Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040111
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190401112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19040111
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-01
- Tag1904-01-11
- Monat1904-01
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
304 Nichtamtlicher Teil. 7, 11. Januar 1904. die auf allen Gebieten der Rechtspflege als ausschlaggebend angenommen wird. Mit Recht betont die Verteidigung, daß es nicht Aufgabe des Staats sein kann, in dieser Hinsicht die Jugend zu schützen. Das ist Aufgabe der Familien erziehung. Wenn dem Staate diese Pflicht aufgebürdet werden würde, so wäre zu befürchten, daß dann die Familie sich ihrer Pflichten überhoben glaubt. Es ist nur zu prüfen, ob das Scham- und Sittlichkeitsgefühl eines reifen, erwachsenen Mannes verletzt ist. Es kommt dabei lediglich auf die Wirkung der Schrift an, und zwar der Schrift als Ganzes. Das letztere ist von der Vorinstanz gar nicht geprüft worden. Wenn eine Schrift in der Art veröffentlicht wird, daß sie jedermann zugänglich ist, so kann^ das ^Gefühl des ^rwachseiren dadurch ^verletzt werden, durch nicht unzüchtig. Der Verteidiger bemerkte noch: Wenn die Veröffentlichungs weise maßgebend wäre, so könnte eine Abhandlung in einer Tages- Rechtsprechung. Reichsgericht. — Verstoß wider die guten Sitten durch Nichtübung kaufmännischer Kulanz? — (§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.) — Kläger offerierte der Beklagten auf deren Ersuchen um "billigste Prc^^ Tons zeptiert, bevor der Widerruf eintraf. Beklagte hielt den Kläger an dem Abschluß fest, wogegen dieser protestierte. Das Geschäft ist, vorbehaltlich besonder» Austrags der Differenz, zur Ausführung schreiben liegt nicht vor. Die Vorinstanzen halten für festgestellt, daß Beklagte sofort, noch vor der Annahme, den bei der Preisstcllung vorgekommenen Irrtum des Klägers habe erkennen können. — ständen es wider die guten Sitten und insbesondere »gegen die sittlichen Anschauungen aller achtbaren Kaufleute« verstoße, wenn er die Rechtslage, die durch Versehen des Klägers geschaffen war und diesem Schaden brachte, sesthalte und ausnutze, obwohl noch r68 inte^ra vorhanden gewesen sei. Es hat daher auf Grund des § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Klage entsprochen. — Das Oberlandesgericht weist dagegen ab, da cs nicht als unsittlich und unanständig angesehen werden könne, wenn in einem Fall auch ein »vornehm denkender« Kaufmann in solchem Fall ver zichten. — Das Reichsgericht weist die Revision des Klägers zurück. Es sei zwar daran festzuhalten, daß tz 826 des Bürger lichen Gesetzbuchs auch dann anwendbar sein könne, wenn die eines vornehm denkenden Kaufmanns und der im Handelsverkehr üblichen Art sittlicher und anständiger Abwicklung der Geschäfte unterscheide, sei richtig. Damit werde der Begriff der guten Sitten ini Sinn des § 826 nicht verkannt. Im Interesse des Rechtsverkehrs müsse an dem Grundsatz festgehalten werden, daß Verträge tunlichst aufrecht zu erhalten sind. Es würde aber eine bedenkliche Unsicherheit im Handelsverkehr Platz greifen, wenn die Ansicht Anerkennung fände, daß ein Käufer mit der Möglichkeit eines Rechenfehlers in der Preiskalkulation des Gegners oder mit ähnlichen Umständen rechnen müßte, die bei den Vertrags- Verhandlungen nicht zur Sprache gebracht