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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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2, 4. Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 81 der verschiedensten Gegenstände, darunter: Briefumschläge mit aufgedruckter Adresse, Klischees, Films, gestempelte Freimarken, Nachbildungen von Zeichnungen, Ölbilder in Rahmen und auf Holz, Scherzartikel, Schreibpapier mit aufgedruckter Adresse). Briefumschläge und Briefbogen mit aufgedruckter Adresse, die als Drucksache versandt werden, läßt die britische Postverwaltung grundsätzlich wieder zurückgehen in Befolgung ihres auf dem Weltpostkongresse in Washington gemachten, von den Vereins postverwaltungen angenommenen Vorschlages, Schreibpapier und Umschläge mit gedruckter Adresse nicht als Drucksachen anzusehen. Die Postanstalten sind daher erneut angewiesen worden, nach Großbritannien gerichtete Warenproben, Geschäftspapiere und Drucksachen bei der Einlieferung sorgfältig auf ihre Zulässigkeit zu prüfen und alle Proben und Muster von der Beförderung auszuschließen, die zu einer gewöhnlichen handelsmäßigen Ver wertung oder zu Geschenken bestimmt sind, die also nicht lediglich zur Anknüpfung von Handelsbeziehungen verschickt werden. * Post. Schiffsliste für billige Briefe nach den Ver einigten Staaten von Amerika (10 H für je 20 x). — »Blücher« „ Hamburg 6. Januar »Kronprinz Wilhelm« . . „ Bremen 11. „ »Cincinnati« „ Hamburg13. „ »Großer Kurfürst«. . . . „ Bremen 15. „ »Amerika« „ Hamburg22. »Kaiser Wilhelm der Große« „ Bremen 25. „ »Main« „ „ 29. „ .Prinzeß Irene« . . . . „ „ 5. Februar »George Washington« . . „ „ 8. „ »Kaiserin Auguste Victoria „ „ 12. „ Alle diese Schisse, außer »Blücher«, »Cincinnati« »Main«, »Prinzeß Irene«, und »George Washington« sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briefe mit einem Leitvermerk, wie »direkter Weg« oder »über Bremen oder Hamburg« zu versehen. Die Portoermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw. und gilt nur für Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. Kanada. * Post. Verkehrsstörungen in Portugal. - Nach einer Mitteilung der portugiesischen Postverwaltung sind die portu giesischen Eisenbahnlinien infolge Unwetters derart beschädigt worden, daß der Verkehr vom 20. bis 26. Dezember unterbrochen gewesen ist. Der am 22. Dezember von Lissabon abgegangene Süd-Expreßzug hat seine Fahrt nicht fortsetzen können, auch ist vom 22. bis 26. von Spanien aus der Süd-Expreßzug in der Richtung nach Portugal nicht abgelassen worden. Die am 20., 22. und 23. aus Deutschland abgegangenen Posten sind erst am 27. in Lissabon angekommen, bezüglich der übrigen Posten fehlen noch Nachrichten. Die Konkurrenzklausel im Anstellungsvertrag von Handlungsgehilfen. — Wie der Vossischen Zeitung mitgeleilt wird, wird die Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen für die Konkurrenzklausel der Handlungsgehilfen neuerdings in Ein gaben an den Reichstag gefordert. Schon seit Monaten schweben Verhandlungen zwischen verschiedenen Reichsstellen über eine Abänderung der §§ 74 und 75 des Handelsgesetzbuches. Die seit 1898 gültigen Bestimmungen haben den Versuch gemacht, den früher vielfach zu weitgehenden Konkurrenzverboten eine Schranke zu ziehen. Aber nach den Erfahrungen der Kaufmanns gerichte erweisen sich die Bestimmungen der betreffenden Para graphen heute nicht mehr als ausreichend, so daß eine weitere Einschränkung oder sogar völlige Beseitigung der Konkurrenz verbote gefordert wird. Die hierzu der Reichsregierung vor liegenden Anträge stellen sehr verschiedene Forderungen auf Einmal soll eine Vereinbarung zwischen Prinzipal und Handlungs gehilfen für letzteren nur insoweit verbindlich sein, als die Be schränkung nach Zeit, Ort und Gegenstand nicht eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Handlungsgehilfen bedeutet. Weiterhin soll die