Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1923
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- 1923-08-16
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- 16.08.1923
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-08
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Börsenblatt f. d Dtschn. Bnchbanvel. Redaktioneller Teil. X- 190, 16, August 1923, Bei Nachnahmebestellunzen, die in mehreren Kreuzbändern oder Postpaketen ausgesührt Werden, ist es im Buchhandel handelsüblich, den Gesamtbetrag der Nachnahme auf eine Sen dung zu legen. Eine Nachnahmesendung bietet keine größere Sicherheit als eine gewöhnliche Briefsendung. (Mitgeteilt von Handelsrichter Worms-Berlin.) Die vorstehenden Nechtssätze hat das Landgericht Berlin I in einem am 10. April 1923 verkündeten Urteil ausgesprochen. In dem Rechts streite handelte es sich um den Schadensersatzanspruch eines auswärti gen Bestellers gegen eine Berliner Buchhandlung. Der Kläger hatte im Jahre 1921 bei der beklagten Firma eine Anzahl von Blättern bestellt und gebeten, -den Kaufpreis als Nachnahme zu erheben. Kurze Zeit nach der Bestellung traf beim Kläger ein Teil der bestellten Blätter in einer Nolle verpackt ein. Ans diese Bestellung hatte die beklagte Buchhandlung den Kaufpreis für die gesamte Be stellung als Nachnahme gelegt. Die übrigen bestellten Blätter will der Kläger nicht erhalten haben. Er erhob deshalb Klage auf Lieferung der fehlenden Blätter und aüf Rückzahlung des auf bie nicht eingetroffenen Blätter fallenden Betrags. Das angc- rnfene Amtsgericht Berlin-Mitte wies den Klüger ab. Ans die ein gelegte Berufung hat die zweite Instanz, das Landgericht I in Berlin, das Urteil des ersten Richters bestätigt unter folgender Begründung: Durch die Aussage des Zeugen X. ist zur Genüge öargetan, das; die Beklagte die streitigen Blätter in zwei weiteren, nicht mit Nach nahme belasteten Kreuzbandpackungen an den Kläger abgesandt hat. Wollte der Kläger trotz öieser Aussage seine Behauptung, die Ab sendung sei unterblieben, aufrechterhalten, so hätte es näherer Dar legungen bedurft, die seine Annahme zu stützen geeignet, erschienen. Da solche Darlegungen fehlten, vom Kläger augenscheinlich auch gar nicht vorgebracht werden können, war die Absendung als erwiesen an- zuschcn. Tie beiden Sendungen können also, wenn der Kläger sic nicht erhalten hat, nur auf der Post verloren gegangen sein. Mit Recht aber weift der Boröerrichter darauf hin, daß bei einem Ver- sendnngstans gemäß § 447 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Gefahr ans den Käufer übergeht, sobalb der Verkäufer die Ware zur Post gegeben hat, nn>d daß vorliegend von einer Anweisung des Käufers über die Art der Versendung, die nach § 447 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers begründen würde, keine Rede sein kann. Zutreffend ist in der gutachtlichen Äußerung der Handelskammer vom 23. März 1923 ansgeführt, daß das Ver langen, der Kaufpreis solle durch Nachnahme eingezogen werden, ge wöhnlich nur der Beschleunigung und Vereinfachung der Geschäfts erledigung dienen soll. Wenn der Kläger wirklich meinte, -die Sendung als »Nachnahme« biete Gewähr fiir eine größere Sicherheit, und aus diesem Grunde Zusendung unter Nachnahme verlangen wollte, so hätte er, wie das Gutachten gleichfalls richtig hervorhebt, ausdrück lich verlangen müssen, daß sämtliche Blätter unter Nachnahme ge schickt werden sollten. Übrigens wäre selbst dann der Schadensersatz- ansprnch des Klägers höchst zweifelhaft, da nach dem mehrfach er wähnten Gutachten, das auch in diesem Punkte unbedenklich zutreffend ist, eine Sendung unter Nachnahme keine größere Sicherheit erhält als eine gewöhnliche Vriefsendnng. Eine ungerechtfertigte Bereicherung der Beklagten liegt nicht vor. Es handelt sich keineswegs um einen bedingten Vertrag, sondern die Vereinbarung, der Kaufpreis solle durch Nachnahme erhoben werden, ist eine Nebenabrcde. Diese Nebenabrede hat die Beklagte erfüllt. Den Kaufpreis hat sie ans Grund des Kaufvertrags, an dessen Wirk samkeit nicht gezweifelt werden kann, erhalten. Der Berufung des Klägers war somit der Erfolg zu versagen. * . * Das im vorstehenden Urteil erwähnte Gutachten der Berliner Handelskammer hat folgenden Wortlaut: Im Buchhandel wird bei Nachnahmebestellnngen, wenn die Sen dung in mehreren Kreuzbändern oder Postpaketen erfolgen muß. han delsüblich die Nachnahme nur auf ei» Kreuzband oder ein Postpaket gelegt. Eine