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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1910
- Strukturtyp
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- 1910-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1910
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- Deutsch
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83. 13 April 1910. Nichtamtlicher Teil. * Vorlesungen für Buchhändler an der Handelshoch schule Berlin. — Im Sommer-Semester 1910 werden durch Herrn Verlagsbuchhändler Max Paschke in der Handelshoch schule Berlin Vorlesungen für Buchhändler gehalten. Das Thema lautet: »Autoren und Verleger«. Die Einteilung ist fol- gende: Geschichtliche Entwicklung des literarischen Urheberrechts- Schutzes. — Die Rechte des Autors: Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur rc. — Der geschäftliche Verkehr zwischen Verleger und Autor und seine gebräuchlichen Formen. — Die Übertragung der Rechte des Autors auf den Verleger: Das Gesetz über das Verlagsrecht. — Die Verträge des Verlegers mit den Autoren. Die Kalkulation der Bücherpreise. — Der Kommissionsverlag. — Die Erwerbung der Vervielfältigungs rechte für Abbildungen durch den Verleger. — Der internationale Urheberrechts- und llbersetzungsschutz. Die Vorlesungen finden jeden Donnerstag abends 8—9 Uhr im Hochschulgebäude, Spandauerstraße I, statt. Beginn: Donners tag, den 28. April 1910. — Hörer und Hörerinnen werden ohne Nachweis einer bestimmten Vorbildung zugelassen. — Hörgebühr für das Semester 10 Durch eine Zuwendung der Korporation der Berliner Buchhändler ist die Krebs-Jubiläums-Stiftung in der Lage, zunächst eine Anzahl von Hörerkarten kostenlos abzugeben, weiterhin aber allen Angehörigen des Berliner Buchhandels Hörerkarten zum ermäßigten Preise von 6 ^ (statt 10 ^) zur Verfügung zu stellen. Gesuche um kostenlose Überlassung einer Hörerkarte und Bestellungen auf Hörerkarten zum ermäßigten Preise von 5 ^ werden schriftlich erbeten an den Schatzmeister der Krebs-Jubiläums-Stiftung, Herrn Heinrich Heise (Franz Vahlen), Berlin XV. 9, Linkstraße 16. Der Vorstand der Korporation der Berliner Buch händler richtete unter dem 8. April hierzu folgende Aufforde rung an den Berliner Buchhandel: »Berlin, den 8. April 1910. »Dem Berliner Buchhandel bringen wir hiermit das Programm der buchhändlerischen Vorlesungen an der Handels hochschule für das Sommersemester 1910 in gewohnter Weise zur Kenntnis. »Das Thema in diesem Semester behandelt einen wichtigen Abschnitt der Tätigkeit des Verlegers, den geschäftlichen Ver kehr mit den Autoren, also ein Gebiet, auf dem im allgemeinen nur eine verhältnismäßig kleine Zahl der Berufsgenossen über- Haupt Gelegenheit findet, praktische Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln. »Indem wir auf die nebenstehende Ankündigung verweisen, bitten wir Sie, Ihre Gehilfen und -Lehrlinge auf den Inhalt derselben aufmerksam zu machen, ihnen den Besuch der Vor lesungen anzuraten und in jeder Beziehung zu erleichtern.« »Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler. (gez.) Albert Goldschmidt. ,gez.) Fritz Rühe, (gez.) Bernh. Fahrig, (gez ) Georg Bath. (gez.) Max Schotte, (gez) Albert Seydel.« Verbreitung unzüchtiger Bilder und Schriften. Ver- urteilung. — Ein Prozeß wegen Verbreitung unzüchtiger Bilder und Schriften begann am 4. d. M. vor der ersten Straf kammer des Landgerichts I in Berlin. Angeklagt wegen Ver gehens gegen den § 184 StGB, sind die Buchhändler Otto und Johannes Gericke. Die beiden Angeklagten betreiben in der Friedrichstraße in der Nähe des Bahnhofs eine Buchhandlung. Eines Tages erschienen hier mehrere Kriminalbeamte und nahmen eine Haussuchung vor, wobei mehrere hundert Bände einer gewissen erotischen Literatur (Sacher Masoch) beschlagnahmt wurden. Außer zahlreichen Büchern in deutscher Sprache befanden sich auch eine große Anzahl solcher französischen Ursprungs, sowie eine Unmenge von »Aktstudien« darunter. Die Folge war die Erhebung der jetzigen Anklage gegen die beiden Inhaber. Zur Anklage stehen u. a. Bücher mit den Titeln »Unter der Rute des Weibes«, »Die Wonnen der Grausamkeit« u. a. m. Beschlagnahmt wurde seiner zeit auch ein von Di. Hammer verfaßtes Werk »Die Körperstrafe vom ärztlichen Standpunkt«. — Da die sämtlichen inkriminierten Bücher, die nach Hunderten zählen, zur Verlesung