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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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5340 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Sprechsaal. ^ 101. 4. Mai 1910 Katalogen angezeigten antiquarischen Werke bei der Herstellung der Kataloge garnicht antiquarisch auf Lager gewesen seien. In dieser meiner Ansicht bin ich bestärkt durch die bekannte Tatsache, daß so manche, ich meine natürlich wissen schaftliche Werke überhaupt nur sehr schwer, besonders aber zu vorher festzulegenden antiquarischen Preisen, manche aber gar- nicht antiquarisch zu haben sind, auch durch Zwischenmänner nicht, die auf Pfandkammern, Versatzämtern oder auf Auktionen zu sammenkaufen, was zu erlangen ist. Andrerseits aber auch dadurch, daß meine mehrfach durch verschiedene Personen angestellten Versuche zum Kauf solcher Werke fast ausnahmslos vergebliche waren. Ist meine Ansicht richtig, und sie trägt die Wahrscheinlichkeit in sich, dann liegen die Merkmale eines unlauteren Wettbewerbes vor, und es wäre dann durch Herausgabe solcher Kataloge ent- schieden gegen die guten Sitten des Buchhandels verstoßen. Natürlich läßt sich ein direkter Beweis dafür, daß sämtliche oder einzelne bestimmte der als antiquarisch angebotenen Werke überhaupt nicht auf dem betreffenden Lager vorrätig gewesen seien, nicht erbringen, denn eine Einsichtnahme in die Lagerbestände oder Geschäftsbücher derjenigen Handlung, die einen solchen Katalog herausgibt, ist unmöglich. Da nun Mischkataloge für eine längere Zeit dienen sollen, kann es nicht ausbleiben, daß während ihrer Verbreitung von einzelnen Werken neue Auflagen, vielleicht sogar mit erhöhten Preisen erscheinen. Daß die vorherige Festlegung des Antiquariats preises bei solchen mindestens bedenklich ist, wird jeder Sachver ständige zugeben. Laut § 15 der Verkaufsordnung für den Deutschen Buchhandel dürfen antiquarische Werke innerhalb des ersten halben Jahres nach Erscheinen nur unter gewissen Einschränkungen zu ermäßigten Preisen angezeigt und verkauft werden. Es würde ein Angebot in der vorher angeführten Weise demnach zu einem Verstoß gegen den § 15 führen und strafbar sein. Mehrere solcher in jüngster Zeit erschienener und verbreiteter Misch kataloge haben Veranlassung zu sehr unliebsamen Aus einandersetzungen gegeben; ohne aber weiter auf die einzelnen Fälle dieser Vorkommnisse einzugehen, will ich nur noch erwähnen, daß mir in meiner früheren Eigenschaft als Mitglied des Vor standes des Berliner Sortimenter-Vereins wiederholt Beschwerden von Kollegen — namentlich auswärtigen — zugegangen sind, in denen auf erlittene, durch solche Kataloge herbeigeführte Geschäfts schädigungen hingewiesen wurde. Ich habe den Kollegen nicht Helsen können und habe von Berliner Kollegen, mit denen ich diese Fälle besprochen habe — wiederholt hören müssen: Sie haben vollständig recht, aber wie wollen wir diese offenbaren Mißstände abstellen? Nun — ich bringe diese hiermit in die Öffentlichkeit und werde mich freuen, die Ansichten der Kollegen zu erfahren. Berlin, am 1. Mai 1910. Albert Seydel, in Firma: Polytechnische Buchhandlung A. Seydel. Zeitungsprämien. Die »Allgäuer Zeitung« (Kempten) vom 29. April 1910 veröffentlicht folgende Erklärung: Seit einigen Monaten offeriert das Kemptener »Tag- und Anzeigeblatt« seinen Lesern als Prämie »Tanera, Krieg und Frieden« zu 3 50 H. Der Anschein, als ob der Verleger das Angebot durch den Prämienschein nur den Lesern des »Tagblatts« — womöglich mit pekuniärem Schaden — mache, ist falsch. Jede der unten angeführten Buchhandlungen ist in der Lage, das Werk nicht nur zu dem außergewöhnlichen Bezugspreis von 3 ^ 60 sondern noch billiger, zu 3 -r, jedem Interessenten, ev. sogar zur Ansicht zu liefern. Auch im letzten Jahre hat die Expedition dieses Blattes öfters verschiedene Werke usw. zu anscheinend billigem Preise angekündigt, mit dem Hinweis auf den eleganten Prachtband und die vorzügliche Ausstattung. In diesem Falle handelt es sich um reine Fabriks-, sogenannte Ramschware, die, auf schlechtes Papier gedruckt, wert losen Inhalt bietet und nur durch ihr prächtiges (?) Gewand an den Mann gebracht werden kann, andererseits nicht mehr den Schutz des Urheberrechts