Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100511
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191005117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100511
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-05
- Tag1910-05-11
- Monat1910-05
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
olk IOK, 11. Mai 1S1V. Amtlicher Teil. bestehen soll, gibt es unter Buchhändlern nicht den geringsten Zweisel. Es ist nun unser dringender Wunsch gewesen, diese Anschauung und diesen Willen des Buchhandels so schnell zum Ausdrucke zu bringen, wie das möglich war. Aus diesem Grunde ist die Bestimmung bereits in die Verkehrsordnung hincingenommen worden. Wir mußten uns aber sagen, daß diese Maßnahme unter Umständen nicht genügte. Denn da die Satzungen über der Verkehrsordnung stehen und das Ge richtsurteil sich auf die Satzungen gründet, so würde die Verkehrsordnung nichts umstoßen können, was durch die Satzungen anscheinend begründet ist. Deshalb hat sich der Vorstand entschlossen, Ihnen den Vorschlag zu machen, daß eine ent sprechende Satzungsänderung vorgenommen werden soll, damit auch durch die Satzungen in unzweifelhafter Weise dieser Wille des gesamten Buchhandels zum Ausdrucke kommt. Es wird aber heute über diese Angelegenheit naturgemäß eine sachliche Entscheidung noch nicht zu treffen sein außer der eben bereits erwähnten Willensäußerung. Es würde heute nur der durch die Satzungen vorgeschriebene Ausschuß zu berufen sein, der dann übers Jahr Ihnen zu berichten hätte, und erst dann würden Sie zu entscheiden haben, welche Änderungen in den Satzungen nun wirklich vorgenommen werden sollen. Es erschien aber zweckmäßig, bei dieser Gelegenheit noch einige weitere Satzungsänderungen vorzunehmen, die zwar nur unerheblich sind, aber doch immerhin Schönheitsfehler darstellen, meist historischer Natur, die aber doch jetzt beseitigt werden möchten. Ich will Sie mit der Auszählung aller dieser Einzelheiten nicht aushalten und nur darauf Hinweisen, daß zum Beispiel Z 54 heute noch immer dahin lautet, daß »die Wertpapiere und sonstigen Geldurkunden des Vereins bei der Leipziger Bank oder der Reichsbank» zu hinterlegen sind. Wir haben zum Glück die Alternative gehabt, auch an die Reichs bank gehen zu können; aber wenn die Leipziger Bank nun aus unseren Satzungen verschwindet, so wird das nur wünschens wert sein. Es gibt noch eine Anzahl ähnlicher Änderungen, die notwendig sind und über die der Ausschuß Ihnen seinerzeit zu berichten haben wird. Der Vorstand beantragt also, daß Sie die Einsetzung eines solchen Ausschusses beschließen möchten, und beantragt zugleich, daß Sie es dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem Wahlausschüsse überlassen möchten, welche Mitglieder in diesen Ausschuß zu berufen sind. Herr R. L. Prager-Berlin: Meine Herren! Wenn ein Vorstand zwei Jahre hintereinander Änderungen der Satzungen beantragt, so muß er durchaus triftige Gründe dazu haben. Dies ist auch hier der Fall. Die Änderungen, die wir heute angenommen haben, waren erforderlich geworden durch die Annahme der Verkaussordnung, und die Satzungs änderungen, die der Vorstand heute vorschlägt, sind ebenfalls notwendig geworden durch das Ihnen bekannte Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Herr vr. Ehlermann hat die Sache ja erschöpfend dargelegt; ich brauche dem nichts weiter hinzuzusügen. Wenn aber die Änderungen der Satzungen trotz der Schwierigkeiten, die dem Vorstande unter allen Um ständen nachher durch die Verhandlungen mit den Behörden erwachsen, einmal durchgesührt werden, so kann bei dieser Gelegenheit auch noch weiteres geschehen. Der Vorstand hat ja für den betreffenden Äusschuß schon gewisse Richtig- stellungen in Aussicht genommen; ich glaube aber, man könnte noch etwas weiter gehen. Der Vorsitzende des Vereins- ausschusscs hat Ihnen schon gesagt, wie ein Beschluß des