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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.12.1910
- Strukturtyp
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- 1910-12-31
- Erscheinungsdatum
- 31.12.1910
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- Deutsch
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l6004 ««rs-nbl-lr >. d. DUchn. «u«hand-I Nichtamtlicher Teil. M 303, 31. Dezember ISIS. Nichtamtlicher Teil, LibllOKraxllie nritionrilL 0rctro»,ialre ck.secrioai»; iskKes et catal0A»e cke lenns pubkications 18Z0—1880. 1. 1—4. Lrnrelles, ?. lveissendrueb, ääitenr. 1886—1910. XXXVI, 638; XVI, 738; (IV), 599; (IV), 615 S. Gr. 8". Als die Wogen der Begeisterung für eine Feier des 50jährigen Jubiläums der Unabhängigkeits Erklärung Belgiens, d. h. der Abschiittelung des seit 1814 getragenen holländischen Joches, hoch gingen, sollte eine nationale Ausstellung zeigen, was im Lande auf allen Gebieten der Industrie, der Kunst und des Wissens geleistet werde. Für Industrie und Kunst ist sie mit großem Erfolge veranstaltet worden, aber die Wecke des Geistes, wie sollten sie gezeigt werden? Sollten sie auf der allgemeinen Ausstellung zu sehen sein? Dann hätten sie von überallher zusammengebeten, um nicht zu sagen, zusammen getrommelt werden müssen, denn eine Zentralstelle für Ver öffentlichungen des Heimatlandes, wie sie andere Länder mit Pflichtexemplarzwang wohl besitzen, gab es nicht. Der Vorschlag der -Union littärairs beige«, aus Anlaß des Jubiläums eine Bibliographie aller seit 1830 er schienenen literarischen Erzeugnisse, einschließ lich der Übersetzungen, zu veröffentlichen, fiel daher auf fruchtbaren Boden. Und doch galt es auch bei Ausführung dieses Gedankens, große Schwierigkeiten zu überwinden; eine Landesbibliographie, wie sie Deutsch land und Frankreich seit über 100 Jahren besitzen, gab es für das junge Königreich nicht, nur einzelne Versuche waren aus früherer und letzter Zeit vorhanden. Es läßt sich denken, daß die nach Vertreibung der Holländer eingesetzte Regierung an anderes zu denken hatte als an Bibliographie, und wenn sie auch für statistische Erhebungen sorgte, so wurde doch von ihr erst im Jahre 1848 der Versuch gemacht, über die seit 1830 erschienenen Geisteserzeugnisse Belgiens eine, wenn auch nur gedrängte Zusammenstellung zu erhalten. Sie wendete sich an die Königliche Akademie mit der Bitte, diese Arbeit zu übernehmen, — aber sie wurde abgelehnt. Einen Anfang, aber nur einen ganz unvoll ständigen Versuch der Art hatte der Buchhändler De Mat mit seiner von 1822—1830 erschienenen -Revue biblio- xrsxbiguo äu roz-anme äes Ra^s-Las et äs l'etranger, ou inäieateur genäral äe l'iwpiiwerie et äs la librairis« gemacht, eigentlich einem Verzeichnis der durch ihn zu beziehenden Weike. Erst von 1838 bis 1862 gab der Buchhändler Charles Muguardt seine »Ribliograplüe äe ln Lelgigne, ou eatalogue xäaers.1 äes livres böiges, heraus, 1854—1868 CH. Herr sein -üoururrl äs tu librairiö«, aber erst im Jahre 1875 wurde die noch jetzt erscheinende, ausgezeichnet gut bearbeitete Abgesehen von diesen periodischen Veröffentlichungen gab es nur eine einzige, schon im Jahre 1837 erschienene, zwar genaue und brauchbare aber unvollständige Vorarbeit: PH. van der Maelen, Diotiouuaire äes bounues äe lettres, äes snvnuts et äes nrtistes äe ln Relgigus, Präsentant l'änumsra- Bibliographie gebildete Kommission, bestehend aus Aug. de Köninck, Brbliothekar beim Abgeordnetenhaus, Jules De Le Court, Appellationsgerichtsrat, CH. Pvtvin, Akademie-Mitglied, und CH. Ruelens, Konservator bei der Kgl. Bibliothek, standen vor der gewaltigen Aufgabe, sozusagen aus nichts ihr Werk zu schaffen. Zwar wurde der Kommission ein Kredit zur Bestreitung gewisser Ausgaben eröffnet, die Arbeit selbst mußten sie aber ohne irgendeine Entschädigung machen. Und trotz dem fanden die vier genannten Herren opferwillige Mit arbeiter: Honore Verbeke aus der Buchhandlung des Okties äs Rublieitä, und Frädäric Molenschot, der fünfzig Jahre lang Bibliophile gewesen war. Nebenbei sei erwähnt, daß die vier zuerst Genannten auch noch einer einundzwanzig köpfigen Kommission angehörten, deren Aufgabe es war, doch noch eine Ausstellung der Bücher, Broschüren und Zeitschrist artikel damals lebender belgischer Verfasser zusammenzu bringen. Unsere bibliographische Kommission hatte sich nun darüber zu einigen, 1. was überhaupt ausgenommen werden, und 2. in welcher Form die Bibliographie redigiert werden solle; sie war sich gleich von vornherein darüber klar, daß nicht eine der verschiedenen, frühere Perioden des belgischen Geisteslebens behandelnden Arbeiten als Vorbild zu ge brauchen sei. Sie betrachtete es daher als ihre Aufgabe, daß in ihrem Werke folgendes zu finden sein solle: 1. die Aufzählung der in Belgien oder der im Aus lande veröffentlichten Schriften, soweit sie von geborenen oder naturalisierten Belgiern und von solchen Ausländern herrühren, die durch allerhand Verhältnisse eine Art lite rarisches Eingeborenenrecht erlangt haben, vorausgesetzt, daß sie von 1830 bis 1880 mindestens eine Schrift veröffent licht hätten; 2. die von diesen Verfassern, sei es in Belgien, sei es außerhalb, schon vor 1830 veröffentlichten Schriften; 3. die Angabe der Übersetzungen aller solcher Schriften; 4. die von belgischen oder als solche betrachteten Ver fassern erschienenen Übersetzungen alter oder neuer Werke ausländischer Verfasser; 5. alte von Belgiern oder als solche betrachteten Ver fassern herausgegebenen Werke; 6. die Mitarbeiterschaft der Mitarbeiter an Periodicis oder Serienwerken; 7. die anonymen Werke, für die mit unumstößlicher oder annähernder Gewißheit anzunehmen war, daß sie von Belgiern oder als solche betrachteten Personen herrühren. Was die Periodica und Serienwerke betrifft, so gab es in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in Belgien 88 Akademien, Institute, Gesellschaften u. dgl., die 125 Periodica aus allen Gebieten menschlicher Tätigkeit veröffentlichten, und in den Jahren 1830 bis 1880 waren gegen 500 erschienen mit zusammen etwa 5000 Bänden. Aus diesen gewissenhaft alle Artikel auszuziehen wäre sür die Kommission ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, und man kam deshalb dahin überein, einem anderen Teile der nationalen Bibliographie deren Verarbeitung vorzubehalten. Ob es jemals dazu kommen wird, nachdem dis damals für den ersten Teil des Unternehmens so Begeisterten fast alle das Zeitliche gesegnet haben? Bezüglich der Ausführung der Arbeit einigte man sich folgendermaßen. Alle Verfassernamen mit Präfixen wie de, le, van, der, den, von u. dgl. wurden unter diese, aber nicht unter die Familiennamen genommen, so daß man z. B. von Siebold nur unter von, nicht unter Siebold, von Humboldt nur unter von, nicht unter Humboldt, usw. findet. Aber nachträglich Geadelte, wie z. B. Christoph von Schmid, haben ihren Platz unter dem bürgerlichen Familiennamen und bei »von« nur eine Verweisung erhalten. Richtiger wäre wohl gewesen, bei deutschen Adelsnamen überhaupt den Familiennamen den Vorzug zu geben oder mindestens von ihm aus »von» zu verweisen, denn daß jeder spätere Benutzer die Zeit und Geduld haben sollte, die 36 Seiten lange Vorrede des ersten Bandes zu studieren, um diese Eigentümlichkeit der Anlage kennen zu lernen, ist geradezu ausgeschlossen. Verfasser desselben Namens wurden nicht alphabetisch nach den Vornamen, wie wohl
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