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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1910
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- 1910-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1910
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- Deutsch
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^ 105. 10. Mai 1910. Nichtamtlicher Teil. (vr. JUNÜ) Ich könnte diesen Gedankengang noch weiter fortsetzen, möchte aber noch einmal konstatieren: die Musikindustrie gewinnt nur durch dieses Gesetz, und sie tut unrecht, wenn sie sich darüber beschwert, daß das Gesetz nicht weit genug gehe; ohne dieses Gesetz würde sie dem Autor gegenüber ganz schutzlos dastehen. Nun wende ich mich zu dem Anträge des Herrn Kollegen Di-. Wagner und meines Fraktionskollegen vr. Stresemann und Genossen, die eine gewisse Exemption der mechanischen Musik- industrie für den Fall wünschen, daß die Vorrichtungen nicht im Jnlande verbreitet, sondern nach konventionsfreien Ländern aus geführt werden sollen. Ich hätte gewünscht, daß der Herr Ab geordnete Wagner den Gedanken etwas näher ausgeführt hätte, wie er sich die praktische Durchführung der Exemption denkt. Daß man einfach sagt: der Reichskanzler soll durch Bekannt machung im Reichsgesetzblatt bestimmen, wie er — also nicht wir — sich die Sache im einzelnen denkt, scheint mir etwas billig, etwas leicht gemacht zu sein. Die Schwierigkeiten dieses Ge dankens beginnen erst, wenn man an die praktische Aus führung denkt. (Sehr richtig! links.) Unser Urheberrecht steht auf dem Standpunkt, daß der Autor schon die Vervielfältigung verbieten kann. Die Lizenz wird also an sich in dem Augenblick fällig, wo der Industrielle zur Her stellung von Vorrichtungen, Platten, Notenrollen usw. schreitet. Er hat nun die Lizenz bezahlt und soll dann, wenn er dazu über geht, in das Ausland zu exportieren, von dem Autor einen Teil der bezahlten Lizenzgebühr zurückverlangen? Hier tragen wir Komplikationen in den Verkehr der Beteiligten hinein, die im Ergebnis nicht zum Segen der Industrie ausschlagen würden. Wir schaffen Schwierigkeiten, gegenseitige Verrechnungen, Prozesse, gegenseitige Beschwerden. Das Richtige wird immer sein, wenn das Gesetz die Beteiligten dazu zwingt, sich zu vertragen und zu vereinigen. Ob das nun in der Form der jetzt schon in der Bildung begriffenen Anstalt der bekannten Amre geschieht, oder ob die Beteiligten eine neue Vereinigung gründen, ist schließlich gleichgültig. Sie müssen aber unter einen Hut kommen, wenn der internationale Verkehr mit den mechanischen Musikinstrumenten überhaupt möglich sein soll. Kommt es aber zu einer Einigung, dann wird es sehr leicht möglich sein, daß auch auf den Export nach konventionsfreien Ländern bei der Zahlung oder Bemessung der Lizenzgebühren Rücksicht genommen wird. Das ist der richtige Weg, auf dem der Export ermöglicht oder wenigstens erleichtert werden kann. Ich meine also zunächst, ehe ich nicht Näheres über die prak tische Ausgestaltung dieser heute von neuem in die Debatte ge worfenen Idee höre, daß der Weg nicht gangbar ist, und würde dankbar sein, wenn erst einmal die Reichsregierung ihrerseits Stellung zu diesem Antrag nähme und uns erklärte, ob sie den Antrag rechtlich für möglich hält, ob sie glaubt, daß er praktisch durchführbar ist. Was die Zwangslizenz selbst anbelangt, zeigt sich neuerdings, daß die Beteiligten sich damit abfinden, daß nicht, wie in Amerika, feste Gebühren, auch nicht prozentuale Abgaben vom Bruttosatz gefordert werden, sondern eine angemessene Vergütung. Ich halte die angemessene Vergütung auch für den einzig möglichen Ausweg. Denn, meine Herren: das Konventionsaustand steht auf dem Standpunkt des unbedingten Schutzes des Autors, und es wird die in Deutschland geschaffene Zwangslizenz nur dann anerkennen, wenn die dafür gezahlte Vergütung angemessen ist. Wenn das Konventionsausland unsere Zwangslizenz nicht an erkennt, dann werden unsere Musikindustriellen, die auf den inter nationalen Markt — das geben sie selbst zu — sehr wesentlich angewiesen sind, der Gefahr unterliegen, daß ihre Vorrichtungen, sobald sie die Grenze überschreiten, beschlagnahmt werden; es muß also die Vergütung, die an den Autor regelmäßig gezahlt wird, eine angemessene sein. Es liegt im Interesse der Industrie und im Interesse des Ex ports, daß wir nicht eine bestimmte Gebühr festsetzen, sei es fest, sei es prozentual, sondern daß wir in das Gesetz schreiben: es ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Ich habe das Ver trauen zu dem Verkehr der Beteiligten, daß die angemessene Vergütung sehr bald durch freie Vereinbarung in gewissem Sinne fixiert wird, daß der inländische Industrielle durch Erwerb der Lizenzmarke das Recht des Vertriebs in dem gesamten Kon ventionslande erwerben und auf diese Weise zu einer ange messenen Vereinbarung auch bezüglich des Nichtkonventionslandes gelangen wird. Ich behalte mir meine persönliche Stellung gegenüber den Anträgen Wagner-Stresemann vor, bis ich von der Reichs regierung gehört habe, ob überhaupt dieser Gedankengang mög lich ist. Nach dem jetzigen Stande der Sache und nach dem wenigen, was ich zur Begründung des Antrags von dem Herrn Kollegen vr. Wagner gehört habe, bin ich nicht in der Lage, für die Anträge zu stimmen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Müller (Meiningen). vr. Müller (Meiningen), Abgeordneter: Meine Herren, ich bitte mit dem Herrn Vorredner, den Gesetzentwurf möglichst so anzunehmen, wie er jetzt lautet; denn es ist nach meiner Über zeugung außerordentlich gefährlich, in einer derartig komplizierten und schwierigen internationalen Rechtsmaterie plötzlich Ände rungen zu treffen, deren Tragweite sich überhaupt nicht übersehen läßt. Dazu rechne ich selbstverständlich nicht die Anträge der Herren Kollegen vr. Wagner und vr. Stresemann; denn die Tragweite dieser Anträge haben wir uns in der Kommission schon sehr reiflich überlegt, und wir sind alle zu der Überzeugung ge kommen, daß sich das überhaupt praktisch nicht durchführen läßt. <Zurus.) Herren, die nicht in der Kommission waren — derartige Anträge zum angeblichen Schutz der Industrie gestellt haben; daß aber ein Mitglied der Kommission, das dort selbst hört, daß die Sache praktisch nicht durchführbar fei, das sich selbst davon über zeugen mußte und, wie ich von Herrn Kollegen vr. Wagner an nehmen muß, auch überzeugt hat (Widerspruch des Abgeordneten vr. Wagner (Sachsen)), jetzt wieder mit einem derartigen Antrag kommt, das muß mich wundern. (Abgeordneter vr. Wagner (Sachsen): Der Antrag ist mit 6 gegen 5 Stimmen abgelehnt worden!) — In zweiter Lesung wurde er nicht mehr gestellt. Aber mit vollem Recht hat Herr Kollege vr. Junck bereits darauf hin gewiesen, daß nach Ihren eigenen Ausführungen Sie selbst an deuteten, daß sich der Antrag praktisch überhaupt nicht kontrollieren und durchführen läßt. Meine Herren, die einzige Meinungsverschiedenheit in der Kommission war eben die, daß ein Teil der Kommission den Schutz der Industrie in den Vordergund schob und ein anderer Teil — das war der stärkere — den des Autors. Ich bin der Meinung — und da gebe ich dem Herrn Kollegen Dietz wiederum recht —, daß die Kommission hier den richtigen Ausgleich, den richtigen Mittelweg gefunden hat zwischen den berechtigten Interessen der Industriellen und der Autoren. Gewiß, die Industrie hat größere Lasten auf sich zu nehmen; allein die Industrie war auch seit dem Jahre 1901, seit jenem Beschluß des Reichstags darauf gefaßt, daß sie sich darauf einrichten müsse, daß eine solche gesetzliche Regelung infolge der internationalen Rechtslage auch bei uns kommen würde. Auf der anderen Seite läßt sich doch nicht verkennen, daß man der Industrie, deren hohe Wichtig keit und Bedeutung wir in keiner Weise unterschätzen, auch sehr weit von der Kommission entgegengekommen ist. (Zuruf links: Zu weit!) — Mein Freund Traeger meint, daß man zu weit entgegen gekommen ist. Ich lasse das dahingestellt; ich nehme an, daß man die richtige Mittellinie getroffen hat. Mein Vorredner wies bereits darauf hin, daß die ganze Lizenzfrage eine große Konzession gegenüber der Industrie ist, und ich führte bereits in erster Lesung aus — und dem konnte nicht widersprochen werden —, daß die ganze Lizenzidee an sich eine Negation des Grundgedankens des ganzen geistigen Urheber- rechts überhaupt bedeute. (Sehr richtig! links.) Wir sind noch weiter gegangen: wir haben den § 22a, der zu gleich auch für die öffentlichen Aufführungen die Erlaubnis gibt, aufrechterhalten. Wir haben vor allem, wie auch Herr Kollege 716*
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