sind. Es lasse sich im Rechtsverkehr nicht die Forderung aufstellcn, daß die Kontra henten gegenseitig »vornehmen Sinn« und sogenannte Kulanz betätigen. (Urt. II 88/03 v. 16. Okt. 1903, mitacteilt von Justiz rat Boyens in der Deutschen Juristenzeitung (Berlin, Otto Lieb- mannj 9. Jahrg. Nr. 1 v. 1. Januar 1904.) Beschlagnahme. — Beschlagnahmt wurde auf Antrag der Münchener Staatsanwaltschaft im Leipziger Magazinverlag (Jaques Hegner, Leipzig-Reudnitz) der dort erschienene Lemon- niersche Roman »Die Liebe im Menschen«. Fritz von der Knrburg (Leutnant Bilse), »Aus einer- kleinen Garnison«. - Auf Grund des kriegsgerichtlichen Urteils gegen den Verfasser des vorgenannten Buches, Leutnant Bilse im Lothringischen Trainbataillon Nr. 16 (Forbach), vom 11. Nov. 1903 23. Dez. 1903 ersucht jetzt das Königliche Gericht der 33. Division in Metz sämtliche Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, alle im Besitz von Buchhändlern befindlichen oder öffentlich ausaelegten bezw. angebotenen Exemplare des im Verlag von Richard Sattler in Braun schweig erschienenen Buchs »Fritz von der (Leipziger Zeitung^ in lübivSSu. 8^. 32 8. 773 Nummern. Personalnachrichten. Gestorben: am 5. Januar der Buchhändler Herr Richard Ehrig in Leipzig, ein langjähriger, treubewährter Mitarbeiter im richt vom Ableben des Direktors des »Uotit Journal- und Er finders der nach ihm benannten Schnelldruckmaschine, Hyppolite Utarinoni^Kommandeurs der Ehrenlegion. Scin^Leben ist zu verdienen. Der Knabe kam zu einem Maschinenbauer, später wurde er in einer Buchdruckerei als Vogen-Einleger beschäftigt; darauf war er nacheinander Schriftlicher und Drucker. So ge- Druckmaschinen; es gelangen ihm einige Verbesserungen, und der zwanzigjährige Jüngling wurde als Werkführer in die große Maschinenfabrik von Gaveaur in Paris berufen. Einige Jahre später erfand er eine Reaktions-Druckmaschine mit vier Zylindern; 1850 aber gründete er eine eigene Maschinenfabrik in Paris und erjand^in!m Falappnrat^ ^ Bald folgten die »Li-ssss univoi^olio^ Maschinen entwickelten sich die Rotations-Maschinen, deren Idee schon König, der Erfinder der Schnellpresse, gefaßt hatte. Marinoni baute später nach dem Vorgänge von Bullock und Derriey auch Rotations-Maschinen, sogenannte »Endlose». Er konstruierte eine solche, die nur zwei Leute zur Be dienung brauchte und in der Stunde 40 000 Exemplare einer Zeitung lieferte. Später baute er eine Notationspresse für farbigen Druck, die in der Stunde 20 000 Exemplare der wöchentlichen Ausgabe des ^»Lttit .lcmrnal« druckte. Auch Marinoni ebenfalls beteiligt gewesen. Ihm gelang ferner zuerst eine gleichmäßige Heizung der Platten an hydraulischen Pressen, auch verwandte er als erster das Leuchtgas zum Heizen der herrührenden unscheinbaren mechanischen Schließstege mit Rollen zum bequemen und schnellen Schließen der Druckformen, ferner seine Verbesserung der lithographischen Schnellpresse, wodurch ^es zu schätzen. ^ ? itt g .1 ^ -M ' ^ 'cht d - als einer Million Exemplare täglich; auch die farbige Wochen- Ausgabe wird in einer kolossalen Auflage gedruckt. Vor einem Jahre etwa zog sich Marinoni, fast achtzigjährig, von den Geschäften zurück. Am 7. d. M. ist er gestorben. Sein Name wird als der eines bahnbrechenden Erfinders in der Ge schichte der Buchdruckerkunst fortleben. H.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder