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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1910
- Strukturtyp
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- 1910-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1910
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- Deutsch
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^ 105. 10 Mai 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 5553 (Dietz) eines Fachmannes, des früheren Direktors des Wiener Burgtheaters, Max Burckhard, zu hören über die Wirkung der Tantiemen. Er sagt : Und es kann mit dem Erlöschen der Tantiemepsiicht wieder aufleben, weil es nun einen großen Vorzug hat in den Augen eines Direktors, der seinen Voranschlag einhalten muß. Einer der ersten Lehrsätze, die ich als neuer Direktor des Wiener Burgtheaters annahm, bestand darin, wenn in vorgerückter Zeit die Abänderung einer angesetzten Vor stellung notwendig wurde, ein tantiemefreies Stück ein zuwerfen, damit man nicht auch noch Tantieme von der schlechten Einnahme zahlen müsse, die als natürliche Folge der Abänderung zu gewärtigen war. Das ist das Urteil eines Praktikers, der jedenfalls ganz genau gewußt hat, was er tun mußte. Man kann, ohne zu übertreiben, hinzufügen, daß die öftere Aufführung unserer Klassiker auf unfern Theatern der Tantieme freiheit zuzuschreiben ist. Müßte von diesen Vorstellungen Tan tieme bezahlt werden, so würden sie sehr viel weniger auf dem Repertoire erscheinen, und das allein genügt, um den Antrag des Erbprinzen Hohenlohe-Langenburg kurzerhand abzulehnen. Was von den dramatischen Werken der Literatur gilt, gilt in ganz besonderem Maße auch für die Tonwerke unserer großen Komponisten. Ohne das ominöse Jahr 1913 würde wahrscheinlich dieser Antrag gar nicht eingebracht worden sein. Ich will Namen nicht nennen, aber das eine möchte ich behaupten, wenn der große Tondichter Richard Wagner heute noch leben würde, so würde er den Antragstellern wahrscheinlich etwas sagen, was einer Schmeichelei nicht ähnlich wäre. Sodann wird noch darauf hingewiesen, daß man kein Recht habe, die Hinterbliebenen von dramatischen Schriftstellern und -Komponisten dreißig Jahre nach dem Tode zu enteignen. Dem steht aber gegenüber, daß die überwiegende Mehrzahl der Schrift steller und Komponisten selbst für die kurze Schutzfrist eintreten, und sie tun es aus dem ganz richtigen Gefühl heraus, daß ihre Werke nach einem bestimmten Zeitabschnitt wieder an die Nation fallen sollen, die ihnen durch ihre Bildungsmittel den Weg zum Ruhm eröffnete. Aus der uns allen seinerzeit zugegangenen Broschüre des Herrn Friedentbal will ich nur ein Urteil über die zur Diskussion stehende Frage zitieren. Wilhelm Raabe, einer unserer beliebtesten Schriftsteller, schreibt: Wer in der Gesellschaft, in der Presse, in öffentlicher Ver sammlung oder gar im Reichstag dafür stimmt, daß die Schutzfrist für Werke der Literatur, der bildenden Künste oder der Musik nach dem Tode der Urheber von 30 auf 60 Jahre verlängert werde, macht sich einer schweren Ver sündigung an seinem Volke schuldig. (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Ich bitte Sie, den Antrag unter Nr. 448 der Drucksachen im Interesse unserer Volksbildung abzulehnen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.^ Vizepräsident vr. Spahn: Die Debatte ist geschlossen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Marx, Abgeordneter, Berichterstatter: Namens der Kom mission muß ich Sie bitten, dem Antrag Ihre Zustimmung zu versagen und es bei der bisherigen Bestimmung des Gesetzes zu belassen. Die Gründe, die seitens des Herrn Antragstellers hier hervorgehoben sind, sind auch in der Kommission schon eingehend erörtert und von der Kommission gewürdigt worden; aber der Antrag ist damals mit einer Mehrheit von 3 Stimmen, mit 7:4 Stimmen bei einer Stimmenthaltung abgelehnt worden. Ich möchte noch darauf Hinweisen, daß zahlreiche eingegangene Petitionen, so der Handelskammer München, der Handelskammer zu Insterburg, des Vorstands des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zu Leipzig, der Handelskammer zu M.-Gladbach, des Vorstands der Saal- und Konzertlokalinhaber Deutschlands — sich gegen die Verlängerung der Schutzfrist ausgesprochen haben. Ich glaube, das ist doch ein Beweis dafür, daß in weiten Kreisen unseres Volkes die Stimmung sich gegen die Idee aus- Börsenblatt sllr den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. spricht, die der uns vorliegende Antrag in sich enthält. Ich habe namens der Kommission Sie zu bitten, den Antrag abzulehnen. Vizepräsident I)i-. Spahn: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrag auf Nr. 448 der Drucksachen betreffend die Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Tonkunst uud Bühnenwerke von 30 auf 60 Jahre zu stimmen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit: der Antrag ist abgelehnt. (Heiterkeit links.) Ich rufe auf 9, — 10, — II, — 12, — 13 in der Fassung der Kommission, — 14 in der Fassung der Kommission, — 15 in der Fassung der Kommission: — Art. II; — Art. Hl Nr. 1, — 2, — 3, — Art. IV § I, — § 2 in der Fassung der Kommission, — 8 3; — Art. V. — Genehmigt. Wir gehen nun über zu Einleitung und Überschrift. — Ge nehmigt. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort zu den Petitionen? (Wird bejaht.) Ich gebe es ihm. Marx, Abgeordneter, Berichterstatter: Im Bericht finden Sie Seite 37 und 38 Angaben über den Inhalt der an uns ge langten Petitionen. Es ist in der Zwischenzeit noch eine Petition eingegangen von Hedwig Seesmar in Berlin. Sie schildert darin, daß bei den Untersuchungen, ob ein strafbarer Nachdruck vorliege, sich Mißstände ergeben hätten bei Erstattung des Sach verständigengutachtens durch die literarische Sachverständigen kammer; die Petentin macht Vorschläge, in welcher Weise den dort angeblich zutage 'getretenen Mißständen entgegenzutreten wäre. Die Einrichtung der Sachverständigenkammer ist aller dings nicht Gegenstand eingehender Erörterungen in der Kom mission gewesen, die Kommission hat aber keine Veranlassung genommen, bezüglich dieses Paragraphen eine Änderung des Gesetzes vorzuschlagen. Ich glaube im Sinne der Kommission zu handeln, wenn ich hiermit Vorschläge, wie die übrigen Petitionen, die im Bericht erwähnt sind, auch diese Petition als durch die Beschlußfassung bezüglich der Regierungsvorlage für er ledigt zu erklären. Vizepräsident v> . Spahn: Die Abstimmung über die Petitionen wird in der dritten Lesung vorgenommen. Kleine Mitteilungen. Ein Gesetzentwurf über das Recht der Handlungs angestellten in Rustland. — Das russische Handelsministerium hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der die Rechtslage der Handlungsangestellten regeln soll. Das Gesetz wird sich natürlich auch auf die Vuchhandlungsgehilfen erstrecken. Der neue Entwurf setzt, wie wir im »St. Petersburger Herold« lesen, fest, daß die Dienstzeit der Handlungsangestellten, ihre Entlohnung sowie ihre Ansprüche auf Wohnung und Be köstigung vom gegenseitigen Übereinkommen mit dem Prinzipal abhängen und durch einen schriftlichen Vertrag festzulegen sind. Hierbei ist es unstatthaft, in diesen Vertrag Bedingungen aufzunehmen, die eine von beiden Seiten in bezug auf ihr gericht liches Klagerecht beschränken. Diese Grundbestimmungen ändern die juridische Lage des Handlungsangestellten so vollständig, daß sie sich mit den ver alteten Gesetzen gar nicht mehr vergleichen lassen. Aus Grund der alten Bestimmungen war der Abschluß eines schriftlichen Vertrags nicht obligatorisch, was von vielen Prin zipalen schon aus dem Grunde vermieden wurde, um bei ge wissen Gelegenheiten oder Differenzen den nötigen Druck auf den Kommis auszuüben und seine rechtlose Lage zum eigenen Vorteil auszunutzen. War kein Übereinkommen zwischen Prinzipal und Kommis abgeschlossen, so hing der Kommis einzig und allein vom guten Willen des Prinzipals ab, der ihn jederzeit auf die Straße setzen konnte, wenn es ihm paßte. Wenn es dem Handlungsangestellten einfiel, zu klagen und er sich dabei auf irgendwelche mündliche Ab machungen berief, so wurde er einfach abgewiesen. Der Entwurf ordnet die Gehaltsfrage der Angestellten und verpflichtet die Prinzipale, für einen gesundheitlich einwandfreien 718
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