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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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4416 Börsenblatt s d. Dkschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 83. 13. April 1910. den vorgedruckten oder von wem immer geschriebenen Worten: »Verein der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler von Oberöster reich-Salzburg« von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und einem Mitglieds des Vorstandes zu fertigen. Obliegenheiten des Vorstandes. 8 tt- Der Vorstand erledigt die Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht der Hauptversammlung Vorbehalten sind. Insbesondere liegt ihm ob: а) die Sorge für die Erledigung der dem Verein zufallenden Aufgaben; б) die Sorge für Aufrechterhaltung und Durchführung der Satzungen und satzungsgemäßen Vereinsbeschlüsse; e) die Aufnahme neuer Mitglieder und die Ausschließung in den Fällen des § 5, Punkt ä; 6) die Berufung der Hauptversammlung und sonstigen Zu sammenkünfte des Vereins; o) die Verwaltung des Vereinsvermögens: t) die Beaufsichtigung der Einrichtungen des Vereins; .?) die Ergreifung aller sonstigen Maßregeln, welche geeignet sind, das Interesse des oberösterreichisch-salzburgischen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels und seiner Mitglieder zu fördern. Sitzungen des Vorstandes. 8 12. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Sitzungen, welche je nach Bedürfnis durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter anberaumt werden. Er ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. In dringenden Fällen ist der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter befugt, eine Beschlußfassung durch schriftliche Ab stimmung mittels Rundschreiben herbeizuführen. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mittels einfacher Stimmen mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter. Auflösung. 8 13- Im Falle die Auflösung des Vereins mittels eines rechts gültigen Beschlusses der Hauptversammlung (§ 9) erfolgt, wird das vorhandene Vereinsvermögen dem Verein der österreichisch ungarischen Buchhändler zur Verteilung an hilfsbedürftige Berufs genossen übergeben. Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnisse. 8 14. Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnisse werden durch ein Schiedsgericht entschieden, welches in folgender Weise ge bildet wird: Jede Partei wählt einen Schiedsrichter und macht ihn der anderen Partei namhaft. Falls eine Partei nicht spätestens binnen 14 Tagen seit dem Empfange der Verständigung des von der anderen Partei ge wählten Schiedsrichters den Schiedsrichter namhaft macht, so steht es der anderen Partei frei, auch den zweiten Schiedsrichter ihrerseits zu wählen. Beide Schiedsrichter wählen einen Obmann. Falls beide Schiedsrichter sich bezüglich des Obmannes nicht einigen sollten, so bestimmt der Vorsitzende des Vorstandes oder sein Stellvertreter den Obmann. Das Schiedsgericht entscheidet über mündliche Verhandlung vor demselben, ohne au Beweisregeln gebunden zu sein, nach seinem freien Ermessen. Gegen den Schiedsrichterspruch ist jede Berufung und Be schwerdeführung ausgeschlossen, und ist der Vollzug des Urteils auch beim Schiedsgerichte zu erwirken. Übergangsbestimmungen. 8 16. Der Verein ist gebildet, sobald mindestens acht Mitglieder ihren Beitritt bei den Proponenten erklärt haben. Das von den selben bestimmte Mitglied beruft die gründende Versammlung z«r Wahl des Vorstandes und Gründung des Vereins ein. Linz, am 30. Juni 1909. (Nach: »Osterr.