Konkurrenzklausel nur zulässig sein bei An gestellten, die mindestens 3000 Jahresgehalt beziehen. Als Höchstgrenze für die Zeit der Beschränkung wird allgemein ein Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Post schluß nach Ankunft ! der I Frühzüge Jahr verlangt. Weiterhin wird vorgeschlagen, daß die verwirkte Strafe das Jahreseinkommen des Handlungsgehilfen nicht über steigen darf. Von verschiedenen Seiten wird auch die Forderung erhoben, daß während der Gültigkeitsdauer des Konkurrenz verbots die Fortzahlung des Gehalts an den Handlungsgehilfen erfolgen soll. Und während ein Teil der Kaufmannsgerichte grundsätzlich jede Konkurrenzklausel verwirft, wollen andere sie dort als zulässig gelten lassen, wo der Prinzipal ein berechtigtes Interesse Nachweisen kann. Alle diese verschiedenen Vorschläge dürften bei den Beratungen zwischen den Ressorts eine eingehende Prüfung erfahren. (Nach: »Bossische Zeitung«.) * Hausverkauf in der Leipziger Ltrahe in Berlin. — Das Haus Leipziger Straße 119/120 ist, wie der »Confektionär« mitteilt, zum Preise von 2'/, Millionen Mark an den Kommerzien rat Friedrich Soennecken, Mitinhaber der Firma F. Soennecken in Bonn, verkauft worden. Die Firma Soennecken beabsichtigt, wie das Blatt hört, ihren Berliner Geschäftsbetrieb, der sich zurzeit in der Taubenstraße 16/18 be- * Remittendeufaktur-Bordrucke V.-M. 1910. (Vgl 1909, Nr. 301—304, 1910, Nr. 1 d. Bl.) — Weiter eingegangen sind Vordrucke von: Hermann Barsdorf, Verlag, Berlin, Ehr. Belserfche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart, Rich. Bong, Berlin und Leipzig, C. Boysen, Verlag, Hamburg, Boysen <L Maasch, Hamburg, Braun L Schneider, München, Bruno Cassirer, Berlin, Deutsches Verlagshaus Bong <L Co., Berlin und Leipzig, Egon Fleische! L Co., Berlin, Max Hesses Verlag, Leipzig, Carl Jügel's Verlag Separat-Conto (Moritz Abendroth), Frankfurt a. M., Karl Robert Langewiesche, Düsseldorf, Max Niemeyer, Halle a. S., I. D. Sauerländer's Verlag, Frankfurt a. M., Heinrich Schmidt L Carl Günther, Leipzig, Schulbuchhandlung von F. G. L. Greßler, Langensalza, Stuhr'jche Buchhandlung, Verlag (Heinrich Caspari), Berlin. Verlag für Naturkunde (Sprößer L Nägele), Stuttgart. «Friedrich Grosse in Olmütz. (Vgl. Nr. 1 d. Bl.) — Aus der Geschichte der Firma Friedrich Grosse in Olmütz, deren fünfzig jähriges Jubiläum am 1. Januar 1910 in Nr. 1 d. Bl. erwähnt worden ist, sind uns nachträglich folgende Mitteilungen zu gekommen: Die heutige Firma Friedrich Grosse in Olmütz besteht seit 1860, in welchem Jahre Friedrich Grosse sen., bis dahin Teilhaber der Firma Nitsch L Grosse in Brünn, die Neugebauersche Buch handlung von der Witwe des Besitzers käuflich erwarb. Gegründet wurde dieses Geschäft im Jahre 1794, es dürfte also mit zu den ältesten in ganz Österreich gehören. Uber den Gründer, F. Gärtner, konnten Feststellungen leider nicht gemacht werden; auch verkaufte er bereits 1799 das Geschäft an Joh. Georg Gastl aus Wien und übersiedelte selbst nach Krakau. I. G. Gastl besaß schon seit 1788 eine Buchhandlung in Brünn und leitete anfangs beide Geschäfte selbst, wobei Olmütz zunächst als Filiale betrachtet wurde; ihr zunehmender Umfang machte eine selbständige Stellung erforderlich, und I. G. Gastl übergab das Olmützer Geschäft seinem Sohne Franz Gastl, der es bis zum Jahre 1829 betrieb und dann an Joh. G. Neu gebauer verkaufte. Dieser führte das Unternehmen unter der Firma Joh. Neugebauer bis zum Jahre 1844; nach seinem Tode übernahm es sein gleichnamiger Sohn und ließ die Firma 1852 handelsgerichtlich protokollieren. Nach seinem Ableben im Jahre 1858 führte die Witwe das Geschäft noch bis 1860, in welchem Jahre es der Vater des jetzigen Besitzers, Friedrich Grosse sen., von ihr kaufte. Dieser, geboren 1816 in Stünz bei Leipzig, gründete im Jahre 1860 in Gemeinschaft mit Anton Nitsch die Firma Nitsch 13
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