9804 Fertige Bücher. .HK 297, 22. Dezember 1899. (^s58567j /m erneuten VorwsndunA smpkoblsn: Lürvsis. ^Liris är^irrs^isoliS Diotiburi^ in 4 imdi kierre ItOv^s' ^xdroäit« von (im 86ld8tv6r1g.F äs 8 Vsrkas36r8). LIsAant irii8§68tiltttzi. Rroseb. 2 ^ oi-st. Hoben die srtolAreiobs ürstaukkübrunF im IViener Vollrstboater bsriobtst sin LrivatteleZram^n des ÜSl'Iilllll' IivLirI4u?!6i^oi 8: Im dsutsobsn Vollrstbsatsr in IVisn kand ASstern (8onnabsnd) abend dis vislbesproobsne LrstaukkübruvA des von Otto naeb dem ki'anrösisobsn Loman L.pbrodito bearbeiteten Dramas „Odr^sis" statt. Das 8tüolr srsobien als Luebdrawa in einer kür das Dbeater Annv. unmöKliobsn kreisn 8praobs, dis das Arisebisobs Dstärsnwsssn von allen seinen soblsobtsn 8siton Arsll belsuobtst und doob als 1 orbsrrliebuvA desselben gelten bann. Nsbr als auk das 8tüolr selbst war man in >Vien gespannt, Drau Odilon als llrisstsrin der ,4pbrodits ?.u sebon. Dis rvabrs Lsnsation bsstand absr roorlLrvüräigsrvsiss darin, dass das Ltüolr sin ausZsssiollwstss ist, das naob dem übereinstimmenden Urteil des gebildeten kublilrums ins Durgtbeatsr gebärt. Diau Odilon war eine ausgsrsiobnsts Obr^sis und sine bsrrliobs ^.pbrodits, und nur dis beute, dis um eines 8lrandals willen gebammen waren, bamen niebt auk ibrs Losten. — vis Duollausgabs rvird in allon grösssron 2sitnnAsn aukkällig augsssißt. — Ulli' bar Ulli R,8Illi88i0ll8r60sti kür 1 50 -D netto; Lartie 6/5. ^.usliekerung bei I/. 8turleIriNilNll in Deiprig. Z>859oi Hertag von Gart Duncker in ZLertin 35. Soeben erschien: Miethrecht ncrch dem neuen Würger tichen Gesetzbuch. Handbuch für Juristen, Hauswirkhe und Miekhrr von Orc«rv Niendorfs, Amtsgerichtsrath in Berlin. Fünfte, umgearbeitele und vermehrte Auflage, Kartoniert: ^ 4.50 ord., 3.35 no. und bar i . ^ in Leinenband: ^ 5.— ord., 3.75 no. und bar / ^ Diese neue Ausgabe des vom Amtsgerichtsrat Mugdan schon seit vielen Jahren herausgegebcncn „Miethrechtes von Niendorfs" ist die einzige für Juristen und Hausbesitzer wertvolle Bearbeitung, die bisher in der neuen Fassung erschienen ist. In den altpreußischen Provinzen durch 4 Auflagen hinreichend bekannt und eingesührt, werden hierdurch die Buchhandlungen derjenigen deutschen Bundesgebiete, in denen das „Miethrecht von Niendorfs" bisher keine Anwendung gefunden, auf dieses allgemein im ganzen Deutschen Weiche zum Gebrauch kommende „Miethrecht von Niendorfs" speziell aufmerksam gemacht. Diejenigen Buchhandlungen, die sich besonders für dieses Werk interessieren wollen, bitte ich, sich mit mir direkt in Verbindung zu setzen. Bei den überaus zahlreichen Vorausbestellungen kann ich nur bei gleichzeitiger Partiebestellung mehr als 1 Exemplar in Kommission liefern. Hochachtungsvoll Carl Duncker.