Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100510
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191005107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100510
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-05
- Tag1910-05-10
- Monat1910-05
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
105, 10 Mai 1S10. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 5541 Nichtamtlicher Teil, Zur neuen nordamerikanischen Llrheberrechts- gesehgebung. Von Prof. Ernst Röthlisberger-Bern. <Vgl. Rr. 102 d. Bl.> Zweite Nachschrift. — In der nunmehr als »Info» mationszirkular Nr. 40» des Ooxz-rixiit OkLoo in Washington erschienenen Ausgabe der genannten Proklamation ist der Name Deutschlands (6srmnu/) im Dispositiv richtig ent halten.') Die Weglassung dieses Landes auf der früheren Ausgabe erweist sich also als Druckfehler. ') Vgl. Nr. 103 d. Bl. Seite 5430. Red. Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908. (Vgl. Nr. 85, 90 d. Bl.) Zweite Beratung im Deutschen Reichstage. 78. Sitzung. Dienstag den 3. Mai 1910. (Stenographischer Bericht.) Präsident: Wir gehen über zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung: zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908. (Nr. 341 der Drucksachen.) Bericht der 13. Kommission Nr. 447 der Drucksachen. Berichterstatter: Abgeordneter Marx. Antrag Nr. 448. Ich eröffne die Diskussion über Art. I. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? Marx, Abgeordneter, Berichterstatter: Ich verzichte aufs Wort mit Rücksicht auf den eingehend begründeten schriftlichen Bericht. Präsident: Der Herr Berichterstatter verzichtet. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dietz. Dich, Abgeordneter: Meine Herren, wir werden dem Gesetz entwurf zustimmen, wenn Verschlechterungen darin nicht vorge nommen werden. Als Verschlechterung sehen wir die Anträge der Herren Ab geordneten vr. Wagner und vr. Stresemann und den Antrag des Herrn Abgeordneten Erbprinzen zu Hohenlohe-Langenburg an; auf den letztgenannten Antrag werden wir wahrscheinlich noch zurückzukommen haben. Eine der Hauptschwierigkeiten der Kommisssonsverhandlungen bildeten die Forderungen der Fabrikanten von mechanischen Musikwerken. Sie wünschen unter anderem die Ausfuhr nach allen Ländern, die der Berner Vereinigung nicht beigetreten oder wo die Urheber nicht geschützt sind, abgabenfrei, sei es ent weder durch Erlaß der Lizenz oder durch Rückvergütung der Lizenzgebühr bei Ausfuhr der Waren. Wenn es der Kommission möglich gewesen wäre, diesem Antrag stattzugeben, wäre es ge schehen. Nun behaupten die Fabrikanten, daß die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten eine Einrichtung getroffen habe, nach der alle mechanischen Musikwerke nach solchen Ländern, die in keinem Vertragsverhältnis mit den Vereinigten Staaten stehen, frei, d. h. ohne Lizenzgebühr ausgeführt werden könnten. Das er- schwere die Konkurrenz der deutschen Fabrikanten. In der Kommission ist festgestellt worden, daß in dem amerikanischen Ge setz eine derartige Bestimmung nicht enthalten ist. Wahrscheinlich Börsenblatt für den Deutschen Buchbandel. 77. Jahrgang. werden Vereinbarungen stattgefunden haben zwischen den Ur hebern und den Fabrikanten, die es den letzteren gestatteten, ohne Lizenzmarke ihre Waren auszuführen. Indessen auch darüber ist nichts Sicheres zurzeit bekannt. Wir haben uns in der Kommission in längeren Verhand lungen und durch Erklärungen der Regierungsvertreter davon überzeugen lassen, daß es unmöglich ist, den gewünschten Weg zu beschreiten. Nach den lebhaftesten Debatten kam die Kommission endlich doch dazu, alle Anträge abzulehnen und es bei dem Entwurf zu belassen. Die Möglichkeit einer Vereinbarung — und das ist wohl der einzige Weg, der den Fabrikanten helfen kann — ist ja bereits angebahnt worden; aber die drei dabei in Betracht kommenden Korporationen stehen sich mit einem sehr starken Mißtrauen gegenüber, und dieses Mißtrauen ist zum Teil auch begründet. Die Verleger haben sich im großen und ganzen wohl heute dazu bequemt, den Fabrikanten billige Bedingungen zu gewähren, und es würde nur ein ganz wenig Vertrauen von der anderen Seite dazu gehören, um eine Einigkeit zu erzielen. Aber so ganz schuldlos sind die Verleger an dem Mißtrauen nicht, das ihnen von den Fabrikanten entgegengebracht wird. Die bösen Ver träge der Verleger mit den Urhebern in älterer Zeit sind ja nicht unbekannt geblieben und wirken infolgedessen noch nach, und zwar nicht nur bei den Urhebern, sondern auch bei den Fabrikanten, die jetzt mit herangezogen werden, Honorar zu zahlen. Offen gestanden, mir ist eine solche gegenseitige Abneigung von Korporationen, die miteinander arbeiten müssen und sollen und auch von einander abhängig sind, noch nicht vorgekommen. Hoffentlich wird das Gesetz hier erzieherisch wirken und ein Zusammenarbeiten in solchen Fragen, die eine gesetzliche Re gelung nicht erlangen können, herbeiführen. Ich bin der Über zeugung, daß das Gesetz eine gute Wirkung erzielen und Ordnung auf einem Gebiete schaffen wird, auf dem es bisher recht ver wildert ausgesehen hat. Wenn ich noch ein paar Worte zu den Anträgen Wagner und Stresemann sagen darf, so möchte ich folgendes bemerken. Diese Anträge sollen den Fabrikanten aus einer vermeintlichen Not helfen. Das Entgegengesetzte dürfte damit erzielt werden. Wenn den Ur hebern das im Gesetz gewährleistete Recht wieder genommen werden soll — und das wird ja geschehen, wenn die Anträge an genommen werden —, so wird der Urheber versuchen, sich in anderer Weise zu entschädigen, sei es durch Erhöhung der Lizenz gebühr oder dergleichen. Jedenfalls aber wird das Zusammen arbeiten zwischen den in Betracht kommenden Korporationen sehr erschwert, während eine loyale Vereinbarung diese Frage spielend regelt. Ich bitte Sie, lehnen Sie die Anträge ab, und nehmen Sie die Vorlage, wie sie aus der Kommission gekommen ist, an. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Wagner (Sachsen). vr. Wagner (Sachsen), Abgeordneter: Meine Herren, Art. I umfaßt die Ziffern 1 bis 16. Ich habe zunächst im Namen meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir mit den Ergebnissen der Kommissionsberatung im großen und ganzen einverstanden sind und der Vorlage zu muß dabei in einem Punkte meinen Herrn Vorredner berichtigen. Er meint, es wären in der Kommission verschiedene Anträge in dieser Richtung gestellt worden. Nur ein Antrag war gestellt, und dieser ging erheblich weiter als der hier vorliegende. Der wirtschaftliche Zweck, der mit meinem Antrag nngestrebt wird, ist, es soll unsere mechanische Musikindustrie, die nur leben kann, wenn der Export in dem bisherigen Umfange erhalten bleibt, möglichst bewahrt bleiben vor den Nachteilen, die das Gesetz ihr gegenüber solchen Ländern bringt, die einen derartigen Schutz nicht kennen. Wenn eine solche Bestimmung, wie sie der Antrag vorschlägt, nicht kommt, so ist unsere Industrie diesen Ländern gegenüber beschwert. Es erhöht sich dann einfach der 716
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder