlaß der Feier der 300jährigen Zugehörigkeit der Kolonie zu England eine Jubiläumsmarke ausgegeben worden. Der Entwurf zu der Marke, die nur als Pcnnymarke erschienen ist, rührt von Lady Carter, der Frau des Gouverneurs von Barbados, her. Den Mittelpunkt bildet eine unter vollen Segeln fahrende Brigg aus der Zeit der spanischen Armada, über und unter dieser Brigg befindet sich ein Band. An den Seiten sieht man den gewun denen Stamm des Baobab-Baums, von dem Barbados seinen Namen hat. (Deutsche Verkehrs-Zeitung.) Nachdruck durch Phonographenplatten. — Die Musik verlagsfirma G. Ricordi L Co. in Mailand hat gegen die Oramwoplrons Oo. und die Vertriebsgesellschaft »lös luvsn- tions Oo.» ein siegreiches Urteil erstritten, das sie durch Rund schreiben bekannt gibt. Die Fachzeitschrift »Musikhandel und Musikpflege- gibt dessen Wortlaut in nachstehender Übersetzung: Durch Urteil des Zivil- und Strafgerichts von Mailand vom 15. Juli 1906 ist auf Antrag der Firma G. Ricordi L Co. gegen die Oramwopdons Oo. und gegen -Ido Invontions», Gesellschaft für den Verkauf von Phonographen- und Grammophonplatten, aus gesprochen worden: »Das Vorgehen der Oramwopdons Oo. und der »Ivvsvtiovs« wird als eine Verletzung der Autorrechte nach dem Gesetze vom 19. September 1882 erklärt. Im besondern hat die Cramwopdons Oo. die der Firma G. Ricordi L Co. zustehenden Rechte verletzt: a) indem sie die musikalischen Kompositionen, die zur ersten Periode gehören, auf den Grammophonplatten reproduzierte; d) indem sie die in Artikel 30 des genannten Gesetzes vor geschriebene Erklärung für die ebenfalls auf Platten repro duzierten Werke, die zur zweiten Periode gehören, unter ließ; o) indem sie die unter a und b aufgeführten Platten wider rechtlich vertrieb, und zwar wissentlich an öffentlichen Orten; fi) indem sie einige auf beiliegender Aufstellung verzeichnete Werke für kleine Orchester zusammenzog (verkürzte). Infolgedessen: soll die Oramwopdovs Oo. sich in Zukunft eines solchen Verfahrens enthalten und aufhören, die Matrizen der Platten und der ver kürzten Partituren zu benutzen, wenn sie nicht hierzu die Erlaub nis der Firma Ricordi L Co. erhält oder für die Werke der zweiten Periode die gesetzlich vorgeschriebenen Tantiemen zahlt, unter An drohung des Schadenersatzes und sonstiger strafrechtlichen Folgen. Es wird die Orawmoxdono Oo. verurteilt, der Firma G. Ricordi L Co. jeden Schaden zu ersetzen, der aus der Verletzung des Autorrechts entstanden ist; der Schaden soll in besonderem Verfahren festgesetzt werden. Es soll die Invsntiov8 Oo. haftbar gemacht werden für den widerrechtlichen Vertrieb der oben genannten, von der Oramwopdovo Oo. reproduzierten Platten, die sie öffentlich vertrieben hat. Sie soll sich in Zukunft dieses Vorgehens enthalten unter Androhung des Schadenersatzes und sonstiger strafrechtlicher Folgen. Sie soll daher solidarisch mit der Oramwopdovs Oo. der Firma Ricordi den Schaden ersetzen, dessen Höhe in besonderem Verfahren festgesetzt werden wird. Infolgedessen: werden alle Fabrikanten von Platten für Phonographen, Gram mophone und im allgemeinen von Sprechmaschinen gewarnt, musikalische Werke, die der Firma G. Ricordi L Co. gehören, auf Platten, Walzen oder sonstigen Stücken zu vervielfältigen, nach Italien Platten einzuführen, die im Auslande fabriziert sind, mit Musikstücken, die der Firma Ricordi gehören, unter Androhung, nach Maßgabe des Gesetzes über das Autorrecht und Artikel 297 des Strafgesetzbuchs gegen die Schuldigen vorzugehen. Es werden anderseits die Verkäufer von Platten benach richtigt, daß auch gegen sie vorgegangen werden wird, wenn estgestellt werden sollte, daß bei ihnen Platten mit Musik tücken verkauft werden, die der Firma G. Ricordi L Co. gehören, oder von solchen Fabriken, die von dieser Firma nicht ermächtigt worden sind, Reproduktionen zu veranstalten. Die unrechtmäßigen Besitzer von Grammophonen und Phono graphen, die diese öffentlich gebrauchen, werden ebenfalls haftbar gemacht werden. Es wird ihnen ferner mitgeteilt, daß, auch wenn ie Platten von durch die Firma G. Ricordi autorisierten Fabriken, nämlich der Looista kdnotipia Ickä., kaufen, sie noch nicht von der Verpflichtung befreit sind, die Autorrechte für Aufführung zu entrichten. . . (gez.) Verlag G. Ricordi L Co., Mailand. "Handelsregister-Eintrag. — Gießen. Bekanntmachung. In das Handelsregister Abt. wurde eingetragen bezüglich der Firmen: I. a>. -Musik- und Sänger-Zeitung für Mitteldeutschland, Druck und Verlag von Albin Klein zu Gießen- und d. »Hessische Turnzeitung, Turnzeitung im Gau Hessen, Mitteldeutsche Turn zeitung, Druck und Verlag von Max Albin Klein in Gießen«: Geschäfte sind vereinigt zur Firma: Musik- nnd Sängerzeitung für Mitteldeutschland (Hessische Sängerzeitung), Hessische Turnzeitung (Turnzeitung im Gau Hessen) Albin Klein zu Gießen. II. a. »Gießener Verlagsdruckerei Max Albin Klein, Verlag der Gießener Neuesten Nachrichten (Gießener Tageblatt und Gießener ' Zeitung) zu Gießen»; b. »Grünberger Zeitung« (Grünberger Neueste Nachrichten, Grünberger Tageblatt), Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen«; e. »Bote für das Ohm- und Feldatal, Oberhessischer Bote und Oberhessischer Beobachter, Besitzer Albin Klein zu Gießen»; ck. »Illustrierter Stadt-Anzeiger (Wochenblatt für Gießen), Inhaber Albin Klein«: Geschäfte sind vereinigt zur Firma Albin Klein, Gießener Verlagsdruckerei (vorm. Wilh. Keller), Verlag der »Gießener Neueste Nachrichten- (Gießener Zeitung, Gießener Tageblatt), der »Grünberger Zeitung-, des »Boten aus dem Ohm- und Feldatal- und des -Stadtanzeiger für Gießen». Gießen, den 15. Oktober 1906. (gez.) Großh. Amtsgericht. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 251 vom 23. Oktober 1906.) "Deutsche Sprache in der baltischen Verwaltung. — Der Neuen Hamburgischen Zeitung entnimmt das Leipziger Tage blatt die dieser aus Dorpat zugekommene Meldung, daß die kaiserlich russische Regierung die Wiedereinführung der deutschen Sprache im Innern Verwaltungsdienst der Oftseeprovinzen be schlossen habe. Buchdruck-Ausstellung. — In diesem Jahre sind vier Jahrhunderte vergangen, seit die Buchdruckerkunst nach der Stadt Braunschweig gelangt ist. Dieses Jubiläum gibt der dortigen Typographischen Gesellschaft Veranlassung, durch eine, alle Zweige der graphischen Kunst umfassende Ausstellung zu zeigen, auf welcher Höhe heute das gesamte Buchgewerbe steht und in welchem Maße Stadt und Land Braunschweig daran teil haben. Durch dankenswertes Entgegenkommen der Behörden sind der Gesellschaft zu dieser Ausstellung auf längere Zeit mehrere Räume des neuerbauten städtischen Museums zur Verfügung gestellt worden. Die Eröffnung der Ausstellung findet am Svnnabend, 3. November, statt. Die Ausstellung umfaßt sieben verschiedene Gruppen: 1. Buchdruck (Schriftgießerei, Buchdruckerei, Buchbinderei, Stereotypie, Galvanoplastik), 2. Holzschnitt, 3. Chemigraphie (Zinko graphie, Autotypie, Drei- und Vierfarbendruck), 4. Lithographie, 5. Lichtdruck, 6. Heliogravüre, 7. Kupferdruck. Dank der Bei hilfe verschiedener Korporationen und staatlicher Anstalten ist Aussicht vorhanden, mit dieser Ausstellung die von 1904 noch be- 1397"
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