Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100425
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191004257
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100425
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-04
- Tag1910-04-25
- Monat1910-04
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4910 Börsenblatt s. V. Dtschn. Buchyandel. Nichtamtlicher Teil. 93, 25. April 1910. richten. Dieser Umstand darf nicht übersehen werden; denn er bedeutet die beste Empfehlung für die feststehenden Jnsertions- tarife. Wie muß eine Sache, die, im kleinen durchgeführt — und von einzelnen Verlegern in ihren Geschäften trotz schwieriger Konkurrenzverhältnisse eingerichtet wurde —, sich bereits als außerordentlich zweckmäßig und gewinnbringend gezeigt hat, erst wirken, wenn sie allgemein zur Einführung gelangt. Von den Verlegern, die feststehende Jnsertionstarife eingefühlt haben, wird wohl keiner den früheren Zustand in feinem Betriebe wieder herbeisehnen. Einige Zeitungsverleger stehen der Einführung feststehender Jnsertionstarife aus einem Grunde, den wir etwas ausführlicher behandeln wollen, vielleicht noch abwartend gegenüber. Diese Verleger befürchten, wenn sie sich auf feste Anzeigenpreise festgelegt haben, daß eine Annoncen- Expedition geneigt sein wird, einen Jnsertionsauftrag an eine andere, benachbarte Zeitung, die höheren Rabatt gewährt, zu vergeben. Dies ist ein grundlegender Irrtum. Gerade wenn eine Zeitung bezüglich der Höchstrabatte, die an Inserenten ab gegeben werden dürfen, sich gebunden hat und alle Annoncen- Expeditionen sich ebenfalls gebunden haben, dann hat jede Annoncen-Expedition die Sicherheit, daß sie für diese Zeitung unter allen Umständen eine konkurrenzfähige Offerte abgeben kann, und sie wird deshalb mit viel größerem Interesse für die Zeitung arbeiten. Eine Veranlassung, den Auftrag an ein anderes Blatt mit höheren Nabattsätzen zu geben, liegt also durchaus nicht vor. Es kommt bei dieser Frage nicht auf die Höhe des Rabatts an, sondern darauf, daß dieser Rabatt grundsätzlich festgelegt ist. Uber die Zweckmäßig keit der Einführung feststehender Jnsertionstarife kann heute unter Zeitungsverlegern jedenfalls kaum eine abweichende Mei nung mehr bestehen, und die in der Versammlung anwesenden Zeitungsverleger erklärten sich denn auch nach Schluß der Generaldislussion mit allen gegen zwei Stimmen damit einver- standen, daß eine prinzipielle Abmachung über feste Rabatttarife auf dem allgemeinen Boden der vom Vorstande des Vereins Deutscher Zeitungsverleger gemachten Vorschläge Platz greifen soll. Die Vertreter der Annoncen-Expeditionen faßten denselben Beschluß einstimmig. In der nun beginnenden Spezialdiskussion hatte es eine Zeitlang den Anschein, als ob die Verhandlungen auf ein totes Gleis gelangten und womöglich als nutzlos abgebrochen werden müßten. Es handelte sich um den ersten Punkt der Spezial diskussion: Verpflichtung zur Einführung von Höchstrabatten. Die Zeitungsverleger hatten bereits ihre Zustimmung zu diesem Punkt gegeben, der jedoch von den Annoncen-Expe ditionen mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Die Annoncen- Expeditionen machten ihre Zustimmung zu dem Punkte davon abhängig, daß die Firma Rudolf Mosse sich bereit erkläre, für ihre Pachtblätter genau in derselben Weise Höchst rabatte einzusühren, wie dies von allen Zeitungsverlegern ver langt werde, damit die übrigen Annoncen-Expeditionen ebenfalls in die Lage kämen, Aufträge für Mossesche Pachtblätter in kon- kurrenzfühiger Weise zu vermitteln. Bei diesem Vorgang handelt es sich, wie man sieht, in der Hauptsache um den Austrag von Meinungsverschiedenheiten und Konkurrenzgegensätzen zwischen der Firma Rudolf Mosse und den kleinen und mittleren Annoncen- Expeditionen. Schließlich erfolgte eine allgemeine Verständigung auf Grund der nachstehenden Erklärung der Firma Rudolf Mosse: Die Firma Rudolf Mosse erklärt, daß sie bereit ist, für die in ihrem Verlag erscheinenden oder unter ihrer Jnseratenver- waltung stehendenTageszeitungen Maximaltarife einzuführen.die bei dem Verein Deutscher Zeitungsverleger hinterlegt werden. Sie behält sich aber, wie jeder andre Verleger, vor, mit welchen Annoncen-Expeditionen sie arbeiten will. Die weiteren Verhandlungen nahmen einen glatten Verlauf und zeitigten nachstehende Beschlüsse, die an Hand der vom Verein Deutscher Zeitungsverleger ausgestellten Grundsätze gefaßt wurden: 1. Jever Zeitungsverleger, der sich mit der Vermittlung 2. Es wird beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die die Aufgabe hat, eine Geschäftsordnung für das Schiedsgericht auszuarbeiten. Die Kommission soll außerdem die in der Ver sammlung gefaßten Beschlüsse sowie die verschiedenen Anregungen zu einem einheitlichen Ganzen verarbeiten. Die Arbeit der Kommission soll sich insbesondere auch erstrecken auf die Fest stellung des Begriffs Platzgefchäft und die Ausnahmen, die hierbei in Frage kommen. 