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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1899
- Strukturtyp
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- 1899-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1899
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- Deutsch
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S818 Nichtamtlicher Teil 298, 23. Dezember 1899. Deutschland und anderen Ländern teil. Postanweisungen nach Tanger werden hinfort bis zu dem Mcistbetrage von 1000 Francs (rund 800 angenommen; die Taxe beträgt 10 für je 20 mindestens jedoch 20 Die Taxen für Brief sendungen und für Postpakete nach Marokko bleiben unverändert, lieber die in den Portosätzen für Postfrachtstücke eintretenden Acnderungen erteilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. — Berlin IV., den 21. Dezember 1899.. Der Staatssekretär des Rcichspostamts. von Podbielski. Vom Reichsgericht. Ansichtspostkarten, — Das Land gericht Bayreuth hat am 14. -Oktober d. I. den Buchhändler Th. O. wegen Verletzung des Urheberrechts zu 10 Geldstrafe verurteilt. Die Firma Karl Gicßel in Bayreuth hat nach einem Gemälde Ansichtspostkarten, die Auffahrt zum Bayreuther Bühnen- fcstspielhause darstellend, bei einer Züricher Kunstanstalt Herstellen lassen, die für 1—2 verkauft werden. Der Züricher Firma wurde gestattet, diese Karten außerhalb Deutschlands zu ver kaufen. Der Angeklagte war früher bei Gießet thätig und ist jetzt Prokurist einer anderen Firma. Zunächst bezog er solche Karten von Gicßel und verkaufte sie für 75 -H, später ließ er bei einer norddeutschen Firma 3000 Karten Nachdrucken, ohne dazu Erlaubnis zu haben. Wie festgestellt ist, hat er 1000 davon verkauft und etwa 50 ^ dabei verdient. Einen entschuldbaren Irrtum, den der Angeklagte geltend machte, hat das Gericht nicht als vorliegend erachtet. Eine unerlaubte Nach bildung liege auch dann vor, wenn sie nicht nach dem Originale, sondern nach einer Nachbildung erfolge. — Die Revision des Angeklagten, der auf Grund des Gesetzes über den Schutz der Photographieen seine Freisprechung verlangte (weil nämlich aus den Originalkarten die Jahreszahl nicht angegeben ist), wurde am 21. d. M. vom Reichsgerichte als unbegründet verworfen. Amtliche Abkürzung der Jahreszahlen. — Ueber die Abkürzung der Jahreszahlen liegt für die Gerichtsbehörden eine allgemeine ministerielle Verfügung vor, wonach, soweit im Ge schäftsverkehr der Jubizbehörden eine Abkürzung gebräuchlich ist, die Jahreszahl 1800 durch die Ziffern 00 dargestellt werden soll In gleicher Weise sollen für die folgenden Jahre die Abkürzungen 01, 02, 03 u. s. w. angewendet werden. Telegraph und Telephon im Reichspost gebiete. — Die Länge der Reichs-Telcgraphenlinien betrug Ende 1898 104030 (am Schluffe des Vorjahres 102 77l) Irw, die der Telegraphen leitungen 396 136 (38e 871) lim. Befördert wurden im Berichtsjahr insgesamt 38 949 589 <1897 36 693 259) Telegramme, und zwar innerhalb des Reichs-Telcgraphengebiets 26186 021 (24 636 778). aus anderen Ländern 5 989 054 (5 572 896), nach anderen Ländern 5 250 729 (4 983 467) und im Durchgang durch das Reichs-Tele- graphcngebiet 1523 785 (1500118). Än Telegraphengebühren sind im vergangenen Jahre 29 550 556 (1897 27 287 983) ^ entrichte! worden. — In Berlin und den Vororten Charlottenburg, Schöne berg und Rixdorf wurden mittels Rohrpost im Berichtsjahre 5 002 688 (1897 4 658 472) Telegramme, sowie 1 232 817 (1170004) Briefe und Karten, zusammen 6 235 505 (5 828 476) Gegenstände befördert. Die Länge des Röhrennetzes belief sich Ende 1898 aus 118,05 (1897 auf 108,66) lrw, die Zahl der Rohrpostämter wie im Vorjahre auf 53. Fernsprecheinrichtungen hatten Ende 1898 734 (am Schluffe des Vorjahres 546) Orte. Die Länge der Fernsprechlinien betrug 42 462 (35 314) lim, die der Leitungen 411 629 (327 586) Irm, wenn man die gleichzeitig dem Telegraphen- und dem Fernsprechverkehr dienenden Linien und Leitungen auf dem Lande hier außer Betracht läßt, — die Zahl der Sprechstellen in Orten mit Stadt-Fernsprech- einrichtung oder Umschaltestellen (einschließlich der öffentlichen Sprechstellen auf dem Lande) 182846 (149064), die Zahl der an die Fernsprecheinrichtungen angcschlossenen Teilnehmer 141724 (123091). Durch Vermittelung dieser Sprcchstellen wurden ins gesamt 522672364 (1897 502236594) Gespräche geführt, und zwar zwischen Sprcchstellen innerhalb der einzelnen Orte 455132676 (444318284), nach außerhalb (zwischen Sprechstcllen verschiedener Orte) 67539688 (57918310). An Fernsprechgebühren sind 25970999 (24529808) ^ entrichtet worden. Verhältniszahlen im Post- und Telegraphenver kehr. — Aus einer vergleichenden Uebersicht in der -Statistischen Corrcspondenz» über den Post- und Telegraphcnvcrkehr in Europa ergeben sich folgende Verhältnisziffern: Im Jahre 1898 kamen auf 10 Einwohner in der Schweiz 500 Briefe und Postkarten, in Deutschland 374, in Dänemark 309, in Oesterreich 297, in Belgien 263, in den Niederlanden 256, in Frankreich 218, in Luxemburg 210, in Norwegen 175, in Schweden 156, dagegen in Italien nur 84, in Spanien 68, in Rumänien 63, in Serbien 31, in Griechenland 28, in Rußland 29 und in der Türkei (einschließlich der asiatischen und afrikanischen) 5. Für Großbritannien liegen keine Zahlen vor. An Drucksachen hatte die Schweiz 516 auf 10 Einwohner; es folgen dann Belgien mit 41 l, Deutschland mit 380, Dänemark mit 360 und Frankreich mit 308, während in Rußland nur 19 und in der Türkei gar nur 1 Drucksache auf 10 Einwohner kommt. Paket- und Wert sendungen wurden auf 10 Einwohner in der Schweiz 108, in Deutschland 58, in Großbritannien 37, in Luxemburg 30, in Däne mark und Oesterreich 28 befördert. Die Zahl der Telegramme dagegen war bei weitem am größten in Großbritannien mit 20,3 auf 10 Einwohner; dann kommen Frankreich mit 10,3, die Schweiz mit 8,4, Norwegen mit 7,5, die Niederlande mit 7,1 und an sechster Stelle erst Deutschland mit 6,8 Telegrammen. Auch die Post anstalten waren in der Schweiz am dichtesten mit 8,4 auf 100 girru; dann folgen Großbritannien mit 6,7 und Deutschland mit 6,5. Telegraphenanstalten hat Luxemburg verhältnismäßig die meisten mit 5,4 auf 100 glrm, dann kommen die Schweiz mit 4,9 und Deutschland mit 4,2, während Großbritannien nur 3,3 hatte. Post briefkasten hatte Belgien 25,9 auf 100 glrm, Dänemark 25,1, Luxem burg 22,3, dieSchweiz22,1, Deutschland20,7 und Großbritannien 16,3. Zeitungs- und Kalender st empel in Oesterreich. — Das österreichische Herrenhaus beriet am 19. Dezember in erster Lesung über den Gesetzentwurf, betreffend Aufhebung des Zeitungs und Kalenderstempels, der schon am 17. November vom Abgeord- netenhause in dritter Lesung angenommen worden war. Das Er gebnis der Beratung, zu der nur Freiherr von Nicbauer das Wort nahm, war die Verweisung der Vorlage an die