genießt und vom regulären Buchhandel als nicht konkurrenzfähig abgelehnt wird. Abgesehen davon, daß eine vornehme Zeitung es unter ihrer Würde finden sollte, ihren Abonnenten zuzumuten, eine Art Gratifikation dieser Art von ihr anzunehmen, bedeutet das ganze Unternehmen auch eine Schädi gung des Sortimentsbuchhandels, der ohnehin nicht auf Rosen gebettet ist. Was nützen da alle Bestrebungen der verschiedenen Handelszweige gegen das Zugabe- und Prämienwesen, wenn selbst die Zeitungen diesen Unfug mitmachen, der von dem an gesehenen Fachorgane der Zeitungsverleger, dem »Zeitungs verlag«, das auch dem Tagblatte wohlbekannt sein dürfte, schon wiederholt an den Pranger gestellt wurde. Wir wollen deshalb jedermann ersuchen, durch solche Ein käufe nicht die ortsansässigen Buchhandlungen an Verdienst und Existenz zu schmälern, zumal dieselben in guter und bester Literatur stets ein reichhaltiges Lager halten und ihre Käufer nicht durch ihre Preissetzungen irreführen, sondern sogar billiger als dieses Prämienangebot zu liefern imstande sind. Tob. Dannheimer, Buchhandlung, Rathausstr, Franz Huber, Buchhandlung, Fürstenstr., Alb. Klein, Buchhandlung, Poststr., Jos. Kösel'sche Buchhdlg. (Abt. Sortiment), Blumenstr. Auf eine sofortige Gegenerklärung des Kemptener »Tag- und Anzeigeblattes« in dessen Nummer vom 29. April brachte die »Allgäuer Zeitung« in ihrer Nummer vom 1. Mai folgende Er widerung: Zeitungsprämien. Auf die gestrige Erwiderung des »Tag- und Anzeigeblattes' gegen unsere gemeinschaftliche Erklärung über die »Zeitungs prämien« konstatieren wir hiermit zur Aufklärung des Publikums nur noch kurz folgendes und bemerken gleichzeitig, daß wir uns auf eine weitere öffentliche Debatte in dieser Angelegenheit nicht mehr einlassen werden: 1. Es kann nicht bestritten werden, daß das Tagblatt durch sein Zeitungsprämienangebot mit dem ortsansässigen Sortiments buchhandel in Konkurrenz getreten ist, ohne daß es gleichzeitig die mit der Führung eines regulären Buchhandlungsgeschäftes ver bundenen Verpflichtungen, Risiko usw. übernimmt. 2. Gegen das Zeitungsprämienunwesen wird, wie dies dem Tagblatt auch wohl bekannt ist, seit Jahren nicht nur von der Vertretung des Buchhandels, dem »Börsenverein der deutschen Buchhändler«, aufs schärfste Stellung genommen, sondern auch der »Zeitungsverlag«, das anerkannte Fachorgan des Vereins deutscher Zeitungsverleger, zu dessen Mitgliedern auch das Tag blatt gehört, hat sich schon wiederholt gegen die Unsitte der Zeitungsprämien entschieden ausgesprochen. Aus den Äußerungen des Tagblatts könnte man aber fast herauslesen, als ob die Un sitte der Zeitungsbücherprämien ein von den meisten und von den angesehensten Blättern geübter Brauch wäre, während in Wirklichkeit die einsichtigen Zeitungsverleger zumeist mit dem deutschen Buchhandel den Brauch als Unfug verurteilen. 3. Es ist eine falsche Unterstellung, wenn das Tagblatt kurzer hand seinen Lesern mit höhnischem Lächeln vordoziert: »Die Kempter Buchhändler rechnen eure Klassiker, eure besten Schrift steller zu Produzenten von Ramsch«. Abgesehen davon, daß sogar der größte Geistesheros, wenn er das Pech hat, schon 30 Jahre tot zu sein, durch jeden beliebigen Federfuchser in einer sog. billigen Gesamtausgabe, die von Schiefheiten und Heraus geberstreichen strotzt, zum Ramsch heruntergedrückt werden kann wir sagen ausdrücklich kann, abgesehen davon stellen wir die jedem Verständigen fast ohne weiteres klare Tatsache fest, daß wir mit dem Wort »äußerlich und inhaltlich Ramsch« nicht den Geistesgehalt, sondern die Aufmachung gemeint haben. 4. Wir stellen nur noch ausdrücklich und als besonderes Charakteristikum fest, daß das Tagblatt vollständig sich darüber ausschweigt, warum es denn seinen Lesern zu einem Vorzugs preis liefert, der noch um ein Wesentliches höher ist als der, zu dem die angebotenen Bücher von den Buchhandlungen zu haben sind. Ist das ideal gesinntes Verbreiten guter Literatur oder ist es eine Täuschung des Publikums? Darüber urteile das Publikum selbst. Tob. Dannheimer, Buchhandlung, Rathausstr., Franz Huber, Buchhandlung, Fürstenstr., Alb. Klein, Buchhandlung, Poststr., Jos. Kösel'sche Buchhdlg. (Abt. Sortiment), Bumenstr.
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