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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1910
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 83. 13 April 1S1V. Untersuchung über Einnahme, Lebensführung usw. der Schriftsteller gibt. Es ist auch richtig, daß der Mangel an Statistiken auf diesem Gebiete eine Beurteilung der wirt schaftlichen Lage der Schriftsteller ungemein erschwert. Vielleicht wird aber einmal von geeigneter Stelle aus der Versuch ge macht werden, eine möglichst umfassende Statistik der ein schlägigen Verhältnisse zu bearbeiten. Erst dann wird man wenigstens einigermaßen sichere Anhaltspunkte haben, um die Frage gründlicher zu studieren, als es in den Antworten auf eins Rundfrage einer Zeitschrift möglich ist, die ja vielfach durch verblüffende Bemerkungen als geistreich zu er scheinen suchen. Im übrigen enthalten die in den Heften 7—11 des -Blaubuches« abgedruckte Antworten, so widersprechend sie auch sind, sowohl jür Schriftsteller und Verleger, als auch für jeden anderen, der sich für diese Frage interessiert, manche beachtenswerte Bemerkung, und es ist ganz gut, daß auch die weitere Öffentlichkeit hierdurch einen Einblick in die wirtschaftliche Lage der Schriftsteller gewinnt, da gerade im Publikum vielfach ganz falsche Ansichten darüber bestehen, und, wie schon mehrfach geharnischte Proteste be kannter Schriftsteller bewiesen haben, sogar die Steuerbehörde an manchen Orten glaubt, alle Schriftsteller als reiche Leute betrachten zu können. Speziell an die Verleger wendet sich ein Mahnwort in einem Schreiben von Hans Ostwald: »Produziert weniger, ihr Verleger! Setzt eure Hoffnung nicht auf das einzelne Buch, sondern auf die Persönlichkeit. Gebt ihr durch einen maßvollen, aber jahre langen Kredit die Basis zum Schaffen, den Boden zur Entwicklung, die Wärme zur Reife. In eure Bureaus aber wird Ruhe und der gewisse Erfolg einziehen. Ihr werdet halb so viel Spesen haben wie jetzt und nur ein Viertel des jetzigen Personals brauchen. Eure Läger werden weniger groß sein, und ihr werdet nicht jo viel Makulatur verramschen oder einstampfen lassen, denn der Talentierte wird sicher einen Erfolg sich erringen, wenn er Ruhe zur Entwickelung hat. Jst's nicht das dritte Buch, so ist es das vierte oder fünfte oder auch das sechste. Diese Spekulation wird selten trügen. Sie wird beiden Teilen materielle Vorteile bringen und dem Schrifttum eine höhere Kultur.« Außerdem ist der Hinweis zu beachten, den Georg Müller, wie es schon früher einmal in einem Artikel des Börsenblatts geschah, auf die neuerdings häufiger vorkom mende Praxis von Verlegern macht, die erfolgreiche Autoren ihren bisherigen Verlegern abspenstig zu machen suchen. Er sagt dazu: »Die Verleger sollten den gegenseitigen Neid bei- seiteschieben, sie sollten einander nicht um jeden Preis überbieten wollen, sondern darauf bedacht sein, daß alles sein Maß und seine Grenzen hat und daß das, was sie einem andern antun, ihnen selber in noch weit un angenehmerer Weise widerfahren kann.« Hinzufügen könnte man noch, daß es auch nicht im Interesse des Schriftstellers liegt, seine Werke unter viele Verleger zu zersplittern, wenn er einen tüchtigen Verleger hat, der seine sämtlichen Arbeiten herauszubringen bereit ist, und daß die Vorteile, die er durch ein scheinbar günstigeres Angebot der Konkurrenz erzielt, in anderer Weise doch wieder zu nichts gemacht werden. Die alte bekannte Tatsache, daß zwischen den Interessen der Schriftsteller und denen der Verleger ein gewisser Gegen satz besteht, der stellenweise zu ungerechten Urteilen und zu einer bedauerlichen Verbitterung führt, geht auch aus den im »Blaubuch- veröffentlichten Schreiben hervor. Solche Äußerungen haben wenigstens das eine Gute, daß bei dem Widerstreit der Meinungen die tatsächlichen Verhältnisse auf beiden Seiten erörtert werden und daß dabei für jeden vor urteilsfrei Denkenden auch das Gemeinsame heroortritt, das die beiden Parteien verbindet und das schließlich doch stark genug sein muß, ein friedliches Einvernehmen herbeizuführen. Verein der Buch-, Kunst- und Musikalien händler von Oberösterreich-Salzburg. <Vgl. Nr. 81 d. Bl.> Satzungen des Vereins der Buch-, Kunst- und Musikalien händler von Oberösterreich-Salzburg. Sitz und Zweck des Vereins. 8 1. Der Verein der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler von Oberösterreich-Salzburg hat seinen Sitz in Linz. Sein Vereinsgebiet sind die Kronländer Oberösterreich und Salzburg. Der Zweck des Vereins ist: a) die Pflege und Förderung des Wohles, der Interessen und der Ehrenhaftigkeit des oberösterreichisch-salzburgischen Buch handels im allgemeinen; bj die Pflege der besonderen geschäftlichen Interessen seiner Mitglieder und die Förderung kollegialer Gesinnung unter denselben; e) die Schlichtung von Streitigkeiten unter seinen Mitgliedern. Als Mittel hierzu dienen insbesondere: a) die Versammlungen der Mitglieder; b) die Feststellung der für das Bereinsgebiet maßgebenden Bestimmungen für den Verkehr der Buchhändler mit dem Publikum in bezug auf die Einhaltung und Festsetzung der Bücherladenpreise, beziehungsweise den von den letzteren zu gewährenden Skonto; e) die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen behufs Erleichterungen des Geschäftsverkehrs. Aufnahme. 8 2. Jeder oberösterreichische und salzburgische Buchhändler kann als Mitglied des Vereins ausgenommen werden. Unter Buchhändlern im Sinne dieser Satzungen werden Ver lags-, Zeitungsverlags-, Kommissions- und Sortimentsbuchhändler, Antiquare, Kunst-, Landkarten», Musikalienhändler, Reisebuch händler und Kolportagebuchhändler verstanden. Zur Aufnahme ist erforderlich: a) der Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte; b) der Nachweis, daß der Aufnahmesuchende den ihm be hördlich konzessionierten Buchhandel im Vereinsgebiete gewerbsmäßig betreibt, und zwar entweder selbständig für eigene Rechnung oder als Teilhaber einer Handelsgesell schaft, oder als verantwortlicher Leiter einer Aktiengesell schaft, einer Genossenschaft oder einer im Besitze von juristischen Personen, Frauen oder Bevormundeten befind lichen Buchhandlung; e) die Bezahlung des Eintrittsgeldes. Das Aufnahmegesuch ist dem Vorstande zu überreichen, welcher über die Aufnahme entscheidet und im Falle der Ab weisung zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet ist. Dem Abgewiesenen steht die Berufung an die .Hauptversammlung offen. Beitrag. 8 3. Der Jahresbeitrag wird von der jeweiligen Hauptversamm lung festgesetzt. Die im Laufe eines Geschäftsjahres Neuein- tretendcn haben den Beitrag für das betreffende Jahr voll nach zuzahlen. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember; das erste Geschäftsjahr von der gründenden Versammlung an bis 31. Dezember. Rechte und Pflichten-der Mitglieder. 8 4. Jedes Mitglied ist berechtigt, an allen Einrichtungen des Ver-
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