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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1910
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- Deutsch
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^ 106, 11. Mai 1910 Amtlicher Teil. ist schon seit vielen Jahren Organ des Börsenvereins. Das Material, das mir zur Prüfung Vorgelegen hat. erweist leider nicht ganz genau, seit welchem Tage er »Organ« des Börsenvereins ist, jedenfalls geht aber aus den Satzungen des Börsenvereins hervor, das er schon vor mehr als 20 Jahren zum Organ ernannt worden ist. Was nun damals dem Verein der Deutschen Musikalienhändler genügt haben mag, reicht heute nicht mehr aus, und es ist der begreifliche Wunsch meiner Kollegen, innerhalb des Börsenvereins eine Stellung einzunehmen, die seiner Bedeutung besser entspricht, als bisher. Der Börsenvercin saßt alle seine Zweigvereine unter einer Kategorie zusammen, die er benennt: »Die Orts- und Kreis vereine«, während er die sämtlichen anderen Vereine, die nicht zum Börsenverein gehören, viel besser in drei Gruppen teilt, nämlich in »allgemeine Vereine«, »Landes- und Kreisvereine« und »Ortsvereine«. Auch bei den Organen des Börsen- vereins sind diese drei verschiedenen Gruppen vertreten; von den 28 Vereinen, die Organe des Börsenvereins sind, sind 25 wirkliche Orts- und Kreisvereine oder Landesvereine, während drei allgemeine Vereine sind: »Der Deutsche Verleger verein-, »der Kommissionärvercin-, und »der Verein der Deutschen Musikalienhändler«. Die beiden ersten genießen bereits den Vorzug, daß sic in den Satzungen besonders ausgcführt stehen, und daß sie auch besondere Rechte haben, während das bei dem Verein der Deutschen Musikalienhändler noch gar nicht oder in sehr beschränktem Maße der Fall ist, und die Musikalienhändler haben mit Recht das Gefühl, das sie als Stiefkinder behandelt werden. Da nun einmal bekannt ge worden ist, daß in den Satzungen vielerlei geändert und gebessert werden soll, so dürste auch jetzt die Gelegenheit da sein, daß für den Verein der Deutschen Musikalienhändler ein lange gehegter Wunsch erfüllt wird. Der Verein der Deutschen Musikalienhändler hat auch eine weitaus größere Ausdehnung als ein Orts- und Kreisverein, was schon daraus hervor geht, daß er seine Mitglieder auf ganz Deutschland verteilt sieht, und daß er auch Firmen aus dem Ausland zu seinen Mitgliedern zählt; daß er ferner selbst innerhalb seines Vereins »Orts- und Kreisvereine« zu seinen korporativen Mit gliedern zählt, zum Teil sogar dieselben, die dem Börsenvercin als »Organe« angehören. Logisch und richtig ist es also nicht, daß der Verein der Deutschen Musikalienhändler einfach unter die -Orts- und Kreisvercine gezählt wird. Es hat auch die Erfahrung gezeigt, daß zwischen dem Handel mit Büchern und dem mit Musikalien große Ver schiedenheiten bestehen, und cs wäre schon deshalb notwendig, endlich einmal eine bessere Scheidung der Interessen vertretungen vorzunehmen, ohne natürlich den Zusammenhalt des Ganzen zu stören. Daß der Musikalienhandel eine besondere Behandlung braucht, geht z. B. auch aus der Art der Verhandlungen bei den internationalen Verlegcrkongressen hervor. Wir haben früher bei den internationalen Vcrlegerkongressen verschiedene Sektionen nicht gekannt, erst seit der Zeit, da der Kongreß in Leipzig stattfand, ist eine besondere Sektion für den Musikalienhandel Angeführt worden. Als wir den Antrag cinbrachten, haben wir mit dem Börsenvereinsvorstand Fühlung genommen, und sind schließlich zu der Überzeugung gekommen, daß der Antrag, wie er heute aus der Tagesordnung steht, doch noch nicht so gut ist, wie er hätte sein sollen, um allgemeine Annahme finden zu können; er ist immer noch etwas zu weitgehend, und wir haben uns überzeugt, daß es richtiger wäre, einen Schritt zurückzutun, um schließlich doch