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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nichtamtlicher Teil. ^5 101, 9. Mai 1910. Vertragspflichten nachzukommen. Das Gericht nahm aber als erwiesen an, daß die Drohung der Angeklagten das musikalische Ansehen des E. herabzuwürdigen geeignet gewesen sei, die Willensfreiheit des E. zu beschränken. Ferner habe die Drohung lediglich den Zweck gehabt, der Zeitung mehr Inserate und da durch einen vermögensrechtlichen Vorteil zu verschaffen. In ihrer Revision vor dem Reichsgericht rügten die An geklagten, das Gericht sei zu Unrecht zu der Annahme gelangt, daß sie rechtswidrig gehandelt hätten. Ihr Brief hätte nur den Zweck gehabt, E. an vertragliche Abmachungen zu gemahnen. Außerdem verkenne der Vorderrichter den Begriff des Vermögens vorteils. Das Reichsgericht verwarf die Revision der Angeklagten. Es könne dahingestellt bleiben, ob E. verpflichtet gewesen sei, bei der Zeitung zu inserieren. Es sei festgestellt, daß der gesamte Inhalt und die Tendenz des Schreibens dahin gehe, durch Drohung E. zu veranlassen, in Zukunft mehr als bisher zu inse rieren. Der Begriff des Vermögensvorteils, den die Angeklagten durch ihre Drohung, E. in seinem musikalischen Ansehen herab zuwürdigen, erstrebt hätten, sei deshalb vom Vorderrichter durch aus nicht verkannt worden. Die Angeklagten hätten bei ihrer Drohung bewußt und gewollt gehandelt und seien deshalb mit Recht strafbar. (Urteil d. Reichsgerichts v. 6. Mai 1910.) Zeitungsjubiläum. — Die Feier ihres hundertund- fünfzigjährigen Erscheinens beging am 1. Mai d. I. die- »Saarbrücker Zeitung«. Das Blatt wurde im Jahre 1761 durch den Fürsten Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken ins Leben gerufen. Nach der glücklichen Zeit des fürstlichen Begründers geriet es im Jahre 1793, nachdem ein französisches Revolutionsheer Saarbrücken besetzt hatte, in Bedrängnis und wurde schließlich von den Franzosen suspendiert. Bald darauf erschien es zwar wieder, war dann aber, der Not gehorchend, bis 1815 nur ein Werkzeug in der Hand des Präfekten des Saardepartements. Mit Jubel begrüßte es die Befreiung durch Preußen. In späteren Zeiten trat das Blatt durch seine mutvolle deutsche Haltung bei den wiederholt auf tauchenden Annexionsgelüsten Frankreichs hervor, die sich stets in erster Linie auf die Wiedergewinnung des kohlenreichen Saartals richteten. Der deutsch-französische Krieg ließ dann diese Sorgen verschwinden. Die »Saarbrücker Zeitung« gelangte nach dieser Zeit, auf liberaler Grundlage stehend, zu einer schönen Entwick- lung. Das Blatt ist von der Gründung bis zum heutigen Tage im Besitze der Familie Hofer geblieben. Aus Anlaß der Jubel feier hat die Firma eine Pensionseinrichtung für die älteren Be amten und deren Ehefrauen im Falle der Witwenschaft getroffen. (Vossische Ztg.) Concordia Deutsche Berlagsanstalt G. m. b. H. in Schöncberg bei Berlin. — Handelsregister-Eintrag: Berlin. In das Handelsregister 8 des Unterzeichneten Gerichts ist heute folgendes eingetragen worden: Bei Nr. 6986. Concordia Deutsche Verlagsanstalt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch Beschluß der Gesellschafter vom 13. April 1910 ist der Gesellschaftsvertrag neu festgesetzt. Es sind auch Erklärungen für die Gesellschaft ver bindlich, die von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gemeinschaftlich abgegeben werden. Als Sitz der Gesellschaft ist Schöneberg bestimmt. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: Die Fortführung der unter der Firma »Concordia, Deutsche Verlags-Anstalt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung« in Schöneberg bestehenden Verlagsbuch handlung und der Betrieb von Verlagsgejchäften jeder Art. Die Gesellschaft ist auch zum Abschlüsse aller Geschäfte befugt, welche unmittelbar oder mittelbar auf den in Absatz 1 bezeichneten Zweck abzielen. Sie ist insbesondere befugt, anderweite Unter nehmungen zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder ihre Vertretung zu übernehmen. Berlin, den 28. April 1910. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 167. (Vossische Zeitung Nr. 207 vom 4. Mai 1910.) Kunstdruck- und Berlagsanstalt Wezel L Naumann in Leipzig. — Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 27. Mai 1910, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der Deutschen Bank, Filiale Leipzig, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht über das Geschäftsjahr 1909. 2. Vorlegung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 4. Erteilung der Entlastung an den Aufsichtsrat und den Vorstand. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat. Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind alle die jenigen berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens den 24. Mai d. I. bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Filialen oder einer öffentlichen Behörde oder einem Notar hinterlegt haben und sich in der Generalversammlung durch einen Depotschein einer dieser Hinterlegungsstellen ausweisen. Der gedruckte Geschäftsbericht über das abgelaufene Geschäfts jahr nebst der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung liegt von jetzt ab in unserem Geschäftslokal, sowie bei der Deutschen Bank, Filiale Leipzig, aus und kann hier in Empfang genommen werden. Leipzig-Reudnitz, den 2. Mai 1910. Kunstdruck- und Verlagsanstalt Wezel L Naumann, Aktien-Gesellschaft. Der Aufsichtsrat. (gez.) Erich Schulz, Vorsitzender. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 103 vom 3. Mai 1910.) Deutsches BolLsblatt (Akt.-Ges. f. Verlag und Druckerei), Stuttgart. — Die 36. ordentliche Generalversammlung unserer Aktionäre findet am Montag, den 13. Juni l. I., vor mittags 11 Uhr, zu Ellwangen im Hotel zum Goldenen Adler statt, wozu wir dieselben ergebenst einladen. Zahlreiches Erscheinen sehr erwünscht. Tagesordnung: 1. Beratung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und des Geschäftsberichts für 1909. 2. Entlastungserteilung an den Vorstand und Aufsichtsrat. 3. Beschlußfassung über die Gewinnverwendung. 4. Wahl der Revisionskommission. 5. Aktienübertragungen. Zu ihrer Legitimation wollen die Herren Aktionäre ihre Aktien (ohne Coupons) und, wenn sie andere Aktionäre zu ver treten haben, deren schriftliche Vollmachten mitbringen. Von heute an liegt die Bilanz mit Gewinn- und Verlust rechnung und der Geschäftsbericht zur Einsicht der Herren Aktio näre in unserem Bureau hier auf. Der im Auszug gedruckte Geschäftsbericht mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird auf Verlangen jedem Aktionär von unserer Geschäftsstelle franko zugesendet. Stuttgart, 27. April 1910. (gez ) Der Aufsichtsrat. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 103 vom 3. Mai 1910.) Zur Biographie Benedict Gotthelf Teubners. Bitte. — Unterzeichneter, der mit biographischen Nachforschungen über Benedict Gotthelf Teubner beschäftigt ist, bittet alle, die Briefe und sonstiges auf Benedict Gotthelf Teubner bezügliches Material besitzen, um zeitweilige Überlassung und Zusendung an die Adresse des Verlages B. G. Teubner, Leipzig, Poststraße 3. vr. Friedrich Schulze. * Deutscher Kongretz für Knabenhandarbeit. — Der 20. deutsche Kongreß für Knabenhandarbeit wird in den Tagen vom 20 bis 22. Mai d. I. in Dortmund abgehalten werden. Auf ihm wird durch den Vorsitzenden, Abgeordneten von Schencken- dorff, die zurzeit in Pädagogischen Kreisen lebhaft erörterte Frage der Arbeitsschule zur Beratung stehen, worüber der Schulrat Scherer-Büdingen und der Stadtschulrat Or. Löweneck- Augsburg sprechen werden. Am zweiten Tage wird der Rektor vr. Brückmann-Königsberg i. Pr. das Thema erörtern: »Die
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