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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-02-14
- Erscheinungsdatum
- 14.02.1910
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- Deutsch
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^ 36, 14. Februar 1910. Mchtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1938 genommen und erhielt, nachdem er am 16. Juni 1572 ein Exemplar der Bibel dem Papst als Geschenk überreicht hatte, am 23. August die wärmste Zustimmung in der Form eines päpstlichen Schreibens an Philipp II. Am 1. September wurden dann Plantin Druck privilegien und Verlagsrecht erteilt und die schwersten Strafen für den Nachdruck festgesetzt, darunter die Exkommunizierung für jeden Katholiken, der die Bibel innerhalb 20 Jahren nachdruckte oder ohne die Erlaubnis des Verlegers verkaufte. Für die Be wohner des Kirchenstaats wurde diese Strafe noch durch eine Geldbuße von 2000 Dukaten und die Konfiskation sämtlicher nachgedruckten Exemplare verschärft. Weitere Privilegien ver schaffte sich Plantin im Laufe der nächsten Monate für Deutsch land durch Kaiser Maximilian, für Kastilien und Aragonien, die Niederlande, Brabant, das Vizekönigreich Neapel (von Granvella unterzeichnet) und Frankreich. Das Privilegium für Deutschland galt auf 10 Jahre, sämtliche übrigen auf 20 Jahre. Eine letzte Arbeit war zu leisten, bevor die Exemplare endlich den Weg in die Buchhandlungen und Bibliotheken finden sollten: das Einbinden. Auch hierüber und über die für die verschiedenen Einbände bezahlten Beträge sind wir ganz genau unterrichtet. Die Arbeiten wurden ausgeführt von den tüchtigsten der in Plantins Diensten stehenden Buchbinder, wie Jean de Hertoghe, Laurent Cecile und Jehan Moulin; Adam Gillis hatte bereits am 10. August 1671 mit dem Einbinden angefangen. Der normale gebräuchlichste Einband war in schwarzem Kalbleder mit Holzdeckel, rotem Schnitt, einiger Goldverzierung und der Bandbezeichnung in Goldschrift auf dem Rücken; er kostete 2 Gulden pro Band. Die fünf Exemplare auf Pergament, die der König von Spanien erhielt, kosteten zusammen 99 Gulden und wurden ihm von Plantin zu 167 Gulden 15 Sous angerechnet; im allgemeinen berechnete sich Plantin einen Verdienst von 33'/z Prozent. Der teuerste Einband, der hergestellt wurde, ging am 3. Februar 1573 nach Frankfurt, er kostete Plantin 37 Gulden und wurde von ihm mit 64 Gulden fakturiert. Einige Exemplare wurden von Jacques Sons aus Aix-en- Provence liniiert, der hierfür pro Exemplar 8 Gulden bezog; eins dieser Exemplare befindet sich in der Königlichen Bibliothek im Haag. Bei anderen Exemplaren wurden die Illustrationen koloriert; so kreditierte der Verleger dem Georg Kesselaer am 18. August 1573 für die Bemalung der Karten und Tafeln von drei Exemp!aren des letzten, am reichsten illustrierten Bandes insgesamt 13 Gulden 10 Sous. Philipp II. hatte sich ausdrücklich ausbedungen, daß das Bibelwerk erst dann verkauft werden solle, wenn es die päpstliche Genehmigung erhalten habe. So mußten denn die voll ständig ausgedruckten Bände jahrelang liegen bleiben. Wir sehen hieraus, welch tiefgreifender Unterschied im Verlagsgeschäft vor 360 Jahren und heute herrscht; der heutige Verleger würde das Werk bandweise ausgegeben haben, um das hinein gesteckte Kapital nicht lange unverzinst zu lassen. Plantin hat übrigens die Vorschrift seines königlichen Associes nicht streng befolgt. Schon am 26. Juli 1671, also 14 Monate vor der Erteilung des päpstlichen Privilegs hatte er 32 Exemplare der ersten fünf Bände, d. h. des eigentlichen Bibelwerkes, an seine Pariser Filiale gesandt. Am 7. März 1572 sandte er ein Exemplar der ersten sechs Bände an den Buchhändler Antoine Maire in Valenciennes und fünf Exemplare nach Frankfurt; gleichzeitig gingen 46 Exemplare des »^pparatug« (Bd. 6—8) nach derselben Stadt ab. Am 8. März wurden zwei Exemplare nach Köln, am II. zwei nach Basel und zehn nach Augsburg expediert. Am 31. März verkaufte er vier Exemplare an Abraham Ortelius, am 14. April ging ein Exemplar nach Rom, tags zuvor 18 Exemplare nach Paris. Diese waren vollständig mit Ausnahme des griechi schen Wörterbuchs. Der Verkauf des mehr oder weniger vollstän digen Werkes ging also seit März 1572 ganz regelmäßig von statten, obwohl das päpstliche Privileg erst sechs Monate später erteilt wurde. Hierzu kommt übrigens auch der Verkauf, den Plantin ebenfalls schon im März mit dem Antwerpener Kaufmann Louis Perez abgeschlossen hatte und zwar über 400 Exemplare (wovon 40 auf besserem Papier), die er ihm am 26. Juni lieferte. Dieser große Verkauf