Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040113
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190401139
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19040113
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-01
- Tag1904-01-13
- Monat1904-01
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
886 Nichtamtlicher Teil. .1? S, 13. Januar 1904. auseinandcrzusetzen, auch nicht nachträglich im zivilen Ver tragswege. Es besteht demzufolge bei urheberrechtlich für ab- drncksfrci erklärten gedruckten Artikeln (z. B. Berichten, die ohne Rechtsvorbehalt in Zeitungen erscheinen oder sich als vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts darstellen oder als Tagesneuigkeiten und nicht als Ausarbeitungen im Sinne von 8 18. Abs. 2> für den Verleger oder Redakteur, der von der Abdrucksfrciheit Gebrauch macht, keine zivil rechtliche Verpflichtung, nachträglich ein Honorar oder eine Entschädigung für diese seine strafrechtlich erlaubte und zivil rechtlich allgemein vcrstattete Erwerbshandlung an den Verfertiger des Berichts zu zahlen. Es fehlt hier, wie der Jurist sagt, an jeder Oausa obliga.näi zivilrechtlich, und strafrechtlich fehlt es an einer unerlaubten Handlung. Was vor dem Abdruck des Berichts rechtlich Geltung hatte, muß auch nachträglich gelten. Der Berichterstatter, dessen gewöhnlicher Bericht ohne Recht unter die Rubrik der Ver mischten Nachrichten tatsächlicher Art oder unter die Tages neuigkeiten fällt, kann nicht nachträglich aus der Benutzung seines abdrncksfreien Berichts Honorar oder Entschädigung verlangen. Die Unterlassung der Quellenangabe aber beim Abdruck eines abdrncksfreien Zeitungs- oder Zeitschrift-Artikels stellt nicht einen »verbotenen Nachdruck, dar. Diese Annahme ist eine total irrige, wie sich schon daraus ergibt, daß die Unterlassung der »Quellenangabe», da wo sie gesetzlich vor geschrieben ist. in Z 44 des Urheberrechtsgesetzes als ein selb ständiges Delikt, nämlich als eine bloße »Zuwiderhand lung, behandelt ist und mit geringer Geldstrafe (1 —150 geahndet wird, während der »verbotene Nachdruck» ein »Vergehen» ist. der einer weit höhern Strafe (bis 3000 unterliegt. Der Verfasser eines gewöhnlichen Zeitungsartikels (8 18 Abs. 1). der der Zeitung gestattet, sein mit »Nachdrncksverbot, versehenes Manuskript ohne solches Verbot oder solchen Rechtsvorbehalt in der Zeitung zu veröffent lichen. gibt damit zwar seine Stellung als -Urheber» zu dem Artikel nicht auf. aber er gibt den Urheberschutz für diesen Artikel auf. und deshalb, weil er auf den Schutz des Artikels in der vom Gesetz zugelassenen Form (Nach drucksverbot. Rechtsvorbehalt) verzichtet, muß er sich den Abdruck seines Artikels unter Quellenangabe gefallen lassen. Bei Weglassung der letzter» liegt erlaubter Abdruck vor. nur ist eine Zuwiderhandlung wegen »unterlassener Quellenangabe- aus 8 H des Urheberrechtsgesetzes ge geben. vr. Karl Schaeser. Die Anfänge der deutschen Jugendliteratur im 18. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Jugendliteratur. Mit einem Anhang: Drei Kinderdichter, Hey, Hoffrnann von Fallersleben, Güll. Von Ludwig Göhring. ZO. (IV, 140 S.) Nürnberg, Verlag der Friedr. Kornschen Buch handlung 1904. Brosch. ^ 1.60. Die mit dem Erstehen des Humanismus in Italien anhebende und in ihrem Fortgang immer weitere Wellen werfende Be wegung hatte in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts auch das Gebiet der Pädagogik ergriffen, nachdem sie dieses schon seit dem sechzehnten Jahrhundert ab und zu berührt hatte. Durch die Reformation geweckt, wurde die Bewegung durch den Dreißigjährigen Krieg abermals zurückgedrängt. ÄZolfg. Ratichius oder Ratte (1571—1635), I. A. Comenius (1592—1670) waren mit erzieherischen Reformplänen aufgetreten, A. H. Francke (1663—1727) und seine Nachfolger waren in der Schule tätig gewesen. Um 1760 trat I. B. Basedow (1723—1790) aus. Mit Emil, dem Buch der Erziehung (1762), schloß Rousseau die Reihe seiner Schriften. In diese Zeit fällt die Entstehung der deutschen Jugendliteratur. Mit Weißes Kinderfreund (1775—1784), wie gelegentlich ge- eine Wurzel reicht zu den englischen Wochenschriften, die zweite zu jenen eigenartigen französischen Lehr- und Lesebüchern, deren Prototyp die Schriften der Madame Le Prince de Beaumont sind, die dritte entwuchs der deutschen Literatur selbst. Die den Tatler, Spectator, Guardian nachahmenden deutschen moralischen Wochen schriften erschienen bald in großer Anzahl. Als erste ausschließlich in den Dienst der Crziehungsfrage gestellte Wochenschrift erschien 1731 zu Hirschberg: »Die vor sich und ihre Kinder sorgfältigen Söhne sorgfältigen Väter- folgten. Als erste deutsche Kinder zeilschrist ist das von Adelung seit 1772 herausgegebene Leipziger Wochenblatt für Kinder» zu nennen. 1775 folgte Weiße mit seinem Kinderfrcund.^ männern geschrieben war und mehr oder minder auf Unterricht und Erziehung Bedacht nahm, das belletristische Element zurück drängte und als ein freigewordener Überschuß des strengern Schullcsebuchs gelten konnte. Wie die Wochenschriften von eng lischer, so wurden die Lesebücher von französischer Seite beeinflußt, hauptsächlich durch die Werke der Madame Le Prince de Beaumont Diese geistreiche Frau schrieb etwa von 1750 ab neben der käu- eation eowplete (deutsch 1766—1769) ihr auf die deutsche Jugend literatur einflußreichstes ^Ia,Fa»in c>68 ankants ete. (deutsch 1758). Das Beispiel der Mme. Le Prinee ahmte 1753 I. P. Miller in seinen moralischen Erzählungen nach. 1771 schrieb Ehr. F. Weiße sein weitverbreitetes ABC-Buch, dem 1773 Eberhard v. Nochow seinen Kinderfreund, ein Lesebuch zum Gebrauch in Landschulen, folgen ließ. Bereits 1766 hatte Weiße seine Lieder für Kinder herausgegeben. Weiße und Rochow weit überragend hatteJ.H. Campe 1778 seine Fibel veröffentlicht, der sich seit 1779 seine Kinderbibliothek anschloß. Die in vielen Auflagen erscheinende Campesche Kinder bibliothek steht sowohl nach ihrem äußern Umfang, als nach ihrem innern Wert hoch über der zahlreichen gleichzeitigen Dutzendware und ist auch insofern bemerkenswert, als Campe als erster und lange Zeit auch als einziger die auf dem Titelblatt angegebene Bestimmung von Alter und Geschlecht der jugend lichen Leser im Texte selber berücksichtigte. Zu den bedeutendsten Jugendschriftstellern seiner Zeit gehört' auch Ehr. G. Salzmann. Seine Unterhaltungen für Kinderfreunde erschienen in acht Bänden 1778—1787. Um diese Zeit wurde der enge Kreis, in dem sich die Jugend literatur bewegte, von einigen Schriftstellern durchbrochen. Campe machte sich nämlich an die Abfassung einer größern Kinder erzählung oder eines Kinderromans und wählte als Helden Robinson Crusoe, damit der Jugendliteratur neue Wege weisend. Robinson war das Lieblingsbuch des achtzehnten Jahrhunderts, in dem seit dem ersten Erscheinen (1719) über vierzig deutsche Übersetzungen herausgegeben wurden. Campes nach Inhalt und Form ungestalteter Robinson erschien zuerst 1779 und hat in seiner Viewegschen Originalausgabe bis heute 119 Auflagen erlebt. An Robinson schloß sich 1782 Campes Entdeckung von Amerika an, in der Campe zum letztenmal die Dialogform angewandt hatte. Seit 1785 lieferte Campe zwölf Bände Merkwürdige Reisebeschreibungen, seit 1801 sieben Bände Neue Sammlung merkwürdiger Reise-- beschreibungen. Campe fachte in der deutschen Jugend jene aus s^rnrn die Jugend, über Gedichte, Schauspiele für Kinder usw. jener Zeit läßt sich nicht viel Besonderes sagen. Das Göhringsche Werk bietet in packender, flüssiger Sprache eine auf genauer Kenntnis der Quellen beruhende Darstellung der Entstehung und Entwickelung der spezifischen Jugendliteratur im Zeitalter der Aufklärung, versucht zum erstenmal diese lite rarische Erscheinung ans dem gesamten Geistesleben ihrer Zeit heraus zu erklären und berichtigt in vielen Punkten die ohnehin spärlichen ungenauen oder geradezu unrichtigen Mitteilungen über die frühe Jugendliteratur. Reichliche bibliographische Nachweise
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder