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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1910
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- Deutsch
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(Duffner:) Punkt hier nicht näher eingehen. Er trägt seine Begründung zum Teil in sich. Es wird Sache der Kommission sein, sich näher mit der Sache zu befassen. Ich möchte nur noch kurz darauf aufmerksam machen, welche Schädigung der Musikwerkindustrie durch Auflagen zugefügt wird, wie sie in dem gegenwärtigen Entwurf nun einmal enthalten sind, zu einer Zeit, in der diese Industrie durch ein ausländisches Zollgesetz außerordentlich schwer getroffen wird. Ich möchte die Herren daran erinnern, daß kurz nach Ostern der französische Senat einen neuen Zolltarif angenommen hat, der am 1. April d. I. ohne jede Übergangsbestimmung in Kraft getreten ist. Nach dem alten Tarif haben die Musikwerkfabriken für ein mittleres Instrument etwa 300 Frank bezahlt, und heute zahlen sie nach dem neuen Tarif für dasselbe Werk 1l00 Frank und darüber je nach dem Gewicht. Ich glaube, meine Herren, wir haben alle Ursache, unsere heimische Industrie nach Kräften zu schützen und dafür zu sorgen, daß unsere heimische Musikwerkindustrie nicht noch durch ein Jnlandsgesetz schwer geschädigt wird in dem gleichen Augenblick, in dem sie ein ausländisches Gesetz hart betroffen hat. Zum Schluß gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, daß der Verband badischerMusikwerkfabrikanten in einer Denkschrift Stellung genommen hat zu dem Entwurf und da sagt: Wird der Entwurf, ohne daß die im Interesse der Industrie gelegenen Abänderungen und Ergänzungen ausgenommen werden, Gesetz, so wird damit den Urhebern die Möglichkeit gewährt, der Industrie der mechanischen Musikwerke Auf lagen und Beschränkungen aufzubürden, die die schlimmsten Folgen befürchten lassen. Von der Industrie der mecha nischen Musikwerke werden alsdann unter Ausnutzung der Bestimmungen in 22 und 22a. Absatz 1 Lizenzen ge fordert werden, die in ihrer Höhe den Betrieb ungeheuer zu behindern geeignet sein werden. Was bisher nur ver einzelt geschehen ist, nämlich Lizenzen in Höhe von 7 .k 50^ für eine einzige Notenrolle zu fordern, wird dann in großem Umfange versucht werden. Geschieht dies, so steht die In dustrie der mechanischen Musikwerke vor ihrem wirtschaft lichen Ruin und wird gezwungen werden, ihren Betrieb ins Ausland zu verlegen. Meine Herren, ich habe Ihnen vorhin schon ein Beispiel dieser Art aufgeführt. Weiteres zu verhüten, wird Sache der Kommission sein, und ich möchte bitten, dem Antrag auf Über Weisung an eine I4gliedrige Kommission Ihre Zustimmung zu erteilen. Vizepräsident Or. Gpahn: Die Debatte ist geschlossen, da Wortmeldungen nicht weiter vorliegen. Es ist beantragt, den Gesetzentwurf einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Ein Widerspruch gegen diesen Antrag hat sich aus dem Hause heraus nicht erhoben. Ich nehme an, daß das Haus den Antrag annimmt. — Ich stelle das fest. Kleine Mitteilungen. Bekämpfung der Schundliteratur. — Den Vereinen, die sich die Bekämpfung der Schmutz, und Schundliteratur angelegen sein lassen, hat sich auch der Leipziger Kommunalverein (Bürgerlicher Mieterverein) angeschlossen. Er ist mit einer Ein gabe an den Rat der Stadt Leipzig und die Stadtverordneten herangetreten, in der er praktische Vorschläge macht. Entgegen der Ansicht vieler, daß man polizeiliche Maßregeln bei der Be kämpfung der Schmutz, und Schundliteratur entbehren könne, hält es der Leipziger Kommunalverein für wünschenswert, dem Straßenregulativ vom 12. Oktober 1907 einen neuen Paragraphen mit vielleicht folgendem Wortlaut hinzuzufügen: »Das Auslegen von Schriften, Abbildungen oder Darstel- lungen, die geeignet sind, in sittlicher Beziehung oder durch Überreizung der Phantasie die gesunde Entwicklung der Jugend zu gefährden, auf öffentlichen Straßen, in Schaufenstern oder sonstigen Auslagen an öffentlichen Wegen und Straßen ist verboten.« Außerdem wird der Rat in der Eingabe um seinen Einfluß zur Verbreitung guter Jugendschriften ersucht, wie sie ja schon von verschiedenen Seiten in Angriff genommen worden ist. Zu diesem Zweck sollen nicht nur die Schüler- und Volksbibliotheken eine größere Beachtung erfahren, sondern in ihnen auch kundige! Herren anwesend sein, die die Beratung in der Auswahl passender Lektüre übernehmen. Ferner sind geeignete Maßregeln von den Schulbehörden durch Verteilung von Merkblättern, sowie ein wandsfreien Schriften und Büchern zu ergreifen. Sehr wichtig ist außerdem noch die Forderung des Leipziger Kommunalvereins, daß allen Vereinen, die mit ihren Bestrebungen ein gleiches Ziel verfolgen, für Ausstellungen oder Sonntagsunterhaltungen für Arbeiter und ihre Familien öffentliche Räume, besonders die Säle der höheren Schulen, möglichst oft kostenlos zur Verfügung ge stellt werden. (Leipziger Zeitung.) * Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Verbreitung einer unzüchtigen Schrift hatte sich am 16. November v. I. vor dem Landgericht 111 in Berlin der Redakteur vr. pbil. Alexis Schleimer zu verantworten, das Gericht erkannte jedoch auf Freisprechung. — Der Angeklagte hat in Nr. 10 von »Unsere Zeit« ein Gedicht veröffentlicht, in dem von geschlechtlichem Beisammensein in völliger Nacktheit die Rede ist. Das Gericht hält das Gedicht zwar für unzüchtig, ist aber der Meinung, daß der Angeklagte schriftstellerische Ziele ernster Natur und keine pornographischen Zwecke verfolge. Der An geklagte gibt an, daß er die Torheiten und Laster der Zeit in satirischer Form bekämpfe. Der Charakter der Satire erfordere derbe Ausdrücke. Diesen Angaben und dem Gutachten des Sachverständigen Hildebrand hat sich das Gericht angeschlossen. Die Revision des Staatsanwalts wurde in der Ver handlung vor dem Reichsgericht am 19. d. M. vom Reichs anwalt für begründet erklärt. Festgestellt ist, so führte er aus, daß die fragliche Schrift objektiv unzüchtig ist, aber daß der An geklagte sich dessen nicht bewußt war. Die Verfolgung ernster Ziele kann einer Schrift ihren unzüchtigen Charakter nehmen. Aber wenn dies für den subjektiven Tatbestand verwertet wird, so ist das rechtsirrtümlich. Es genügt zur Strafbarkeit das Be wußtsein, daß die Schrift geeignet sei, das Scham- und Sittlich keitsgefühl eines normalen Menschen zu verletzen. Es reicht aus, daß das Gedicht geeignet war, solche Gefühle zu erwecken. Der Angeklagte hat sich über den Begriff des Unzüchtigen im Rechts irrtum befunden, wenn er geglaubt hat, daß seine breiten Schil derungen den Rahmen der Satire nicht überschreiten. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an ein anderes Gericht, nämlich an das Landgericht II in Berlin. * Zeitungsjubiläum. — Die in Bielefeld im Verlage von I. D. Küster Nachfolger erscheinende »Westfälische Zeitung« ist mit Anfang April d. I. in ihren hundertsten Jahrgang ein getreten. Über die Geschichte des großen, täglich erscheinenden Blattes berichtet ein Artikel in der Beilage (»Historische Blätter« Nr. 4) zu Nr. 84 des Hauptblatts vom 12. April 1910. Am 6. April 1811 erschien das Blatt zum erstenmal als »Erstes Stück« der »Öffentlichen Anzeigen des Distriktes Bielefeld«. Da mals hatte der »Kanton Bielefeld« (Stadt und nächste Umgebung) nach einer amtlichen Bekanntmachung in den »Öffentlichen Anzeigen« 5613 Einwohner. Wie bedeutend diese Einwohnerzahl seitdem gewachsen ist, wie kräftig sich das damalige Landstädtchen zur blühenden Industriestadt entwickelt hat, ist bekannt. Diesem Wandel der Zeiten verdankt auch die jetzige »Westfälische Zeitung« ihre erfreulich fortschreitende Entwicklung. Begründer der »Öffentlichen Anzeigen« war der Buchdrucker Diedrich Küster, der die älteste Bielefelder Süvernsche Buch druckerei von dem Nachfolger Franz Wilh. Honäus gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts gekauft hatte und im Jahre 1836 im sechsundfünfzigsten Lebensjahre gestorben ist. Seine Frau Charlotte Adolfine, geb. Schwabedissen, führte das Druckerei- und Zeitungsverlagsgeschäft nach dem Tode des Mannes weiter unter der Firma I. D. Küster Witwe. Der Sohn Hermann Küster leitete vom 16. Oktober 1850 ab die Zeitung bis zum 20. Januar 1870. Am 21. Januar 1870 wurde das von den Erben I. D Küster Wwe. geführte Buchdruckerei- Geschäft nebst dem Verlage des »Bielefelder Wochenblatts« und sämtlichen anderen Verlagsartikeln an den Buchdruckerei besitzer Wilhelm Bertelsmann verkauft. Das Geschäft wurde mit der bisher unter der Firma Gebr. Bertelsmann geführten > Buchdruckerei, Lithographie usw. unter der Firma I. D. Küster
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