-Ungar. Buchhändler-Correspondenz«.) Kleine Mitteilungen. (Hegen die Schundliteratur. — Die KöniglicheRegierung zu Oppeln hat kürzlich an die Herren Landräte, an die Magistrate der kreisfreien Städte und an die Herren Kreisschulinspektoren des Bezirks folgende Verfügung erlassen: Der Kampf gegen die Schundliteratur ist auch in unserem Bezirk an verschiedenen Stellen geschickt und wirkungsvoll aus genommen worden. Wir möchten die Aufmerksamkeit aller an der Erziehung unserer Jugend Beteiligten auf den kürzlich in der der dortigen Stelle regelmäßig zugehenden Zeitschrift »Die Volksbücherei in Oberschlesien« (Nr. 7/8 des Jahrgangs 1909) er schienenen, in unserem Aufträge verfaßten Aufsatz des Verbands bibliothekars Kaisig in Gleiwitz lenken, der das Wichtigste, was auf diesem Gebiete in Deutschland bereits getan ist oder zu tun noch übrig bleibt, übersichtlich und erschöpfend zusammenfaßt. Es wird unseres Erachtens überall zu prüfen sein, was sich von den dort dargelegten Mitteln nach den jeweiligen Verhältnissen verwerten läßt. Vor allem wird es in dieser Frage auf ein planmäßiges Zusammenwirken aller berufenen Stellen und den größeren Jndustriegemeinden, wird sich daher die Bildung besonderer Ortsausschüsse empfehlen, in denen Vertreter der Schulverwaltung und Lehrerschaft der Volksschulen, Fortbildungs schulen und höheren Schulen, der Geistlichkeit, der örtlichen Polizeiverwaltung und der Gerichtsbehörden, der Ortspresse, des Buchhandels, der Arbeitgeber usw. zur gemeinsamen Arbeit auf diesem Gebiete zusammengefaßt werden. Um dem besonders bei der Jugend vorhandenen Drang nach Lektüre mit spannender, sich schnell entwickelnder Handlung gerecht zu werden und bei dem Vorgehen gegen den Vertrieb von Schund- literatur den hierdurch betroffenen Gewerbetreibenden einen voll kommenen Ersatz für die auszumerzenden minderwertigen Erzeug nisse bieten zu können, wodurch diesen das Eingehen auf die Be strebungen gegen die Schundliteratur erleichtert wird, ist in den letzten Jahren eine außerordentliche Fülle guter, billiger Volks- schristen in der Preislage von 2 bis 30 H im Buchhandel erschienen. Wir haben den Verbandsbibliothekar Kaisig in Gleiwitz beauf tragt, eine den oberschlesischen Verhältnissen entsprechende Aus wahl dieser billigen Schriften zu treffen und fertige Zusammen stellungen für Ausstellungszwecke den Interessenten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, sowie auch sonst die Beteiligten auf Grund seiner besonderen fachmännischen Kenntnisse zu beraten. Zur weiteren Einführung in die Frage der Bekämpfung der Schundliteratur und als Unterlage für die aufklärende Tätigkeit in Presse, Vereinen usw. empfehle« wir folgende Schriften: 1. 1)r. Ernst Schultze, Die Schundliteratur. Buchhandlung des Waisenhauses, Halle a. d. S. Preis 2 . . 2. Brunner, Unser Volk in Gefahr! Ein Kampfruf gegen die Schundliteratur. Verlag der volkstümlichen Bücherei, Pforz heim. Preis 10 H. 3. Gaile, Schach der Schundliteratur! Berliner Lehrmittel- Verlag. Berlin 61, Friedrichstraße 6. Preis 40 «H. Letzt genanntes Schriftchen eignet sich besonders als Unterlage für Vorträge bei Elternabenden. Wir ersuchen um Bericht, u) welche Beobachtungen über den Betrieb von Schundschriften dort gemacht sind, b) was zur Bekämpfung der Schundliteratur aus amtlicher und privater Initiative etwa schon geschehen ist, insbesondere ob nach dem Vorbild des Pankower Lehrervereins eine Mahnung an die Eltern gerichtet worden ist und mit welchem Erfolge, o) welche Mittel und Wege für die dortigen örtlichen Ver hältnisse in Aussicht zu nehmen sein werden, um der Ver seuchung der Jugend mit Schundliteratur weiterhin wirksam zu begegnen oder der etwa noch nicht dringlich vorliegenden Gefahr für die Zukunft vorzubeugen. Oppeln, den 6. Februar 1910. Königliche Regierung. Abteilung für Kirchen- und Schulwesen, lgez) v. Schwerin.
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