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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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283. 7. Dezember 1S1Y. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 15209 8^^^1732 ^ro? ^^uktsr) in v^rsutb. LpsrlivA, Uilg.no. 8°. 140 8. 4°. 104 8. in. 4 l'aksln UrliiläunAsn. 1905 I^rn. — Vsr- gteiAeruvS: 12.—14. vsesinbsr 1910 äureü k. ^V. k. äs Vris8 in ^mbtsräam, 8ioAsI 146. Marie von Ebner-Eschenbach-Fonds — Es war der Wunsch der Baronin von Ebner-Eschenbach, daß die Wiener Schiller-Stiftung den zur Erinnerung an den achtzigsten Geburts tag der Dichterin gesammelten Fonds in die Verwaltung über nehme und Anträge über die Verwendung des Fondserträgnisses stelle. In einer Sitzung, der die Herren Ludwig Lob mehr (Obmann), vr. Edmund Benedikt, vr. Anton Bettelheim, Josef Bock (Gnadenau), vr. Karl Glossy, Alfred Ritter von Holder, Richard Lieben, Professor vr. Jakob Minor, Regisseur Hugo Thimig, sowie der Präsident der »Concordia« vr. Siegmund Ehrlich beiwohnten, wurde beschlossen, der Dichterin nachstehende Vorschläge zu unterbreiten: 1. Die Widmung, die für alle Zeiten den Namen der Stifterin tragen soll, wird dem Wiener Zweigverein der Deutschen Schiller- Stiftung als ein vollkommen selbständiger Fonds angegliedert, der mit diesem nur durch den gleichen Zweck verbunden ist. Die Verwaltung dieses Ebner-Eschenbach-Fonds führt der Vorstand des Zweigvereins, der zur Sitzung über die Verwendung der Gelder auch den jeweiligen Präsidenten des um die Widmung in hervorragendem Maße verdienten Wiener Journalisten- und Schriftstellervereins »Concordia« beizuziehen hat. Uber die Geld gebarung und über die Verwendung des Erträgnisses des Fonds legt der Vorstand in einem besonderen Anhang zu seinem Jahres bericht alljährlich öffentlich Rechenschaft ab. 2. Aus diesem Fonds werden die Zinsen eines oder mehrerer Jahre entweder zu Ehrengaben für hervorragende deutsche Schriftsteller und Schriftstellerinnen oder zu Unterstützungen für ihre Hinterbliebenen verwendet. Nach dem Wunsch und Willen der Stifterin soll bei den Ehrengaben die Bedürftigkeit nicht in engherzigem Sinne verstanden und keinesfalls der Würdig keit vorangestellt werden. Auch soll einer Zersplitterung der Ehrengaben in kleine und unzulängliche Spenden dadurch vor gebeugt werden, daß das Zinsenerträgnis eines Jahres niemals unter mehr als höchstens drei Personen verteilt wird. 3. Die Ehrengaben gehen aus dem eigenen und freien An trieb der Verwaltung des Ebner-Eschenbach-Fonds hervor; es finden daher weder mündliche noch schriftliche Bewerbungen statt. In betreff der Unterstützungen für die Hinterbliebenen sind moti vierte Gesuche mit ausreichendem Nachweis der Mittellosigkeit an den Vorstand des Wiener gweigvereines der Deutschen Schiller- Stiftung zu richten. 4- Jede Zuwendung ist ausdrücklich als eine Gabe aus dem Ebner-Eschenbach-Fonds zu bezeichnen und die Veröffent lichung der Verleihungen wird jeweilig am Geburtstage der Dichterin erfolgen. — Die Dichterin hat diese Satzungen vollinhaltlich genehmigt. Der Obmann der Wiener Schiller-Stiftung erhielt ein Schreiben, das lautet: »Lieber, hochverehrter Herr Lobmeyr! Nun ist die Angelegen heit, die mir so sehr am Herzen lag, aufs allerbeste zu Ende geführt. Die Resolution des hochverehrten Komitees macht mich sehr glücklich, sie stimmt vollkommen mit dem Wunsche überein, den ich für die meinen Namen tragende Stiftung hege. So kann ich denn wieder und immer wieder nur Ihnen und dem ganzen Komitee danken für Ihre große und erfolgreiche Mühewaltung. Die jetzt vollendete Ausgestaltung der Satzungen des Ebner-Eschenbach-Fonds bedeutet für mich den Höhepunkt aller mir in diesem ernsten und schönen Jahre zuteil ge wordenen Ehrungen und Liebesbeweise. In wärmster Dank- Börscublatt für den Deutschen Buchhandel. 