^redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Di« Geldentwertung zwingt uns, die Außenstände, besonders di« Anzeigenbeträge pünktlich zu vereinnahmen, weil wir unseren Verpflichtungen ebenfalls pünktlich Nachkommen müssen. Der Börsenberein arbeitet ohne Betriebskapital und kann auf die von ihm verauslagten Gelder nicht fernerhin etwa 8 Wochen (vom Abdruckstage bis zum Eingang der Beträge gerechnet) warten. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern dringend — Nichtmitglieder-Aufträge werden schon seit 1922 nur gegen Vor- auszahlung der Anzeigenbeträge angenommen bei Ausgabe von Anzeigen die entsprechenden Beträge durch Beifügung von Schecks gleichzeitig zu überweisen. Durch die Verhältnisse gezwungen, dürfen wir Wohl Verständnis für unsere Maßnahmen boraussetzen und hoffen, daß unserer Bitte entsprochen wird, Leipzig, den 10, August 1923. Der Vorstand des Börsenvereinö der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr, Ärthur Meiner Paul Nitschmann Richard Linnemann Max Röder Albert Diederich Ernst Reinhardt, Bekanntmachung. Mitgliedsbeiträge betreffend. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, soweit sie nicht schon die Monatsraten bis Dezember 1923 >m voraus bezahlt haben, den Mitgliedsbeitrag für den Monat August 1923 — Grundzahl Ich multipliziert mit der am Zahlungstage gültigen Schlüsselzahl — auf unser Postscheckkonto 13 4K3 oder Bankkonto Allgemeine Deutsche Crcdit-Anstalt umgehend zu überweisen. Soweit der August-Milgliedsbeitrag nicht direkt bezahlt wird, erfolgt die Einziehung desselben mittels Barfaktur in der zweiten Monatshälfte entweder durch Kommissionär oder durch Bag mit der Schlüsselzahl, die am 15, August Gültigkeit hat, Mitglieder, die mit der Zahlung ihres monatlichen Mitglieds« beitrages im Rückstand bleiben, haben di« Einhaltung des Mit gliedsexemplars des Börsenblattes zu gewärtigen und alle durch das.Mahnverfahren entstehenden Kosten zu tragen, auch haben sie die durch die erneute Postüberweisung des Börsenblattes entstehen den Postgebühren zu entrichten. Leipzig, den 19, August 1923. Geschäftsstelle des BörscnvercinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Or. Hetz, Syndikus, Buchhändler-Verband Hannover-Braunschweig. Bekanntmachung. Im Anschluß an die Bekanntmachung der Vorstände des Deut schen Verlegervereins, der Deutschen Buchhändler-Gilde und des Verbandes der Kreis- und Ortsvcreine im Bbl, vom 2. Juli d, I. wird der Spesenaufschlag auf alle Verkäufe von Ge genständen des Buchhandels an das Publikum in unserem Vereins- aebiete wie folgt festgesetzt: 1. Der Spesenaufschlag betrögt für alle Bücher und Sammlun gen 15?S, 2, Der Aufschlag auf Schul- und Kursbücher sowie auf Zeit schriften bleibt örtlichen Vereinbarungen überlassen, darf aber nicht unter 1025 sinken, 3/Der Aufschlag bei den Göttinger Universitätsbibliotheken, der vorm, König!, und Provinzialbibliothek, der Bibliothek der Technischen Hochschule in Hannover und der Bücherei der Technischen Hochschule in Braunschweig beträgt 10)!,. 4, Abmachungen mit dem wissenschaftlichen Verlag werden von diesen Bestimmungen nicht berührt, Hannover, den 4, August 1923. Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes Hannover-Braunschweig, O, Schmorl, I, Vorsitzender, Ludwig Eh, Schriftführer, Bekanntmachung betr, Po st bezugvomBörsenblattfür den Deutschen Buchhandel und Wöchentlichen Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des Deutschen Buchhandels. Wir sehen uns infolge der unaufhaltsam fortschreitenden all gemeinen Teuerung gezwungen, den Postbezugspreis im Einver ständnis mit der Postverwaltung als »freibleibend- zu bezeichnen. Tritt die Notwendigkeit ein, den Preis zu erhöhen, so weiden wir den Unterschiedsbetrag zwischen dem an die Post bezahlten und dem neuen Preise unmittelbar von unseren Beziehern erbitten, Falls die Nachzahlung abgclehnt wird, werden wir die Lieferung vom 1, September an einstellen, Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Abt. Expedition und Verlag. 1129