3. Die Einsetzung eines Schiedsgerichts wird beschlossen. Es soll aus zwei Zeitungsverlegern und einem Vertreter der Annoncen-Bureaus und je zwei Stellvertretern bestehen; Sitz oder Tagungsort dieses Schiedsgerichts ist Hannover. 4. Dem Schiedsgericht sollen nachstehende Zeitungsverleger angehören: R. Bachem (Köln), Vorsitzender; A. Schneider (Sangerhausen), ordentliche Mitglieder. Stellvertreter sollen fein die Herren: H. Ullstein (Berlin), als Vertreter des Vor sitzenden, I. Bensheimer (Mannheim), als Vertreter des Herrn Schneider (Sangerhausen), zu zweiten Stellvertretern wurden ernannt die Herren: I. Trowitzsch (Frankfurt a. O.) und Georgi (Clausthal). Hinsichtlich der Mitglieder des Schiedsgerichts aus dem Kreise der Annoncen-Epeditionen wird dem Vorsitzenden des Vereins Deutscher Zeitungsverleger die Ermächtigung erteilt, unter folgenden Firmen, die von seiten der Vertreter der Annoncen-Expeditionen präsentiert wurden, von Fall zu Fall einen Herrn als Mitglied des Schiedsgerichts zu bestimmen: Haasenstein L Vogler, Rudolf Mosse, Daube <L Co., Reißmüller (Posen), Eisler (Hamburg) und Moser (Berlin). 6. Das Schiedsgericht hat unter Mitwirkung des Vorstandes und der Geschäftsstelle des Vereins Deutscher Zeitungsverleger eine Liste der anzuerkennenden Annoncen-Expeditionen auf zustellen. 6. Konventionalstrafen sollen festgesetzt werden nach den Vorschlägen, die in dem Anschreiben des Vorstandes des Vereins Deutscher Zeitung?verleger enthalten sind. Die Ausführungen und Anregungen hinsichtlich Beibringung des Materials bei Unterbietungen sollen der Kommission als Material überwiesen werden. 7. Als Mitglieder der unter Punkt 2 erwähnten Kommission werden gewählt die Herren: v^. Max Jänecke, als Vorsitzender, R. Bachem (Köln) und H. Ullstein (Berlin) als Beisitzer. Die Kommission soll gehalten sein, Vertreter der Annoncen-Ex peditionen zu ihren Sitzungen hinzuzuziehen. 8 Das Abkommen soll am 1. Juli d. I., spätestens am 1. Oktober d I. in Kraft treten. Die erste Periode läuft bis zum 31. Dezember 1911 mit vierteljährlicher Kündigung zum Schluß des Jahres. Die Kommission soll darüber Beschluß fassen, ob das Abkommen am 1. Juli oder erst am 1. Oktober d. I. in Kraft treten soll. Das große Werk der Einführung der feststehenden Jnsertions tarife ist jetzt in aussichtsreicher Weise begonnen worden. In der Berliner Versammlung wurde nicht nur der Grundstein für das Werk gelegt, sondern es wurde gleichzeitig ein gutes Stück seiner Einrichtung fertiggestellt. An den Zeitungsverlegern unter der Ägide des Vereins Deutscher Zeitungs-Verleger wird es jetzt sein, das Werk auszubauen und zu guter Vollendung zu führen. (»Der Zeitungs-Verlag«). Deutscher Buchgewerbeverein. — Wie alljährlich ist am gestrigen Kantate-Sonntag im Deutschen Buchgewerbehaus in Leipzig die Ostermeß-Ausstellung des deutschen Buch-, Kunst-, Landkarten- und Musikalienverlages eröffnet worden, die als sogenannte Jahresausstellung bis zum Herbst ge öffnet bleibt. Diese Ausstellung wurde seitens der Herren Verleger wieder außerordentlich reich beschickt mit Werken des Buch-, Kunst- und Musikalienverlages. Die stattliche An zahl der Kunstblätter, Landkarten, sowie Anschauungsmaterial geben wohlgeordnet ein klares Bild der Neuerscheinungen des vergangenen Buchhändlerjahres. Die Bücher und Werke sind nach Wissenschaften geordnet und bieten so dem Besucher Gelegenheit, sich schneller in der umfangreichen Auslage zurechtzufinden. Erfreulicher weise kann wiederum festgestellt werden, daß von einer großen Anzahl von Verlegern besonderer Wert auf gute Ausstattung der Bücher gelegt worden ist, und es bleibt nur zu wünschen, daß > dieses gute Beispiel die verdiente Nachahmung finden möge. — - Gleichzeitig wurden am Kantatesonntage die im Deutschen Buch-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder