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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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15210 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. .4? 283, 7. Dezember 1910. Abt. 2, vom 14. Juni 1897, die in Nr. 186 des Börsenblatts vom 13. August 1906 bekannt gegeben wurden, hier zu wiederholen: »Die Auffassung wird keinem Bedenken unterliegen können, daß der Parteiwille dahin gegangen ist, ein Kaufgeschäft über eine Sache abzuschließen, die in Deutschland verkaufsfähig und nicht infolge strafbarer Handlungen der Verbreitung entzogen war Kläger muß nach dem Vertrag dafür einstehen, daß die Broschüre in Deutschland vertriebsfähig ist. Unerheblich ist, daß Käufer zur Rückgabe der Bücher außerstande ist; denn es liegt kein vertretbares Versehen des Käufers vor; der Untergang der verkauften Sache ist vielmehr zurückzuführen auf einen bereits vor der Übergabe vorhanden gewesenen Mangel.« Der Einwand des Klägers, sein Domizil an dem er die Sendung zur Post gegeben habe, sei der Erfüllungsort, und es käme daher das Recht seines Landes, nach dem das Buch nicht verboten sei, in Betracht, wurde von dem Berliner Gericht folgendermaßen zurückgewiesen: »Wenn auch der von den Parteien geschlossene Kauf vertrag nach dem auswärtigen Recht erlaubt sein mag, so steht doch der Obligation ein Gesetz von zwingender Natur entgegen; die Verbreitung des Buchs ist wegen des Inhalts verboten, unzulässig nach hiesigem Recht. Die Frage, ob eine Handlung als eine verbotene anzusehen, ist aber nach den überzeugenden Ausführungen des Reichsgerichts (Band 5 Seite 129 der Entscheidungen) nach dem Recht zu entscheiden, das an dem Ort des angerufenen Gerichts gilt. Es kann des halb auch aus dieser Erwägung eine Verurteilung der Beklag ten zur Zahlung des Kaufpreises für das hier verbotene Buch von den preußischen Gerichten nicht ausgesprochen werden.« Direkter BerlagS-Bertrieb. In den letzten Wochen und Monaten sind die Schulen im Rheinland und vermutlich auch des übrigen Reiches mit Pro- spekten bedacht worden, in welchen zum direkten Bezug eines Bildes vom Hermannsdenkmal aufgefordert wurde. Der Künstler ist Hugo Ulbrich, die vertreibende Firma Alfred Langewort, Breslau bzw. Groß-Lichterfelde. Nachdem auf diese Weise das Gebiet genügend abgegrast ist, wird nun der zünftige Buch, und Kunsthandel auch für der Ehre wert befunden, beziehen zu dürfen, laut Ankündigung im Börsenblatt vom 28. November. Troydem »der Künstler die Bilder nur auf dem Sub- skriptionswege abgibt, und die Bilder sich nicht im Handel befinden«, trotzdem ist Herr Langewort in der Lage, den Firmen des Buch- und Kunsthandels eine Offerte zu machen. Vielleicht hat die direkte Offerte an die Schulen nicht genügend gezogen, weshalb sich die Herren Ulbrich und Langewort jetzt er innern, daß es in Deutschland einen Sortimentsbuch- und Kunst handel gibt, dessen man sich zur Not bedienen kann. Ich möchte angesichts dieses Falles, der leider nicht vereinzelt dasteht, nicht unterlassen, meine Herren Kollegen, soweit sie's nicht schon gemerkt haben, von der vorausgegangenen direkten Be arbeitung des Abnehmer-Kreises für die Ulbrichschen Bilder hierdurch in Kenntnis zu setzen. Duisburg, 28. November 1910. Albert Köndgen. Entgegnung. Zur Förderung vaterländischer Bestrebungen, besonders in den Grenzmarken des Deutschen Reiches, hat Herr Maler- Radierer Hugo Ulbrich, vielfachen Anregungen von Freunden seiner künstlerischen Eigenart nachgebend, die Original- Radierungen »Das Hermanns-Denkmal im Teutoburger Walde« und »Die Marienburg von der Nogatseite«, wohlfeile Ausgabe, herausgegeben. Nach Herrn Ulbrichs persönlicher Ankündigung sind die Blätter bestimmt, »bis ins fernste Dorf, die letzte Siedelung zu dringen«, weshalb er dafür die außerordentlich niedrigen Preise von 3 bzw. 12 ^ festsetzte und selbst die Auf legung einer Subskription vornahm. Dem Handel hat er die Radierungen nicht übergeben, und lediglich aus Gefälligkeit lasse ich für den mir nahe befreundeten Künstler den Versand be- sorgen. Eine Reihe von Bestellungen und Zuschriften aus dem Buch- und Kunsthandel, die