202 Nichtamtlicher Teil. 5. 8. Januar 1904. nicht zu unterdrücken, daß der Vorstand des Verbands die Angehörigen desselben viel zu lange Zeit in Un gewißheit darüber erhalten hat, in welchem Maße die neuen Verhältnisse geändert erscheinen. Seit Mai vorigen Jahres ist der Verbandsvorftand im Besitze der definitiven Entscheidung der Behörde. Es müßten sich doch in dieser langen Zeit unter allen Umständen Mittel und Wege gefunden haben, die neuen Satzungen derart vorzu- bereitcn, daß bis jetzt ihr Inhalt zur Kenntnis der Mitglieder gelangt wäre. Statt dessen ist er über dürftige Mitteilungen, aus denen sich mit dem besten Willen lein annäherndes Bild ergibt, nicht hinausgekommcn, und wenn auch gern zugegeben werden soll, daß die Neuordnung der Dinge eine respektable Leistung an Arbeit ooraussetzt, daß sich die un umgänglich nötigen statistischen Berechnungen durch Sach verständige nicht im Laufe weniger Wochen erzwingen lassen, so muß doch unter allen Umständen darauf gedrungen werden, daß nunmehr der Beunruhigung der Mitglieder mindestens durch Bekanntgabe der wichtigsten Einzelheiten ein Ziel ge fetzt werde. Nicht genug, daß infolge der Unklarheit aller Verhältnisse das Verbandsleben vollständig stagniert, daß Anmeldungen neuer Mitglieder so gut wie gar nicht mehr zu verzeichnen sind, daß sich die Austritte alter mehren, ver mag zurzeit auch niemand zu sagen, nach welchen Be stimmungen der Verband eigentlich regiert wird. Die alten Satzungen sind durch die letzte Versammlung aufgehoben, die neuen hingegen von der Behörde nicht genehmigte geschieht, um -nur ein Beispiel anzuführen, die Überführung eines in der Krankenkasse ausgesteuerten Mitglieds nach den alten Satzungen sofort in die Jnvalidenkasse oder nach den neuen erst nach der eingeführten Karenzzeit? Diese und andre Fragen bedürfen unbedingt der bald möglichsten Erledigung, und es ist von dem Vorstande dringend zu erhoffen, daß er durch beschleunigte Vorlage der geänderten Satzungen hier Klarheit schafft. Richard Rief. Kleine Mitteilungen. Gründen ab. Nach 703 und 762^ des Bürgerlichen Gesetzbuchs weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden habe, woran auch der Um stand nichts ändert, daß der Zahlende bei der Zahlung nicht gewußt hat, daß es sich unr eine staatlich nicht genehmigte Ausspielung Geben und Nehmen des Berechtigungsscheins und des Geldes gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen haben. (Urt. 35 S. 145/01 vom 25. April 1903, mitgeteilt von Staub in der Deutschen Juristen zeitung sBerlin, Otto Liebmannj 9. Jahrg. Nr. 1 v. 1. Januar 1904.) Kant-Gesellschaft. — Die Errichtung einer Kant- Gesellschaft anläßlich der hundertsten^ Wiederkehr ^ des Todes- Personalnachrichten. von Morl, ein Sohn des Herrn Anton Ritter von Mörl, Inhabers von A. Wegers Buchhandlung in Brixen. Der Verstorbene war dreißig^Jahre alt. Erfand seinen Tod einer der Sportsmen, Alois v. Mörl. gegen eimn Felsblock fuhr und mit dem Kopfe an ihn stieß. Die Begleiter v. Mörls dachten zunächst, cs sei nichts Gefährliches vorgesallcn, weil die Wunde Albert Frisch in Berlin. (Sprechsaal.) -Nichts unverlangt!« Bestellungen erfolgten Nova-Versendung des bekannten Vilseschen Romans, die im August v. I. stattfand, erst jetzt ungeöffnete Pakete an mich zurückgelangen, die den Anfrage-Vermerk des Leipziger Kommissionärs tragen und deren Hinaussenden die be treffenden Sortimentshandlungen ablehnten, da sie »nicht be stellt- hätten. Metz,^ Berlin usw. sind für das Buch 6—20^ pro Exemplar be- mehr — Glauben schenkten, denn wenn der Inhalt einer Sendung durch Vordruck als »verlangt« bezeichnet ist, so wird der be treffende Verleger doch sicher nicht so unnobel sein, unter dem Vraunschweig, 3. Januar 1904. Richard Sattler.