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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-09
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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zur Genehmigung vorzulegen. Der oben zitierte Erlaß vom Jahre 1873 bestimmt ferner, daß an Volks- und Bürger schulen von den festgestelllen Lehrtexten im Verlaufe des Schuljahres nicht mehr abgegangen werden dürfe, ein Verbot, welches daun am 17. Juni 1873 auch bezüglich der Mittelschulen wiederholt wird. Es ist wichtig, hier schon darauf hinzuweisen, daß alle Verordnungen des Unterrichts ministeriums nicht nur auf die aus öffentlichen Mitteln unterhaltenen Unterrichtsanstalten, sondern auch auf sämtliche Privatinstitute Anwendung zu finden haben. »Bereits am 1k. Dezember 1885 sieht sich dann die Unterrichtsverwaltung veranlaßt, die Befolgung der oben zitierten Erlässe den Lehrkörpern sämtlicher Volks- und Mittelschulen neuerlich einzuschärfen, und motivierte dies wörtlich folgendermaßen: »Die Zustände, welche sich auf dem Gebiete der Schulbücherlitecatur entwickelt haben, bilden seit längerer Zeit den Gegenstand allgemeiner Klage. Ins besondere wird — abgesehen von der Schädigung des Unter richts — der ärmere Teil der Bevölkerung hierdurch vielfach auch materiell betroffen.« »Seitdem find 25 Jahre vergangen, eine neue Generation von Lehrern ist nach und nach in Wirksamkeit getreten, und es kann nicht wundernehmen, daß diese Ver ordnungen, deren nochmalige Publikation inzwischen an scheinend unterblieben ist, allmählich in Vergessenheit ge rieten. In demselben Maße, als dieses geschah, nahmen die Schwierigkeiten zu, mit welchen nun seit Jahren der öster reichische Buchhandel, soweit er sich mit dem Schulbücher geschäft besaßt, zu kämpfen hat. Diese Übelstände wurden in den letzten Jahren durch die Einführung neuer Lehrpläne zuerst für Bürgerschulen, dann für Mittelschulen, und durch die Aufstellung neuer Mittelschultypen in besonderem Maße verschärft und erreichten den Höhepunkt zu Beginn des Schuljahres 1909/10, als, wie am Anfang gesagt, das Ministerium selbst sich nicht an seine Verordnungen hielt und, da Direktionen und Lehrerschaft wieder auf eigene Faust vorgingen, dadurch ein förmlicher Ausnahmezustand ge schaffen wurde. »Einzelne Lehranstalten stellten damals ihre Lehrbücher- oerzeichniffe überhaupt erst bei Beginn des neuen Schul jahres zusammen, von den übrigen aber, welche dies be reits vor Ablauf des Schuljahres getan hatten, machten viele deren Inhalt wieder dadurch illusorisch, daß sie die Schüler gleichzeitig aufforderten, die Schulbücher erst beim Beginn des Schuljahres eiuzukaufen, da Änderungen noch in Aussicht ständen. Als nun der Schulbeginn heraunahte, be eilten sich natürlich die meisten Schüler auf Grund dieser Verzeichnisse, in welchen mit ganz wenigen Ausnahmen noch Titel und Auflage der Bücher nach dem alten Lehrplan aufge führt waren, ihren Bedarf eiuzukaufen. Erst in den ersten Unter richtstagen, in vielen Fällen aber 8—14 Tage und länger nach her begannen die Lehrer von den Schülern die nach neuen Lehr plänen geänderten Auflagen oder die neu erschienenen Bücher zu verlangen, die in den wenigsten Fällen bereits zu haben waren, da ihre Approbation erst im August, stellenweise sogar erst im September ausgesprochen worden war. Wie ungesetzmäßig hier vorgegangen wurde, zeigt schon der Um stand, daß alle diese Approbationen erst im Verordnungs blatt vom 1. Oktober veröffentlicht wurden. In einer für die Buchhändler verhängnisvollen Weise wurde jetzt fast das ganze bisher gemachte Geschäft wiederholt; sie mußten von neuem Bücher beziehen, um sie ihren Kunden liefern zu können; dagegen kehrten die früher verkauften auf das Lager zurück, auf dem sie nun wohl