gebracht werden müssen, wird die Verhandlung einen großen Umfang annehmen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Zur Übersetzung der in französischer Sprache erschienenen Bücher ist der Rechtanwalt vr. Jllch als Dolmetscher herangezogen worden. Als Zeuge ist nur der Kriminalkommissar vr. Kopp ge laden. Für die Verhandlung sind sämtliche Sitzungstage dieser Woche bis zum Sonnabend in Aussicht genommen. (Vossische Zeitung vom 4. April 1910.) In dem großen Prozeß wegen Verbreitung unsittlicher Schriften, der die 1. Strafkammer des Landgerichts I in Berlin unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Blanckmeister eine volle Woche hindurch beschäftigt hat, wurde am 9. d. M. das Urteil gegen die Angeklagten Buchhändler Otto und Johannes Gericke verkündet. Der Staatsanwalt beantragte 800 Mark bzw. 200 Mark Geldstrafe und Einziehung der meisten in Frage stehenden Bücher und Schriften. Das Gericht hielt die Angaben der Angeklagten zwar zum Teil für durchaus unglaubwürdig, konnte aber trotzdem den Beweis nicht für erbracht erachten, daß die Bücher sämtlich verbreitet worden sind. Aus diesem Grunde konnte insoweit weder eine Verurteilung, noch eine Einziehung erfolgen. Dies beziehe sich insbesondere auf das »Buch der Cäsaren«. Das Gericht bezeichnet ein anderes beschlag- nahmtes Buch: »Die galanten Damen des 18. Jahrhunderts« sogar als ein größeres wissenschaftliches Werk, das nur ernste Zwecke verfolge. Dasselbe wurde von dem beschlagnahmten Buche: »Die Prügelstrafe« von vr. Hammer angenommen. Die übrigen Bücher seien zum Teil als unsittlich anzusehen. Bei dem Buch: »Stock und Peitsche« sei dies zweifelhaft, deshalb sei dies freizugeben. Das Buch »St. Anna« sei einfach erotisch, die Bücher des Leipziger Verlags seien so, daß, wer etwas suche, darin etwas finden könne. Nach normalem Empfinden, wie es das Reichsgericht als maßgebend hinstelle, seien diese Bücher aber ebenfalls freizugeben. Es seien dies: »Fräulein Ober lehrerin«, »Herrin und Sklave«, »Die Prügelzucht in der Türkei«, »Das prügelnde Rußland«, »Amerika beim Erziehen« u. a. m. Die französischen Bücher seien unsittlich und deshalb ein zuziehen. Das Buch »^ntbropopb^teia« sei eine Zusammen stellung rein unsittlicher Dinge, daß es wissenschaftliche Zwecke verfolge, sei nicht der Fall, es sei denn, daß wissenschaftlich Schmutz zusammenzutragen zulässig sei. Es sei deshalb einzu ziehen. Auch die Bilder seien unsittlich und einzuziehen. Es seien deshalb in Übereinstimmung mit den Anträgen der Vertreter des Leipziger Verlages die genannten Bücher des Leipziger Ver lages freizugeben. Was die Angeklagten Gericke betreffe, so seien diese für ihren Verlag und Vertrieb verantwortlich. Da jedoch sehr wenig von der Anklage übrig geblieben sei, sei in Überein stimmung nur auf Geldstrafen von 400 bzw. 100 erkannt worden. Außerdem wurde die Einziehung mehrerer Bücher aus gesprochen. (Vossische Zeitung vom 10. April 1910.) * Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver- breitung einer unzüchtigen Schrift ist am 8. Januar d. I. vom Landgericht Straßburg der Kaufmann Hermann Strauß zu 14 Tagen Gefängnis und 400 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Es handelte sich um ein obszönes Machwerk, betitelt »Die Kriegs artikel des Amazonencorps«. Die Revision des Angeklagten wurde am 11. April vom Reichsgericht verworfen. * Deutsche Zeitung für Chile. — Als Ersatz der vor etwa Jahresfrist eingegangenen einzigen deutschen Zeitung in Chile, die in Valparaiso erschien, eines wertvollen Bindemittels für die dortigen weit verstreut lebenden Deutschen, dessen Verlust schmerz lich empfunden wurde, haben die Deutschen in Valparaiso durch freiwillige Beiträge in kurzer Zeit 100 000 Dollars gesammelt zur Gründung eines neuen deutschen Blattes, der »Deutschen Zeitung für Chile«. * Andreas Jsler in St. Petersburg. — Frau Emilie Jsler, in Firma Andreas Jsler in St. Petersburg, teilt uns mit, daß sie nach dem am 4. April n. St. erfolgten Ableben des langjährigen Prokuristen ihrer Buchhandlung und Leih bibliothek Herrn Ernst Himstedt (vgl. Nr. 82 d. Bl.) die fernere Leitung des Geschäfts in der Weise geordnet habe, daß sie ihrem bisherigen Prokuristen Herrn Hermann Junge und ihrem Sohne Herrn Bruno Jsler Kollektiv-Prokura erteilt hat. 589
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