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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1910
- Strukturtyp
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- 1910-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1910
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- Deutsch
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82 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 2, 4. Januar 1910. L Grosse in Brünn; im Jahre 1860 löste er das Kompagnie verhältnis und übersiedelte nach Olmütz. Hier schuf er sich einen ziemlich ausgedehnten Verlag von Werken zumeist theologischer Richtung in deutscher und böhmischer Sprache, von denen ein zelne in zahlreichen Auflagen erschienen; später, als die nationalen Verhältnisse in Mähren sich zuspitzten, wurde die Verlagstätigkeit eingeschränkt und um so mehr Tätigkeit dem deutschen Sortiment gewidmet. Der gegenwärtige Besitzer Friedrich Grosse begann seine buchhändlerische Laufbahn im Jahre 1870, gehörte der Firma seit 1886 als Teilhaber an und ist seit dem im Dezember 1897 er folgten Tode seines Vaters deren alleiniger Besitzer. Die im Jahre 1861 gegründete Filiale in Proßnitz wurde im Jahre 1868 käuflich an Emil Hallama abgetreten. I« Österreich verboten. — Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Reichenberg hat mit dem Erkenntnisse vom 24. Dezember 1909, Pr. 64/9, die Weiter verbreitung der im Selbstverläge des Julius Lederer in Nürn berg erschienenen und bei Theodor Birkner daselbst gedruckten, nichtperiodischen ausländischen Druckschrift: »Gott und Teufel« nach § 122a und 303 St.-G. verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Reichenberg hat mit dem Erkenntnisse vom 24. Dezember 1909, P. 65/9, die Weiter verbreitung der im Selbstverläge des Julius Lederer iu Nürn berg erschienenen, bei Benedikt Hilz daselbst gedruckten nicht periodischen ausländischen Druckschrift: »Religion und Sittlichkeit« nach § 63, 122a und 303 St.-G. verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Reichenberg hat mit dem Erkenntnisse vom 24. Dezember 1909, Pr. 63/9, die Weiterverbrei tung der im Selbstverläge des Julius Lederer in Nürnberg er schienenen und bei I. Bauer daselbst gedruckten nichtperiodijchen ausländischen Druckschrift: »Der Mensch und seine Götter« nach 8 122 a und 303 St.-G. verboten. Das k. k. Kreis- als Preßgericht in Reichenberg hat mit dem Erkenntnisse vom 24. Dezember 1909, Pr. 62/9, die Weiterverbrei tung der in Nürnberg erschienenen und daselbst bei Theodor Birkner gedruckten nichtperiodischen ausländischen Druckschrift: »Religiöse Toleranz und pfäffische Unduldsamkeit« nach 8 122a und 303 St.-G. verboten. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 297 vom 29. Dezbr. 1909.) Beseitigung der Lchaufenster-Berhängung an Sonn- und Festtagen. — Der Oberpräsident der Provinz Posen hat mit Zustimmung des Provinzialrats eine Polizeiverordnung erlassen, nach der die Polizeiverordnung vom 24. Juni 1905 außer Kraft tritt und die Absätze 1 und 2 des 8 6 der Polizeiverordnung vom 14. April 1896 durch nachstehende Bestimmung ersetzt werden: »Das Aushängen und Ausstellen von Waren vor den Schau fenstern und in oder vor den Ladentüren ist nur während der zulässigen Verkaufszeit gestattet. Außerhalb der zulässigen Ver kaufszeit dürfen die Ladentüren nicht offen stehen.« — Damit ist der von der Geschäftswelt mit Recht als lästig und überdies als höchst überflüssig empfundene Zwang zur Verhängung der Schau fenster für Posen aufgehoben. Hoffentlich werden die Be mühungen der kaufmännischen Kreise auch in anderen Städten und besonders auch in Berlin erfolgreich sein und endlich zur allgemeinen Beseitigung des Zwanges des Verhängens der Schau fenster führen. (Vossische Zeitung.) *Erscheinungsfest. Hohes Neujahr. — Auf das Erscheinungs fest (Epiphaniasfest, Hohe Neujahr) am Donnerstag den 6. Januar 1910, das in Sachsen als kirchlicher Festtag gefeiert wird, sei für den Verkehr mit