77 Jahraaua. barkeit, hochverehrter Herr Lobmeyr, Ihre ergebenste Marie v. Ebner-Eschenbach. Löschna, 22. November 1910.« (Neue Freie Presse.) Personalnachrichten. * Ausz«ichrr«ng. — Dem Verlagsbuchhändler Herrn vr. Zur. b. 0. Otto Liebmann, Leiter der Deutschen Juristen-Zeitung, Berlin, ist vom König von Preußen der Rote Adlerorden IV. Klasse, vom Großherzog von Oldenburg das Ehrenritter kreuz I. Klasse verliehen worden. Franz Hahn (Vgl. Nr. 280 d. Bl.) — Am 30. November ist im siebenundfünfzigsten Lebensjahre der Buchhändler Franz Hahn, Prokurist der Firma Deutscher Verlag G. m. b. H. in Berlin, gestorben. Nach kurzer Krankheit, scheinbar auf dem Wege zu vollkommener Genesung, wurde der bis dahin kern gesunde und lebensfrohe Kollege den Seinen durch einen Gehirn schlag entrissen. Seit dem Jahre 1870, wo er aus seiner Heimat Beuthen in Oberschlesien in die Reichshauptstadt kam, um in Georg Winckelmanns Sortiment den Buchhandel zu erlernen, hat der Verstorbene mit geringen Unterbrechungen, also nahezu 40 Jahre hindurch, in angesehenen Firmen des Berliner Buchhandels meistens in leitenden Stellungen erfolgreich gewirkt. Nachdem er als erster Gehilfe in den Sortimenten von I. M. Spaeth, Selmar Hahne, Hermann Peters sich als allezeit pflicht getreuer und von seinen Prinzipalen geschätzter Mit arbeiter bewährt hatte, gelang es ihm im Jahre 1898 als Leiter der buchhändlerischen Abteilung des Deutschen Verlages eine Lebensstellung zu finden, die ihm Gelegenheit bot, seine reichen geschäftlichen Erfahrungen zur Geltung zu bringen. Mit großer Liebe hing er an dem erwählten Beruf, und seine ideale Lebensauffassung, sein gerader, offener Charakter ließen ihn unter den Berufsgenossen überaus zahlreiche Freunde finden, in deren Gemeinschaft er oft und stets fördernd für die allgemeinen In teressen der Gehilfenschaft des Buchhandels eintrat und in deren Kreise er immer sein mitfühlendes Herz sprechen ließ, sobald es galt, einem Kollegen über Hindernisse und Enttäuschungen des Lebens hinwegzuhelfen. Das reiche Maß von Liebe und Anhänglichkeit, das sich der Heimgegangene im Leben erworben hat, bekundete die Zahl und die aufrichtige Trauer derer, die ihm auf dem Friedhofe zu Steglitz das letzte Geleit gaben. Alle, die ihm näher gestanden haben, werden auch über das Grab hinaus ihm die Treue halten und sein Andenken ehren. Paschke. Sprechsaal. Beschlagnahmte Büchersendung. Wer trägt den Schaden? Eine Leipziger Firma bestellte bei uns ein Werk, das angeb lich konfisziert und ihr von der Post nicht ausgefolgt wurde, wes halb sie die Einlösung der Barfaktur verweigert. Die Firma verlangte das Werk direkt per Post, und dem entsprechend wurde es auch so expediert. Wir sind nun der Ansicht, daß in diesem Falle die bestellende Firma allein das Risiko zu tragen hat und die Barfaktur einlösen muß, trotzdem das Werk konfisziert wurde. Hätte die Firma das Werk auf Buchhändlerweg, also durch Kommissionär, beordert, müßten wir den Schaden zu tragen haben. Das ist unsere Ansicht, die wir eventuell auf dem Klagewege vertreten wollen. Wir bitten um Aussprache an dieser Stelle, denn ein solcher Fall kann sich ja täglich ereignen, und es müßte doch allgemein von Interesse sein, zu erfahren, was Rechtens ist. Wien, 3. Dezember 1910. I. Eisenstein L- Co. Bemerkung der Redaktion. — Zur Beantwortung vor stehender Anfrage wird es von Wert sein, die einschlägigen Stellen aus der Begründung eines Urteils des K. Amtsgerichts Berlin I, 1970
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