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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040114
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190401149
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428 Amtlicher Teil ^ 10, 14. Januar 1904. Eduard Schmidt in Leipzig. Knöfel's. Nob., neue Wiener Schuhmacher-Zeitung. Gegründet 1874 v. Rob. Knöfel. Vereinigt in. der »Schuhmacher-Zeitung«, Organ der fortschrittl. Meister Österreich-Ungarns. Hrsg. v. E. verw. Rob. Knöfel. Verantwortlich: Joh. Bittner. 30. Jahrg. 1904. 24 Nrn. (Nr. 1. 42 S. m. Abbildgn., 1 färb. Taf. u. 1 Schnittmuster-Bog.) Fol. In Komm. Vierteljährlich bar n.n. 2. —; m. Modellen jährlich n.n. 13. — Schriften,Verein der scp. ev.-lnth. Gemeinden i. Sachsen in Zwickau. Freikirche, die evangelisch-lutherische. Zugleich als Fortsetzg. der »Errang.-luther. Kirche u. Mission«. Zeitschrift zur Belehrg. u. Erbaug. f. evangelisch-luther. Christen. Im Auftrag der Synode der ev.-luth. Freikirche v. Sachsen u. a. St. Hrsg. v. deren Pastoren. Red.: Johs. Herrmann. 29. Jahrg. 1904. 26 Nrn. (Nr. 1. 8 S.) (5. 21. Schwctschke ^ Sohn in Berlin. (8^^61-240.) ^ ^ Julius Springer in Berlin. ksä. v. DD. I-an§^arrrc1 u. 8. Urrbo^v. 18. Indr^. 1904. 12 Dskks. (1. Dskt. 56 8. m. Kurven u. 1 l'ak.) dooll 4^. bar 12. — Trowitzsch L Sohn in Berlin. Land, das. Zeitschrift f. die sozialen u. volkstüml. Angelegen heiten auf dem Lande. Hrsg. u. Red.: Heinr. Sohnren. 12. Jahrg. 1904. Nr. 7. (16 S.) gr. 4°. Vierteljährlich 1. 50 Verlag »Die Allster« in München. Muster, die. iKoä. 1I1u8tr. IVoebenblatt. UrsZ. u. Uoä.: IVilb. Uaager, (Nr. 1. 8 8. m. 2. M. karb. ^.bbilciAn.) 48x33 om. Weidmannsche Bucht). in Berlin. Uan8 Orabeim u. kr?. Uaiäer. 21. labr^. 1904. 52 Nrn. (Nr. 1- 32 8p.) boob 40. Vierteljäbrliob bar 6. — Der neuen Dol^o 38. .labr^. 1904. 12 Dskts. (1. Dskk. 64 u. 32 8.) xl- 8°. dar 20. — k. ko8ebvvit2, 6. 'iCburau. 3. Lä. 6 Nskts. (1. Dskk. 96 8.) xr. 8". '04. bar 10. — Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche i» dieser Nummer zum eriienmalc angekündigt find- (Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblatts.) 17—Umschlag. C. Bertelsmann in Gütersloh. 444 Beiträge zur Förderung christlicher Teologie. VIII, 1. 1 ^ 20 > — VIII, 2/3. 4 ^ 80 o). Cremer, Gedenkblätter. 1 ^ 50 -H; geb. 2 Cbeling, Ehescheidung, Eheschließung und kirchliche Trauung. 1 ^ 50 -Z- geb. 2 Wagner, Klar zum Gefecht! 1 geb. 1 ^ 50 c). Gnstav Mischer in Jena. 446 Carl Grünt,lger in Stuttgart. 445 Neue Nusik-TsitunA. 25. 7abr^. 2. Quartal. 1 ^ 50 0). E. L. Mittler «L Lohn in Berlin. 442, 443 Dlmander, Rede, gehalten bei der Konfirmation Ihrer Königl. Hoheiten Prinzen August Wilhelm und Oskar von Preußen. Ca. 40 §). Murken, Die Grundlagen der Seeschiffahrt. 2 ^ 50 Uartmann, Dis 2u1cunkt Dsut,8Lb-8üä^vs8takrUra8. 6a. 80 H. Weiffenbach, Einführung in die Militärstrafgerichtsordnung. 3. Aufl. 3 kart. 3 ^ 60 Stühelin L Lauenstein in Wien. 444 Wießner, Das Werden der Welt und ihre Zukunft. 2. Aufl. 2^. Verlag für Börsen- u. Finanzliteratnr, A.-G. in Leipzig. 443 ' ^U8S. 1903/04. Lä. II. 6sb. 20 Verlag Kraft und Schönheit in Berlin. 444 Kraft und Schönheit. IV. Jahrg. No. 1. Nichtamtlicher Teil. Was versteht man unter einer Sortimentslmchhandlung? Zwischen de» Parteien ist ei» Überlassungsoertrng um eine Sortimentsbuchhandlung zustande gekommen, wonach der Beklagte sein Geschäft dieser Art an den Kläger gegen eine bestimmte Summe veräußerte, zugleich aber auch die Verpflichtung übernahm, innerhalb zehn Jahre in der be treffenden Stadt keinen Sortimentsbuchhandel zu betreiben. Für de» Fall der Zuwiderhandlung ist eine Konventional strafe festgesetzt worden, die im gegenwärtigen Rechtsstreit gefordert wird. Der Beklagte hat nämlich (was ihm nach dein Vertrage znstand) sein Verlagsgeschäft, verbunden init Kunst- und Musikalienhandlung, weiterbetrieben; er hat aber auch in allen denjenigen Fällen, in denen sich ohne eignes Zutun die Gelegenheit dazu bot, von seinen Künden Bestellungen auf Lieferung von Büchern und Zeitschriften entgegcngenommen und ausgefllhrt. Er hat diese Sachen von den betreffenden Verlagsbuchhandlungen zu denselben Preisen bezogen, wie sie iin Buchhandel den Sortimentern zngestanden werden, und hat sie wieder zu denselben Preisen abgegeben, zu denen der Sortimentsbuchhandel sie verkauft; er hat mithin denselben Verdienst erzielt, den ein solcher Umsatz in einem erwerbs mäßig betriebenen Sortimentsbuchhandel abwirft. Ungeachtet dessen behauptet der Beklagte, daß ihn die Verpflichtung zur Zahlung der Konventionalstrafe nicht treffe, weil es sich hier nur um gelegentliche Geschäfte handle, die den Begriff des Sortimentsbuchhandels nicht erfüllen. Er weist in dieser Hinsicht darauf hin, daß er keilten offenen Laden halte, keine Vorräte von fcstgekauften oder auf Kommission bezogenen Büchern habe, auch keine Aus lagen in Schaufenstern mache, sondern sich lediglich darauf
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