sämtlich Makulatur werden dürften. Es kamen Fälle vor, wo nach mehr wöchigem Unterricht nicht bloß neue Auslagen, sondern ganz andere Bücher gefordert wurden, manchmal auch alte Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Auslagen, trotzdem neue längst Vorlagen; kurz, es war eine Zeit der vollsten Anarchie, und die Verluste, die der Buch handel dabei erlitt, beziffern sich auf viele Tausende, da trotz der größten Vorsicht jetzt jedes Geschäft über Massen wertlos gewordener Bücher verfügt. »Unter dem Eindrücke dieser Ereignisse, die einen zur energischen Abwehr schon deshalb herausforderten, weil der artige skandalöse Vorgänge für die Zukunft vermieden werden müssen, fanden sich im Herbst vorigen Jahres Mitglieder des Wiener Antiquarvereins und hiesige Sortimenter mehr fach zusammen, die die Sachlage besprachen und schließlich, als der Vorstand des österreichisch-ungarischen Buchhändler vereins sich bereit erklärte, im Interesse aller seiner Mit glieder die Sache vertreten zu wollen, sich mit diesem Uber folgenden Antrag verständigten: »»Die am 21. Februar tagende Haupwersammlung des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler beschließt: Der Vorstand des Vereins hat unverzüglich eine Ein gabe an das Ministerium für Kultus und Unterricht zu richten, in welcher diese Behörde aufgefordert wird, den Lehrkörpern sämtlicher Volks-, Bürger- und Mittelschulen behufs genauester Einhaltung ihre einschlägigen Erlässe dem vollen Inhalt nach nochmals zu oerlautbaren, welche folgende Tendenz haben: 1. Die Verzeichnisse der im neuen Schuljahre zu ver wendenden Lehrbücher find jedesmal vor Ablauf des alten Schuljahres fertigzustellen und in entsprechender Weise all gemein zugängig zu machen. 2. Neue Bücher und veränderte Auflagen bereits früher approbierter dürfen nur dann im neuen Schuljahr verwendet werden, wenn deren Approbation spätestens am 1. Juli im Verordnungsblatt veröffentlicht wird. 3. Von den festgesetzten Lehrbüchern darf weder bei Be ginn noch im Laufe des Schuljahres abgegangen werden.» < »In derselben Eingabe soll ferner das Ministerium er sucht werden, im Falle der Einführung neuer Lehrpläne oder wesentlicher Änderung bereits eingeführter jeweilig zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten derselben einen Zeitraum von Ist» Jahren einzuschalten, damit in der Zwischenzeit die Lehrbücher entsprechend hergestellt werden können. »Jeder der Herren, welcher mit den einschlägigen Ver hältnissen vertraut ist, wird sofort erkennen, daß eine strenge Handhabung dieser Vorschriften einen großen Vorteil für das Sortiment ebenso wie für den Verlag bedeuten würde und daß damit dem größten Teil der Klagen der Boden entzogen wäre, die uns seit Jahren in stets steigendem Maße beunruhigen. Anderseits darf eine gewisse Kontrolle nicht außer acht gelassen werden, und wir warnen schon jetzt davor, sich derartige Übelstände, vielleicht aus Rücksicht für den betreffenden Lehrer, ruhig gefallen zu lassen. Der Hin weis auf die Erlässe, von denen am besten jeder Firma Scparatabdrucke zur Verfügung zu stellen wären, wird bei der betreffenden Direktion voraussichtlich sofort Abhilfe schaffen und so die beteiligten Buchhändler vor unnützem Schaden bewahren. Außerdem würden wir anregen, nach Überreichung der Eingabe die Sache, an der auch weite Schichten der Bevölkerung wesentliches Interesse haben, in den Zeitungen ohne Unterschied der politischen Richtung zur Besprechung bringen zu lassen. -Wir empfehlen die möglichst einstimmige Annahme unsererer Vorschläge, schon damit die Aktion des Vereins- vorstandes der Behörde gegenüber dadurch in wirksamster Weise unterstützt werde.« — Herr Müller dankt dem Reserenten für seine vorzüg- S8»
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