Leipzig aufmerksam gemacht. Dieselbe Mahnung wolle auch für den Verkehr mit Stuttgart, wo der Festtag gleichfalls besteht, beachtet werden. Personalnachrichten. * Ordensauszeichnung. — Seine Heiligkeit Papst Pius X. hat dem Verlagsbuchhändler Herrn Eduard Mager in Donau wörth das Ehrenkreuz »kro Leelssis. st. koutiäes« in Gold verliehen. * Brei Mitarbeiter-Jubiläen. — Drei Mitarbeiter im Hause Herder in Freiburg im Breisgau vollendeten in diesen Tagen ihre fünfundzwanzigjährige Tätigkeit in diesem Hause: die Herren Prokuristen Wilhelm Vellinghausen, Franz Jstwann in der Verlagshandlung und Herr Buchhalter Joseph Meyer in der Sortiments-Abteilung der Literarischen Anstalt. Alle drei Herren haben als hervorragende Stützen des Geschäfts dessen gewaltige Entwicklung im letzten Vierteljahrhundert miterlebt und mitgeschaffen. Bei einer Weihnachtsfeier der Herderschen Kontore wurde sowohl von den Prinzipalen als auch von der Kollegenschaft in ehrendster Weise der drei Jubilare gedacht. Mögen sie der bekannten Welt-Firma noch viele Jahre in ungeschwächter Kraft erhalten bleiben! Hierzu wird uns aus Freiburg i. Br. weiter geschrieben: Einige Tage nach dem Weihnachtsfest lädt alle Jahre der Chef des Hauses Herder seine Beamten und einige langjährige Angestellte aus den technischen Betrieben zu einem Bankett in das katholische Vereinshaus ein. Bei dieser Gelegenheit fand diesmal die Ehrung dreier verdienstvoller Mitarbeiter statt, die in einigen Tagen auf eine fünfundzwanzigjährige Tätigkeit im Hause zurückblicken können. Cs sind dies die Herren W. Vellinghausen, F. Jstwann und I. Meyer. Die beiden ersteren Herrn sind seit mehreren Jahren Prokuristen der Verlags handlung, Herr Meyer Bureauvorsteher in der Literarischen Anstalt. Nachdem bereits am Vormittag die Jubilare seitens der Prinzipalität in besonderer Weise geehrt worden waren, sowie die Angestellten ihre Glückwünsche, begleitet von sinnigen Ge schenken, dargebracht hatten, würdigte am Abend der Teilhaber des Geschäfts, Herr A. Rees, die Tätigkeit und Verdienste der einzelnen Herren um die Hebung des Geschäfts ausführlich und in beredten Worten. Ernste und heitere Reden, Gesang- und Musikvorträge wechselten in rascher Folge ab, lösten allseitig die Freude aus und gaben dem Feste die Signatur herzlicher und kollegialer Teilnahme — einer großen Familienfeier. ^ck multos aunos! IVck. * Gestorben: am 7. Dezember 1909, infolge Unglücksfalls, Herr Adolf Growoll in New Aork, der langjährige leitende Heraus geber der seit 1852 bestehenden amerikanischen Buchhändler- Fachzeitschrift »lüs kudli8d6r8' Der Verstorbene hat sich um das seiner Leitung anvertraute Blatt, um die amerikanische Bibliographie und um die Entwicklung des gesamten dortigen Buchhandels große Verdienste erworben. Er hinterläßt das Andenken eines hochehrenwerten Mannes, eines unermüdlichen Berufsarbeiters, eines klugen Beraters und eines gefälligen, liebenswürdigen Menschen. Die Redaktion seines Blattes schließt ihre kurze Traueranzeige, unter Vorbehalt späterer ausführlicher Würdigung seiner Verdienste, mit den Worten: »Niemand hat mehr getan als er, sich um den Beruf verdient zu machen, den er so sehr geliebt hat; sein Verlust ist ein persönlicher Schmerz weit über den Kreis seiner unmittelbaren Mitarbeiter hinaus. Für uns, seine Kollegen, ist der Verlust unersetzlich.« n.' tt.ua er nis Warenhaus-Leihbibliothek. Das Leipziger Tageblatt vom 1. Januar 1910 brachte folgende Anzeige des »Kaufhauses Brühl« in Leipzig: Die Kaufhaus Brühl G. m. b. H., Leipzig. Leihbibliothek ist eröffnet. Die Leihbibliothek enthält Romane und allgemein-wissenschaftliche Werke in deutscher Sprache. Lesebedingungen franko und portofrei. — Katalog 30 Pfg., bei Jahresabonnement Katalog gratis. Leihgebühr: Kaufhaus Brühl G. m. b. H., Leipzig. Für 1—2 Bände Jeder weitere Band 1 Monat 3 Monate 6 „ 12 „ Mark I.2S „ 3.SV „ s— w— pro Monat SO mehr
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