das zu erreichen, was wir ersehnen. Ich habe mir erlaubt, den Antrag, wie er auf der Tagesordnung steht, zu amendieren, und habe dieses Amendement Ihnen heute als Drucksache in die Hände gegeben; ich möchte mir erlauben, den Wortlaut zu verlesen: »Die Hauptversammlung wolle sich damit einverstanden erklären, daß ein laut Z 56 der Satzungen ein zusetzender Ausschuß Prüft, ob dem Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig im Hinblick auf die große Bedeutung, die der Verein im Laufe der Jahre als Organ des Börsenvereins und als Vertreter der Interessen des Handels mit Musikalien gewonnen hat, eine der Sonderstellung des Deutschen Verlegervereins und des Vereins Leipziger Kommissionäre entsprechende Stellung im Börsenvercin einzuräumcn ist und diese cv. in den Satzungen des Börsenvereins festzulegen.« Ich bitte Sie nun, dem Antrag in dieser Form zuzustimmen. Ich spreche die Hoffnung aus, daß der verehrliche Vorstand einen Vertreter aus dem Musikalienhandcl zu den Beratungen des Ausschusses zuziehen wird, wohl am besten einen Herrn aus unserm Vorstand, damit die Fühlung zu den beiden Interessenvertretungen gewahrt bleibt. Seien Sie überzeugt, daß uns nur die besten Absichten leiteten, als wir uns entschlossen, diesen Antrag zu stellen. In der Erwar tung, daß wir die der Bedeutung des Vereins Deutscher Musikalienhändler entsprechende Stellung im Börsenverein er reichen werden, hoffen wir dadurch zugleich die allgemeinen Interessen zu fördern, zum weiteren Ausbau des Ganzen und nicht zum mindesten zur weiteren Stärkung des Börsenvereins zu unserem Teile beizutragen. Ich bemerke zum Schluß, daß ich mir von den Kollegen, die den Antrag unterzeichnet hatten, die Zustimmung zu der amendierten Fassung vorher eingeholt habe, und gestatte mir nunmehr, ihn in der jetzigen Form hiermit offiziell beim Vorstand des Börsenvereins niederzulegen. Vorsitzender Herr Or. Vollert: Wir haben Wert darauf gelegt, daß die Form des in der Tagesordnung ent haltenen Antrags geändert werde, weil nach Ansicht des Vorstandes die Annahme des vorliegenden Antrages eigentlich schon eine Beschlußfassung enthält; die Hauptversammlung sollte beschließen, durch den einzusetzenden Ausschuß dem Musikalienhändlerverein innerhalb der Satzungen eine andere Stellung einzuräumen. Der Vorstand des Musikalicnhändlcrvcreins hat sich mit der von uns vorgeschlagenen Fassung einverstanden erklärt und einen neuen Antrag eingebracht, wonach er die Zustimmung einer neuen Hauptversammlung dazu erbittet, daß ein laut § 56 der Satzungen einzusetzender Ausschuß — ich möchte nun sagen: daß der zur Abänderung der Satzungen eingesetzte Ausschuß — den Wunsch des Musikalienhändler- Vereins prüft, der dahin geht, eine andere Vertretung innerhalb der gesamten Organisation des Börsenvereins zu erhalten. Der Vorstand steht dem Antrag in dieser neuen Form durchaus freundlich gegenüber und er empfiehlt ihn zur Annahme. Herr Bernhard Hartmann-Elberfeld: Meine Herren! Ich möchte meinerseits ebenfalls diesen Antrag unter stützen und Sie bitten, daß der Antrag dem unter dem vorigen Punkte der Tagesordnung eingesetzten Ausschuß überwiesen werde. Ich will dazu noch bemerken, daß in der Tat nach meiner Kenntnis der Sache eine große Anzahl von Berührungs punkten zwischen den Mitgliedern des Börsenvereins und den Mitgliedern des Mustkalienhändlervereins bestehen. Ich bin jahrelang Mitglied beider Vorstände gewesen, sowohl des Musikalienhändlervereins, wie des Börsenvereins und weiß aus meiner Tätigkeit, daß cs unter allen Umständen gut ist, wenn beide Vereine in engerer Fühlung miteinander stehen. Ich muß aber bei dieser Gelegenheit doch den anwesenden Mitgliedern des Musikalienhändlervercins zur Erwägung anheimgeben, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. 726
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