während der letzten Wochen bei mir eingingen, bot mir Veranlassung, für diesen vom Künstler Vor zugsbedingungen zu erwirken — mitgeteilt auf Seite 14740 der Nr. 275 des Börsenblatts vom 28. November d. I., — denen zufolge dem Handel bei einem Partiebezuge von 4/3 und Einzel- verkauf ein Bruttorabatt von 37,50 bzw. 43,75 Prozent eingeräumt wird. Firmen, die darum ersucht haben, sind Ankündigungen mit eingedruckter Firma oder Raum zu deren Einstempelung nebst Bestellkarten kostenfrei zur Verfügung gestellt worden. Des Artikelschreibers Voraussetzungen entsprechen ebensowenig den Tatsachen wie seine Bemerkungen zutreffen. Die Schluß folgerungen zu ziehen, muß ich dem Leser überlassen. Groß-Lichterfelde West. Alfred Langewort. Lieferung an die Angehörigen des Buchhandels zu Borzugspreisen. (Vg>. Nr. L77, 281 d. Bl.> Den beanstandeten Brauch (den Angehörigen des Buchhandels für Privatzwecke mit 50 Prozent zu liefern) halte ich für gut, weil er Freundlichkeit, Freude und Freudigkeit mehrt, also Lebenswerte, die auch im Buchhandel nicht ungestraft vor enthalten werden. Ich halte ihn aber auch für nützlich, weil die durch den eigenen Besitz erleichterte nähere Bekanntschaft mit einem wert vollen Buche nicht nur sehr oft dem Absätze eben dieses Buches dauernd zu gute kommt, sondern auch die allgemeine Leistungs fähigkeit des Besitzers, besonders in seiner Eigenschaft als Bücher verkäufer, steigert, indem sie ihn geistig fördert. Rein materiell angesehen aber: fast jedes Buch der hier überhaupt in Frage kommenden Literaturzweige wird, an einen Angehörigen des Buchhandels zu privatem Gebrauch mit 60 Prozent abgegeben, dem Verleger einen immerhin noch mit zunehmenden Nutzen lassen. Andererseits dürfte der Bezug mit 60 Prozent zum eigenen Gebrauch keineswegs nur für die An gestellten, sondern auch für die meisten Firmen-Jnhaber selber eine durchaus fühlbare Erleichterung bedeuten. Warum soll der Verlag die Aufnahmefähigkeit der geistig Interessierten unter den Angehörigen des Buchhandels unter schätzen oder unterbinden statt fördern? Gewiß kann, wie alles, so auch die angegriffene Erleichterung des persönlichen Büchererwerbes (die auch meiner Ansicht nach, aber im positiven Sinne, geregelt werden sollte) im Einzel falle zuweilen mißbraucht werden und eine wohl stets nur geringfügige Schädigung eines Verlages oder eines Sortimentes herbeiführen. Aber hieße nicht, hier wie überall, das Schlechte oder Unzulängliche als ausschlaggebend anerkennen, zugleich den Bankerott des eigenen Lebens und Strebens anmelden? Wenig glücklich erscheint mir übrigens die Bezeichnung »an- gestellte Hilfsarbeiter« (für Gehilfen und Lehrlinge, die doch mit Interesse und Hingabe tätige Mitarbeiter sind oder werden wollen), sowie der Vergleich des Buches mit dem »Artikel« des Fabrikanten, für dessen Vertrieb die geistige Durchbildung der Persönlichkeit des Verkäufers doch kaum mitsprechen dürfte. Ausgleich, nicht Verschärfung der Unterschiede der äußeren Stellung innerhalb des großen, gemeinsamen Berufes — Ver schärfung, nicht Ausgleich in der Auffassung der Unterschiede zwischen den »Artikeln« der Industrie auf der einen und dem Buche als rein geistigem Erzeugnisse auf der andern Seite — so will's mir recht und richtig erscheinen . . . Denn an offenen und heimlichen Spannungen ist wirklich kein Mangel und ein frohes Standesbewußtsein für jeden wünschens wert, der — in welcher Stellung und Form es sein mag — im deutschen Buchhandel mitarbeitet. Ebenhausen. Wilhelm Langewiesche - Brandt. Briefmaiken-Perforierpressen. <Vgl. auch Nr. 2S0 d. Bl.) Kann mir ein Kollege eine Bezugsquelle einer kleineren, praktischen Perforierpresse für Briefmarken angeben? Die mir vorliegende Offerte einer Firma enthält zu teure Pressen. Eine Marken-Kontrolle wird meines Erachtens nur durch Perforierung erzielt. Die Marken können nicht weiter verwendet werden, oder wenigstens wird der Mißbrauch erschwert, falls sie wirklich unrechtmäßigerweise von Briefschaften abgelöst wurden. Es ist ja eine bekannte Tatsache, daß die Führung der Portokasse häufig zu Untreue verleitet hat. H. Z. V
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