Verteilung des Nachnahmebetrags auf jeden Teil der Sendung geschieht nur, wenn man es mit einem unzuverlässigen Kun den zu tun hat oder zu tun zu haben glaubt, weil ein solcher die mit Nachnahme belegten Teile der Sendung znrückznweisen pflegt, die nach- nahmesreien aber annimmt und die Eintreibung der Forderung dann 1156 mit Schwierigkeiten verbunden ist. Ein Ersuchen, den Betrag als Nachnahme zu erheben, kann ohne ausgesprochene Absicht nicht dahin gedeutet werden, daß alle Wären unter Nachnahme gesandt werden sollten und zwar unter Nachnahme des Teilbetrags für jede Post sendung. Die Vorschrift einer Erhebung des Betrags durch Nachnahme bezweckt häufig nur eine Beschleunigung und Vereinfachung der Ge- schäftserledignng. Eine Nachnahmesendung reist nicht sicherer als eine gewöhnliche Vriefsendnng. Dieser Erfolg wird erst dierch »Ein schreiben« oder »Wertangabe« gewährleistet. Erfahrungsgemäß gehen auch Nachnahmesendungen verloren. Die Post leistet dann trotz Quit tung des Postamts über die Einlieferung durch den Absender keinen Ersatz, wenn die Nachnahmesendung nicht »eingeschrieben« oder mit Wertangabe belegt war. Nabattvergütungsn bei Postbezug von Zeitschriften. (Siehe zuletzt Bbl. Nr. 177.1 Nachstehend eine weitere Zusammenstellung der der Redaktion d«S Börsenblattes direkt gemeldeten oder im Börsenblatt verössentlichten R a b at tve r gii t u ng e n bei Postbezug (abgeschlossen am 14. August 1923): Blätter, Fliegend«. Braun L Schneider, Mitnchcn. Postrabatt- vergiitnng sür August MI. 3VM — pro Exemplar. Postguittungen sind den Lastzctteln rückwärts anfzuklebeu oder vorher mit Stcmpel- ausdruck BAG einznsenden. Frau, Die. F. A. Herbig in Berüin. Rabattvergütung bei Post bezug 25°/„. Hilfe, Die. A. A. Herbig in Berlin. Rabattvergütung bei Post bezug 28°/»-. Klinik, Medizinische. Urban L Schwarzenberg, Berlin. Ra- battvergiitnng sür August Mk. 4M».—. Nach vorheriger Einsendung der Postqnittnug kann der Betrag durch die BAG verrechnet werde». Kuustwart und Kultnrwart. Georg D. W. Eallwey, Mün chen. Angustpreis IVÜM Mark ord., »6k>5 Mark bar lnachträgtich erhöht). Da die Post nur MV» Mark erhebt, kann eine Rabatt vergütung für den August nicht stattsinden. M a l e r z e i t u n g, Deutsche, Die Mappe. Georg D. W. Caltwcn, München. Ausgabe L (Wochcnnunimern der D. M.)t August MM Mark ord., 675» Mark bar;-AuLgabe L (Mvnalshest und Wochennummern): August 18 VM Mark ord., 1128» Mark bar (beide Ausgaben nachträglich erhöht). Ta die Post nur »MV Mark, bzw. Küvü Mark erhebt, kann eine Rabattvergütung sür den August nicht stattsinden. M o n a t s he f t c, Sü d d c u t s ch c. Süddeutsche Monatshefte G. m. b. H., München. Augnsthcst 0-. v.8». Tie Poftabonncnten werden gebeten, den Unterschied zwischen dem Preis des Ausliefernugstages und den, von der Post Anfang INI! einverlangten, heute viel zu niedrigen Preis von MM Mark nachzuzahlen, tim diesen Schwierig keiten künftighin ans dem Weg« zu gehen, muß der Preis fiir Post abonnements weiterhin besonders hoch augcsctzt werden. Es liegt daher im Interesse glatter Abrechnung, statt durch Postabonncment beim Verlag direkt durch Posteinweisung zu bestellen. Plutus. Plutus-Berlag, Berlin. Bezugspreise ab 1. Juli 1923: Vierteljährlich: ord. Ivvvvü Mark, bar 7VMÜ Mark, Einzdlhest: ord. LOW» Mark, bar 18 00» Mark. Sondervorzugspreis: sür Mitglieder des Tcutschcn Bankbcamicuvercins, der Vereinigung der leitenden Angestellten in Handel und Industrie und der Vereinigung von Oberbeamtcn im Baukgcwerbe: vierteljährlich ord. 78 VM Mark, bar MVM Mark. Auf Postabonnements werden 2»üü» Mark für das Vierteljahr vergütet. Neclams Universum. Philipp Reclam jun., Leipzig. Preis für das erste August-Doppelheft LLM Mark ord., 1—S Expl. je WM Mark, 1» und mehr Expl. je 330» Mark netto, für das zweite August-Doppelheft 32 Ai» Mark ord., 1—» Erpl. se 2110» Mark, 1» und mehr Erpl. je 19 5V0 Mark netto. Ta die Post für beide August- Hefte nur 9llv» Mark erhebt, wird der Diffcrenzbctrag bei der Ra battierung der Postguittung mit verrechnet werden. i! ms ch ä u , D i e. H. Bechhold Verlag, Frankfurt a. M. Ter Angnst- preiS erhöht sich aus 25 SV» Mark ord., 1S2M Mark netto. Post bezieher zahlen nur an den Verlag nach: MV» Mark pro Exemplar. Votksvereins-VertagG. m. b. H. i n M. - G la d b a ch. Auf alte Zeitschriften wird ein Rabatt von 28°/» gewährt, der durch die BAG erhoben werden kann.
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