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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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empfehlen, den Vorstand des Börsenvereins zu bitten, dah er die Durchführung ihrer Pläne in die Hand nehmen möge. Nach Schluß der Verhandlungen um 8i/z Uhr hielt ein gemeinsames Abendessen die Teilnehmer noch einige Stunden zu frohem Genuß zusammen. . Seht,wirWUdensmd doch bessere Menschen.« An die Redaktion des Börsenblattes, Leipzig. Die Mitteilungen des Ausschusses für das Börsenblatt in Nr. 86 des Börsenblattes veranlassen mich, Ihnen meinen darin besprochenen Artikel wiederholt einzusenden, in der Hoffnung, daß derselbe jetzt von Ihnen ausgenommen werden wird. Ich thue dies um so freimütiger, als die Bekanntmachung meinerseits durch Rundschreiben sich aus noch nicht 20 Exemplare beschränkt hat, die ich an die Mitglieder des Vorstandes, des Ausschusses und an einige persönliche Bekannte versandt habe. Hochachtungsvoll Amsterdam, 22. April 1896. Paulus Müller, in Firma Johannes Müller. Seht, wir Wilden sind doch bessere Menschen. In einer der letzten Nummern des Börsenblattes be richtet Herr Otto Mühlbrecht über den Antrag des Vor standes unserer holländischen »Vsresoiging« auf der dies jährigen Generalversammlung, der dahin ging, die Regierung aufzufordern, sich der Berner Konvention anzuschließen. Der Antrag wurde verworfen, und Herr Mühlbrecht mußte also, zugleich mit seiner Freude über den Antrag und die teilweise Zustimmung, die er gefunden, sein Bedauern über den Ausschlag aussprechen. Da ich selbst für den Antrag gestimmt habe, teile ich durchaus die Gefühle unseres verehrten Kollegen. Aber eben deshalb wünsche ich darauf hinzuweisen, daß die holländischen Diebe und Nachdrucker, wie man uns häufig genannt hat, in diesem Falle wenigstens zum teil eine Ge sinnung bewiesen haben, zu der sich die deutschen Kritiker noch nicht erhoben haben Man macht uns und mit Recht den Vorwurf, daß wir aus dem vertraglosen Zustande Nutzen ziehen, indem wir Werke fremder Schriftsteller ohne Erlaubnis und ohne Ent schädigung der Autoren oder der Verleger übersetzen, scheut sich aber zu gleicher Zeit durchaus nicht, die Werke dänischer, norwegischer, schwedischer und russischer Schriftsteller, die in Deutschland nicht durch einen Vertrag geschützt sind, auf ganz dieselbe Weise zu übersetzen und herauszugeben. Daß dies zuweilen auch mit holländischen Werken geschieht, sei nur der Vollständigkeit wegen erwähnt. Was ist nun aber der Unterschied? Wie der oben erwähnte Antrag und die für ihn abge gebenen Stimmen beweisen, giebt es eine Strömung im hol ländischen Buchhandel, dem Autor und dem Verleger zu geben, worauf er Anspruch machen kann und zu diesem Zweck sich der Berner Konvention anzuschließen. In Deutschland jedoch, wo man häufig im vollsten Brust töne sittlicher Entrüstung das Uebersetzen der Holländer tadelt, hat sich, so viel ich weiß, noch keine Stimme erhoben, die das Uebersetzen fremder Werke ins Deutsche ohne Erlaubnis als Diebstahl brandmarkt, geschweige denn daß sich der Börsen verein bemüht hätte, die Reichsregierung zu veranlassen, durch Abschließung von Verträgen mit fremden Staaten diesem Uebersetzen ein Ende zu machen. Man hat zwar wiederholt darauf hingewiesen, es sei wünschenswert, mit Rußland eine Litterar-Konvention abzu- schließcn, sich aber dabei mehr auf den Standpunkt des Schadens, der dem deutschen Buchhandel durch Uebersetzungen ins Russische erwächst, als aus den sittlichen, der das Ueber setzen russischer Werke ins Deutsche verbietet, gestellt. Dem Grundsätze -Was du nicht willst, daß man dir thu, das füg auch keinem anderen zu« entspricht diese Hand lungsweise jedenfalls sehr wenig, und es hat fast den Anschein, als ob das eine getadelt und das andere mit Stillschweigen übergangen würde, weil das eine dem deutschen Buchhandel Schaden und das andere ihm Nutzen bringt. Oder heißt es hier vielleicht: »Ja, Bauer! das ist ganz was anderes«? Amsterdam, 31. August 1894. Paulus Müller, in Firma Johannes Müller. Bemerkung der Redaktion. — Dem kundgegebenen Ver langen des Herrn Paulus Müller, Amsterdam, kommen wir auf Anordnung des Ausschusses für das Börsenblatt hiermit nach. Zur Klarstellung des Sachverhalts sei auf die Erörterungen im amtlichen Teil der Nr. 86 d. Bl. vom 15. April 1896 verwiesen und mit Bezug auf den Inhalt des Artikels kurz angeführt, daß er durch einen Artikel des Herrn Otto Mühlbrecht, Berlin, in Nr. 195 des Börsenblattes vom 23. August 1894 veranlaßt ist. Herr Mühlbrecht hatte darin berichtet, daß die .Vsrssmgivg- der holländischen Buchhändler im Jahre 1893 die Einsetzung einer Kommission beschlossen hatte, die die Frage des Anschlusses der Niederlande an die Berner Konvention prüfen sollte. Diese Kom mission hatte zwei Vorschläge gemacht 1) den Anschluß Hollands an die Berner Litterar-Union unter der Bedingung zu erstreben, daß die Dauer des Ueber- setzungsschutzes von 10 auf 5 Jahre hcrabgemindert werde, andernfalls: 2) der Regierung den Abschluß von Einzelverträgen mit den verschiedenen Staaten auf der Grundlage der Bestimmungen der Berner Konvention zu empfehlen. Diese Vorschläge waren in der Jahresversammlung der -Vsr- semgiog» am 14. August 1894 mit 65 gegen 26 Stimmen, also mit einer erdrückenden Mehrheit, abgelehnt worden. Unter diesem Eindruck hatte die Redaktion des Börsenblattes die in dem Müller'schen Artikel enthaltenen Vorwürfe gegen den deutschen Buchhandel und den Börsenverein für haltlos erachtet und den Abdruck des Artikels im eigenen Blatte des Börsen vereins abgelehnt. Denn erstens ist es nicht richtig, daß in der That alle in Deutschland erscheinenden Uebersetzungen nicht ge schützter ausländischer Autoren ohne deren Genehmigung ausgegeben werden, zweitens besteht im deutschen Buchhandel der aufrichtige und hinreichend bezeugte Wille der sehr bedeutenden Mehrheit, die fast einer Gesamtheit gleichkommt, mit den der Litterar-Union noch fernstehenden Staaten Schutzverträge abzuschließen oder sie zum Eintritt in die Union zu bewegen. Der ziemlich deutlich durchschimmernde Vorwurf des Dieb stahls im Müller'schen Artikel gegen solche deutsche Verleger, die ungenchmigte Uebersetzungen schutzloser Ausländer veröffentlichen, schien uns um so ungerechter, als deutscherseits dieser Ausdruck — in der Oeffentlichkeit des deutschen Buchhandels wenigstens — in Anwendung auf bestimmte holländische Verleger seit lange sorg fältig vermieden worden ist. Im Börsenblatt wurde in dieser Be ziehung sogar ausdrücklich zur Vorsicht ermahnt gegenüber gewissen mehr derben als berechtigten Bezeichnungen in früheren Jahrgängen und in den Schriftstellerblättern. Die frei geübte deutsche Uebersetzung ungeschützter Ausländer ist ein nicht vermeidbarer, gesetzlich nicht verbolencr und unter den obwaltenden Umständen durchaus erklärlicher Hergang, der seine Entschuldigung darin finden mag, daß man sich in Deutsch land nicht des einzigen Mittels zu begeben wünscht, das den auf Abschluß von Litterarverträgen gerichteten Bestrebungen des deutschen Buchhandels mit der Zeit einigen Nachdruck geben könnte. Dabei ist wohl zu beachten, daß die Litteraturen der zur Zeit noch vertraglosen Staaten gegenüber der deutschen Büchererzeugung quantitativ nicht bedeutend sind, daß also auf jede ungenchmigte deutsche Uebersetzung eine verhältnismäßig bedeutende Zahl deutscher Originalwerke anzurechnen ist, deren Schutzlosigkeit in den be treffenden Staaten des Auslandes rücksichtslos ausgebeulet wird. Manche werden vielleicht der Meinung sein, daß trotz dieser Gegengründe die seiner Zeit von der Redaktion erfolgte Ablehnung des Müllerschen Artikels nicht hätte geschehen sollen. Diese mögen immerhin recht haben. Aber auch wir können von mehreren gang baren Wegen zunächst immer nur einen beschreiten. Wir nun hielten den Abdruck des Artikels im Börsenblatt für ungeeignet und haben die Ablehnung mit der Erklärung begründet, daß der deutsche Buchhandel nicht nötig habe, sich von Mitgliedern des holländischen Buchhandels, selbst wen» diese dem deutschen Börsen verein angehören, Vorhaltungen in der hier behandelten Frage machen zu lassen. Wenn das ein Irrtum war, so hat es uns doch befremdet, ihn von angesehener Seite im deutschen Buchhandel als so schwerwiegend erachtet zu sehen, um ihn als Beweismittel
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