Budgetkommission. Diese beriet am 20. Dezember in zwei Sitzungen. Von den 21 Mitgliedern der Kommission waren 17 erschienen; auch der Präsident Fürst Windischgrätz war zugegen. Trotz der beruhigen den Versicherungen des Finanzministers ergab sich eine lange Debatte. Ein Teil der Mitglieder der Verfassungspariei strebte die Annahme der Vorlage an und wünschte deren dringliche Be handlung in der Plenarsitzung am 21. Dezember; andere Mitglieder der Kommission, zu denen die Vertreter der Mittelpartei des Herrenhauses gehören, wollten die Annahme der Vorlage herbei führen, sprachen sich aber gegen die Dringlichkeit der Erledigung aus. Eine dritte Gruppe erklärte sich für Ablehnung der Vorlage. In der Abendsitzung nahm die Kommission nach einer abermaligen langen Debatte die Vorlage in der vom Abgeordnetenhause be schlossenen Fassung an. Schließlich wurde auch die Dringlichkeit der Vorlage angenommen. Die Vorlage gelangte am 21. Dezember wieder an das Plenum des Herrenhauses. Czyhlarz beantragte ihre dringliche Behand lung. Graf Schönborn erklärte, er und seine Gesinnungsgenossen seien keinesfalls Gegner der geplanten Maßnahmen, wünschten jedoch, daß sie in ursächlichen Zusammenhang mit der Reform der Preßgesetzgehung gebracht werde, worüber eine Beratung not wendig sei. Deshalb würden er und seine Partei gegen die Dringlichkeit stimmen. Das Haus nahm die Dringlichkeit an. Ein Gesetz zur Hebung der ungarischen Industrie. — Das ungarische Abgeordnetenhaus hat letzhin den Gesetzentwurf über die der heimischen Industrie zu gewährenden staatlichen Be günstigungen unverändert angenommen. Einige Ausführungen über dieses Gesetz und seine Motive, worüber die im deutschen Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie berichten, dürsten von Interesse sein. Am 31. Dezember d. I. erlischt die Geltung des ungarischen Gesetzes vom Jahre 1890, durch das gewissen Jndustrieen Ungarns staatliche Unterstützung gewährt wurde. Obgleich die ungarische Fabrikindustrie unter der Wirkung dieses Gesetzes unzweifelhaft große Fortschritte gemacht hat (212 industrielle Etablissements wurden neu gegründet und 86 erheblich erweitert), so ist sie offen bar doch noch nicht genügend erstarkt, um sich aus eigener Kraft weiter entwickeln zu können. Es liegt daher im Interesse des Landes, daß die zur Förderung der Industrie geeignet erscheinen den Mittel auch weiter in Rechtswirksamkeit bleiben. Diesem Um stande verdankt das neue Gesetz seine Entstehung, das der In dustrie weitgehende staatliche Begünstigung gewährt und sie da durch in den Stand setzen soll, den Kampf mit dem Wettbewerb des Auslandes erfolgreich aufzunehmen. Durch die bessere Ver wertung der im Lande selbst erzeugten Rohmaterialien und die Erziehung eines eigenen Arbeiterstocks soll die inländische Industrie gehoben und ihr gleichzeitig in dem inländischen Konsum der naturgemäße Absatzmarkt gesichert werden. Verschiedene organi satorische Verfügungen sollen dahin wirken, daß das konsumierende Publikum bei Deckung seiner Bedürfnisse die heimische Industrie in Anspruch nimmt, um zu verhüten, daß das Land infolge seines anhaltend zu starken Imports immer mehr Schuldner der aus ländischen Industrie wird. Durch die Gewährung eines ständigen Erwerbes soll die überflüssige Arbeitskraft gebunden werden und dem Lande erhalten bleiben, wodurch naturgemäß der inländische
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