hatte den Zweck, Plantin neue Barmittel zuzuführen, da er aus Mangel an weiterem Kapital von den drei Bänden des »Apparatus« vorerst nur 600 Exemplare hatte drucken können. Perez bezahlte für diese 400 Exemplare 16 800 Gulden, davon */, bar und je */z in halbjährlichen Raten Ende September 1672, März und September 1513. Die Auflage des gesamten Werkes betrug 1200 Exemplare; wir erfahren leider nicht, wann sie ausverkauft war. Hiervon gedruckt und kosteten ohne den Einband 70 Gulden ordinär, 60 Gulden netto (oder 660 bzw. 480 Frcs. nach heutigem Geld wert); der Buchhändlerrabatt betrug somit nicht einmal 15 Prozent! Weitere 200 Exemplare auf »papier Ln ro/al au raisin, cks I^on« kosteten 80 Gulden ordinär, 30 Exemplare auf »papisr iwpärial ä l'aixle« 100 Gulden; die letzten 10 Exemplare waren auf »^ranck papier imperial ä'Italie« gedruckt und hatten einen Markt wert von 200 Gulden, wurden jedoch nicht für den Verkauf be stimmt, sondern von Plantin zu Geschenken verwandt. Von diesen 1200 Exemplaren wurden an Philipp II. oder für dessen Rechnung im ganzen 129 Exemplare geliefert, der König erhielt außerdem die 13 Exemplare, die er sich als Gegen leistung für seine finanzielle Beteiligung ausbedungen hatte. Diese Exemplare enthielten übrigens nur die ersten sechs Bände auf Velin; wo die letzten zwei Bände beigefügt waren, sind sie auf Papier gedruckt. Wir kennen die Schicksale der meisten von ihnen. Die Bibliothek des Königs erhielt sechs Exemplare, die im Jahre 1789 noch im Lsourial waren; von ihnen wurden dann zwei Exemplare an den Prinzen von Asturien und je eins an die Jnfanten Gabriel und Don Louis verschenkt; eins befindet sich noch in der Königlichen Bibliothek. Das dem Papst ge schenkte Exemplar gehört heute noch zu den Schätzen des Vatikan, dasjenige des Herzogs Alba ist Eigentum des Britischen Museums geworden; ein dem Herzog von Savoyen zum Dank für die Arias Montanus gewährte Unterstützung bei dessen Reise über die Alpen geschenktes Exemplar ist heute im Besitze der Turiner Bibliothek. Das Plantin-Museum selbst besitzt nur den sechsten Band, die hebräische Bibel des Pagnino, auf Velin. — Der Ver kauf der Bibel ging langsamer,/ als der Verleger es erwartet hatte, und Plantin mußte mehrfach Partien mit hohem Rabatt abstoßen, um Geld flüssig zu machen. So verkaufte er 1581 an den Buchhändler Michel Sonnius in Paris 50Exemplare L40 Gulden netto. Am 17. April 1684 assoziierte er sich mit Louis Pärez, dem er bereits die 400 Exemplare vor der allgemeinen Ausgabe verkauft hatte, und dessen Schwiegersohn Martin de Varron, um auf gemeinschaftliche Rechnung 260 Bibeln zu vertreiben, von denen Plantin die Hälfte geliefert hatte. Es ist jedoch nicht fest gestellt, ob diese 130 Exemplare den Rest der Auflage darstellten. Nach dem im Juli 1589 erfolgten Tode Plantins wurde diese Ge sellschaft aufgelöst, und die verbleibenden Exemplare wurden verteilt; es waren bis dahin nur 88 von den 260 Exemplaren untergebracht worden. War die Königsbibel einerseits Plantins größter Stolz, sein Lebenswerk, das den Ruhm seiner Druckerei in alle Länder trug, so war sie anderseits, wie bereits erwähnt wurde, schuld an den finanziellen Schwierigkeiten, mit denen er bis an sein Lebensende zu kämpfen hatte. Diese waren jedoch auch andern Ursprungs; es sei namentlich an die Plünderung Antwerpens im Jahre 1576, die als »kuris espaxnole« in den Annalen Belgiens weiterlebt, er innert, und die die meisten Antwerpener Geschäftsleute ruinierte. Hierzu kam noch, daß König Philipp stets zu großer Sparsamkeit gezwungen war, so daß er trotz bestem Willem Plantin nicht die ganze pekuniäre Beihilfe gewähren konnte, auf die dieser gerechnet hatte. Zwar hatte der König ihm am 28. Mai >673 eine Jahrespension von 400 Gulden und dessen Schwieger sohn Raphelengien eine solche von 200 Gulden ausgesetzt, die aus den Einkünften der konfiszierten Besitzungen des Grafen von Hoochstraten bezahlt werden sollten, doch verhinderten die damaligen Unruhen und Wirren in den Niederlanden die Aus zahlung der Pension, und diese wurde erst recht illusorisch, als nach dem Friedensvertrage von lb76 die Güter ihrem recht mäßigen Eigentümer wieder zugestellt worden waren. Plantin war genötigt, größere Summen zu leihen, deren Rückzahlung ihm oft Verlegenheiten brachte. So schuldete er dem Ant werpener Kaufmann Gaspar von Zürich Anfang 1572 13 872 Gulden, die mit 6^^ verzinst wurden und in 6 Jahres raten zurückzuzahlen waren, sowie an Rigo de Scotti 4800 Gulden mit gleicher Abzahlungsfrist. 2S1*
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