Vcreinsausschusses in Hinsicht aus die Verkehrsordnung unmöglich geworden ist, weil wir uns haben überzeugen müssen, daß die Satzungen dem cntgegenstehen. Ich will mich nun hierüber nicht verbreiten. Ich würde ja auch wahrscheinlich unterbrochen werden von unserem liebenswürdigen und nachsichtigen, aber doch immerhin energischen Vorsitzenden, wenn ich auf die Verkehrsordnung zurückkommen, oder wenn ich untersuchen wollte, ob die Änderung, die der Vereinsausschuß machen wollte, berechtigt war. Das will ich nicht tun; ich will bloß sagen, daß die Geschäfte des Vereinsausschusscs, wie sie in ß 35 der Satzungen aufgesührt sind, so eng begrenzt sind, daß eigentlich, wie es auch Herr Or. Paetel schon ausgedrückt hat, zweifelhaft sein konnte, ob der Vereinsausschuß zur Beratung der Verkehrsordnung überhaupt befugt war. Nach K 35 hat der Vereinsausschuß über die ihm vorgelegten Fälle einer Ver letzung der Satzungen nach Maßgabe seiner Geschäftsordnung zu entscheiden und ist befugt, über die Regelung des Ver kehrs der Buchhändler miteinander und mit dem Publikum Anträge bei dem Vorstande für die Hauptversammlung einzu- reiche». Das ist der Satz, der diese Beratung der Verkehrsordnung deckt. Der Vereinsausschuß tritt jährlich einmal auf Einladung des Vorstandes zusammen; auf Verlangen von mindestens fünf Mitgliedern muß die Einladung durch den Vorstand erfolgen. Der Vorstand hat ja nun eine Geschäftsordnung, die mehrfach umgearbeitet worden ist, herausgegeben, um den Satzungen etwas aus die Beine zu Helsen und hat einen Körper um dieses schlotternde Skelett des Vereinsausschusses zu gießen versucht. (Heiterkeit) Wie weit ihm dies gelungen ist, will ich hier nicht untersuchen; ich meine aber, der Börsenverein ist, seitdem die Satzungen gemacht wurden, gewachsen; auch die Geschäfte des Vereinsausschusses sind größer geworden. Der Vereins- ausschuß soll gewissermaßen das Parlament sein für den Vorstand. Er soll die Ableitung sein sür alle Mißstimmungen, die etwa auf ihn herabtropfen könnten aus den Reihen der Mitglieder; er soll das alles ausnehmen, bearbeiten und dem Vorstande recht fein überreichen. Dazu ist aber unbedingt notwendig, daß dies in den Satzungen präzisiert wird. Ich möchte deshalb den Antrag stellen, nicht etwa dahingehend, daß der Vereinsausschuß nun berechtigt werden solle, als Ver- glcichsausschuß oder dergleichen zu amtieren, sondern nur dahin, zu erwägen, ob und inwieweit die Befugnisse des Vereins ausschusses zu erweitern sind. Einen selbständigen Antrag stelle ich überhaupt nicht, dazu bin ich ja heute nicht berechtigt, vielmehr nur ein Amendement, dem Anträge des Vorstandes hinzuzusügen: »Ferner zu erwägen, ob die Befugnisse des Ver einsausschusses ünd inwieweit sie zu erweitern sind». Ich glaube, auch der Vorstand kann einen solchen Antrag annehmen; es ist ja damit noch nicht gesagt, daß die Befugnisse erweitert werden sollen, der Vorstand ist immer in der Lage zu sagen: Ich bin mit dem Beschlüsse des Aus schusses nicht einverstanden. Sie haben ja auch bei dem Vereinsausschusse gesehen, daß man für gute Zurede empfänglich ist, dieser Ausschuß würde Ihnen also keine Schwierigkeiten machen, wenn Sie sagen: Das kann der Vorstand nicht annehmen ; wir haben uns in einem bestimmten Falle überzeugen lassen, daß die Sache nicht ging und haben unseren Wunsch zurück- gestellt; also kann der Vorstand, meiner Ansicht nach, diesen Antrag ganz gut annehmen, und ich empfehle ihn der wohl wollenden Berücksichtigung. Zweiter Vorsteher des Börsenvereins Herr Or. Erich Ehlermann-Dresden: Meine Herren! Ich möchte zunächst eine Behauptung des geehrten Herrn Vorredners nicht unwidersprochen lassen, daß es auch nur zweifelhaft sein könnte, ob der Vereinsausschuß zur Bearbeitung der Verkchrsordnung besugt gewesen sei. Der Z 35 stellt als eine der wesentlichsten 725«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder