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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1885
- Sprache
- Deutsch
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Als Kunst- und Musikalienhändler sei noch Karl Has linger*) (1816 — 69) genannt, welcher 1842 das Geschäft seines Vaters Tobias Haslinger übernahm. Er that sich als bedeutender Komponist hervor und gab nicht weniger als 131 eigene Tonwerke heraus. (Fortsetzung folgt.) Gerichtliche Entscheidung. Beschluß des Königlichen Kammergerichts in Berlin. In der Untersuchungssache wider die Inhaber der Firma CH. Claesen L Comp, zu Berlin — Alexandrinenstr. 92, wegen Nachdrucks architektonischer Zeichnungen hat aus den Antrag des Hofbuchhändlers Theodor Ackermann in München vom 24. April 1885 auf gerichtliche Entscheidung gegenüber den, die Erhebung der öffentlichen Klage ablehnenden Beschlüssen der Königlichen Staatsanwaltschaft beim Land gericht I. zu Berlin vom 6. Februar 1885 und der Königlichen Oberstaatsanwaltschaft vom 24. März 1885 der Ferien-Strafsenat des Königlichen Kammergerichts in seiner Sitzung vom 3. September 1885, in Erwägung, daß, nach dem zu diesem Behufe durch Beschluß vom 7. Mai 1885 extrahierten für durchaus begründet und maßgebend erachteten Gutachten des Königlichen litterarischen Sachverstän digenvereins zu Berlin vom 4. August 1885 festgestellt ist, daß die Tafeln 22 bis 24 des im Verlage von CH. Claesen L Comp, in Berlin erschienenen Werkes: »Monumentale Profan bauten von M. A. Turner« als ein Nachdruck der in Heft I. des V. Bandes (Jahrgang 1882:) der »Zeitschrift für Baukunde« (Verlag von Theodor Ackermann in München) auf Blatt 2 bis 5 enthaltenen architektonischen Zeichnungen des Palais Borowski nicht anzusehen sind, da, ganz abgesehen davon, ob der zwei jährige Zeitraum zwischen dem Erscheinen beider Werke bereits abgetanst» ist oder nicht, der Reproduktion der Zeichnungen in dem Werke: »Monumentale Profanbauten« der Schutz des 8 7 litt. s. und ß 43 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 zur Seite steht, nach welchen 88 das wörtliche Anführen einzelner Stellen oder kleinerer Teile eines bereits veröffentlichten Werkes, oder die Aufnahme bereits veröffentlichter Schriften — auch archi tektonischer Zeichnungen ot. 8 43 I. o. — von geringerem Um fange in ein größeres Ganzes, sobald dieses nach seinem Haupt inhalte ein selbständiges wissenschaftliches Werk ist, als Nach druck nicht zu erachten ist; in Erwägung, daß hiernach kein Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage vorliegt (8 172 Straf-Proz.-Ordng.) und daß wegen der Kosten 8 175 ebenda zur Anwendung kommt: den Beschluß gefaßt, daß der Antrag vom 24. April 1885 zu verwerfen und die durch das Verfahren über denselben veranlaßten Kosten dem Antrag steller zur Last zu legen. Miscellen. Aus Italien. — Ashburnham-Manuskripte. — In Vervollständigung der Mitteilung des Herrn A. Würtenberger in Nr. 220 betreffs des Lärms über fehlende Codices in der ange kauften Handschriftensammlung Lord Ashburnhams bringen wir nachstehend einen Brief des Bibliothekars der Pariser »Lidliotbsgus nationals« L. Delisle, eines kompetenten Beurteilers, welchen dieser an den Senator Villari gerichtet hat, und der in der »Marions« veröffentlicht ist: »Valognes, 13. September 1885. »Ich bin hierhergekommen, um eine Woche in der Normandie zuzubringen, und hier hat mich Ihr liebenswürdiges Schreiben er reicht, während ich die betreffende Nummer der ,Rassegna' nicht vor nächsten Donnerstag bei meiner Rückkehr in die Bibliothek zu Gesicht bekommen werde. Ich denke sie am Freitag Herrn Meyer übergeben zu können, welcher, von einer Reise nach England zurück gekehrt, jetzt in Paris sein muß. Ich habe meinen Aufenthalt in der Normandie benutzt, um die Notizen zu ordnen, welche ich aus Florenz mitgebracht habe. Ich hoffe sie noch vor Ende des Jahres veröffentlichen zu können. Sie werden dann sehen, wie sehr ich das Geschick bewundere, mit welcher Sie diese Angelegenheit durchgeführt haben. Es ist nur volle Auf richtigkeit, wenn ich, nachdem ich gesagt habe, wie dank ihren Be mühungen der Ankauf der Librischen Handschriften zum Abschluß kam, folgendes hinzufüge: Italien hat sich soeben in glücklicher Rückkehr zu seinen alten Traditionen mit ungefähr zweitausend Handschriften bereichert, welche in der Laurentiana niedergelegt sind. Diese Denkmale sind gewiß nicht mit denen zu vergleichen, welche einst durch die Sorg falt und das Gold der Medicis vereinigt wurden; aber viele unter ihnen sind wahrhaft bemerkenswert, und das Ganze der Samm lung verdiente ganz sicher das Opfer, das man sich auferlegte, es zu erwerben. Ich bin überzeugt, daß man, je mehr man in dar Sammlung studieren wird, um so mehr ihren Wert erkennen wird. Die Librischen Handschriften werden noch lange Zeit Stoff für die Thätigkeit der Gelehrten aller Völker bieten, und Italien hat sich selbst sehr geehrt; es hat sich in hohem Grade um die Sache der Wissenschaft verdient gemacht, indem es der Öffent lichkeit die freie Verfügung über eine so große Anzahl von Bänden überließ, welche in erfolgreicher Weise über Geschichte und Litteratur des Altertums, des Mittelalters und der neueren Zeit befragt werden können. Die Erkenntlichkeit aller aufgeklärten Leute, welche direkt oder indirekt Nutzen von den litterarischen Reichtümern haben, welche Sie Ihrem Lande verschafften, wird Sie für die Angriffe ent schädigen, deren Zielscheibe Sie von seiten einiger Schriftsteller wurden, welche mit den Grundbegriffen der Gelehrsamkeit sicher auf wenig vertrautem Fuße stehen. I. Delisle.« Prämiierungen. — Die Jury der Gewerbe-und Industrie- Ausstellung in Görlitz hat Herrn C. A. Starke dort den höchsten Ehrenpreis, die goldene Medaille, zuerkannt — Auf der inter nationalen Ausstellung in Königsberg i/Ostpr. erhielt die Firma Spielhagen L Schurich in Wien die silberne Medaille, gleich falls die höchste Auszeichnung jener Ausstellung. Deutsche Buchhändler-Akademie. Hrsg. v. Herm. Weiß bach. II. Band. 9. Heft. Inhalt: Der Plan einer Buchhändler-Akademie vor 150 Jahren. Von Ed. Zernin. — Die technische Herstellung der Bücher und der zu denselben gehörenden Illustrationen. Von G. G. 1. — Briefe über die deutsche Rechtschreibung. 1. 2. — Die Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Von I. Braun. — Der Nachbezug zu Barpreisen u. Anderes. Eine Erörterung buchhändl. Streitfragen von vi. jur. Konr. Weidling. — Bibliotheken u. Buchhändler. — Miscellen: Die Tertianer im deutschen Buchhandel. — Litfaß, Buch drucker u. Buchhändler zu Berlin. — Besprechungen: Butsch, A. F., Ludwig Hohenwang. Von vr. E. Kelchner. ') Vgl. Börsenblatt 1879. Nr. 28S.
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