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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1910
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- 1910-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1910
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5622 Börsenblattk- d. Dl,chn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. ^ 106, 11 Mai 1910. Unions schütz. Während die norwegischen Photo graphen seit Inkrafttreten der Pariser Zusatzakte vom 4. Mai 1896 in der ganzen Berner Union mit Ausnahme von Schweden geschützt waren und noch geschützt sind, wandte Norwegen (ebensowenig wie Schweden) sein Landes gesetz von 1877 auf die Verbandsphotographen nicht an. In der Tat war Norwegen nur durch die Fassung der Über einkunft von 1886 gebunden, die bloß diejenigen Länder, in denen den Photographien der Charakter von Kunstwerken nicht versagt ist, anhält, diesen Werken den Schutz der Landesgesetze zuteil werden zu lassen. Daraus ging nun für Norwegen gar keine Verpflichtung hervor.*) Ist in diesem Rechtszustand vom 1. Januar dieses Jahres an, an welchem Tage das neue Photographiegesetz in Kraft getreten ist, irgend eine Änderung erfolgt, befinden sich also gegenwärtig die Verbandsphotographien schon im Genuß dieses neuen Gesetzes, obschon die Grundlage, die ursprüngliche Über einkunft von 1886, die gleiche geblieben ist? Wir wagen nicht, über diesen Punkt uns kategorisch auszusprechen, denn obschon das Recht an Photographien nunmehr in Norwegen in weitherzigeren nnd bestimmteren Formen geregelt ist, ge stattet doch nichts, sicher zu behaupten, das Gesetz von 1909, das eine besondere gesetzgeberische Maßnahme bildet, versage den Photographien den Charakter von Kunstwerken nicht mehr. Jedenfalls sind die noch immer einer Spezialgesetz gebung unterstellten Photographien den Kunstwerken hinsichtlich der Schutzdauec nicht gleichgeordnet. Das Gesetz von 1909 enthält nirgends einen Hinweis darauf, daß man zugunsten der Photographien ein gleiches oder ähnliches Urheberrecht wie dasjenige der Künstler an erkannt habe. Auch in der Darlegung der Kommission waren bloß genügend lange Fristen verlangt und bemerkt, der Photograph verdiene für seine Arbeit geschützt zu werden, wie der Künstler für die seinige; die Regierung widerlegt aber nicht ausdrücklich die vom norwegischen Verlegerverein aufgestellte Behauptung, der Photograph, der keine so selb ständige Arbeit wie der Künstler, sondern mehr eine mecha nische Arbeit leiste, habe bloß ein Anrecht auf eine beschränkte Schutzdauer. Dabei ist auffällig, daß das Gesetz den Titel »Gesetz betreffend das Recht an Photographien« trägt, während das Gesetz von 1893 »Gesetz betreffend die Rechte der Autoren und Künstler« heißt, wobei also das elftere das Schutzobjekt, das letztere aber die Autoren, die Rechtssubjekte sind, (also das Urheberrecht) in den Vordergrund stellt. Sicherlich aber wird die Rechtslage der Verbandsphoto graphien in Norwegen vom Inkrafttreten der revidierten Berner Konvention an einen Umschwung erfahren, indem Artikel 3 dieser am 13. November 1908 Unterzeichneten Über einkunft den obligatorischen Schutz der Photographien vor schreibt. Dann wird das Gesetz von 1909 unbedingt mit voller Wirkung auf die Photographien derjenigen Verbands länder Anwendung finden, die die Konvention vollzogen haben werden, und zwar mit der unter Vorbehalt der wohl erworbenen Rechte im Artikel 18 vorgesehenen rückwirkenden Kraft. Deshalb bildet das neue norwegische Gesetz, das nach 32 Jahren dieses Gebiet neu ordnet, einen Schritt mehr zur Verallgemeinerung des Schutzes der Werke der Photographie. Kleine Mitteilungen. AttSfjihrunasgeset) zur Revidierten Berner Literar- konvention. (Vgl. Nr. 37, 90, 106 d. Bl.) — Der Deutsche Reichstag hat am 6. Mai das Gesetz zur Ausführung der Revi dierten Berner Literarkonvention vom 13. November 1908 in dritter Lesung en dloe endgültig angenommen. *) S- Droit ä'^uteur, 1901 S. 42; Useusil Ü68 convsntions et truites, S. 381; und Näheres im Kommentar von Röthlisberger, 5. 101 u. f. Die Leistungsfähigkeit der gegenwärtigen farbigen Bilddruüverfahren. — Die »Frankfurter Zeitung« bringt in der Nummer vom 21. April aus der Feder l>. Grisebachs in ihrem Feuilleton einen Artikel »Farbenreproduktion und Kunst verständnis«. Der Verfasser nimmt darin einen Standpukt ein, der vor zehn und mehr Jahren Berechtigung hatte, bei der Ent wicklung aber, die die Reproduktions- und Druckverfahren in muß, auch wenn er sich auf den Standpunkt des Ästhetikers allein stellt und volkswirtschaftliche, pädagogische, technische und kauf männische Gesichtspunkte ausschaltet. Aber auch gegen seine Aus führungen vom Standpunkt des Ästhetikers läßt sich vieles ein wenden. Den guten einfarbigen Photographien schreibt er als Unterstützung des Gedächtnisses für den Laien und für den Forscher einigen Wert zu; jede gute einfarbige Photographie, namentlich nach Werken zeichnerischen Stiles, könne verständigen Augen einen gewissen Genuß vermitteln. Daß sie keinen Eigenwert hätten und nur einen Notbehelf bedeuteten, werde durch das Fehlen der Farben auch dem Laien klar. In technischer Beziehung seien die Versuche und Erfolge der Farbenphotographie gewiß sehr wichtig und interessant, die Ergebnisse gehörten aber nicht in die Kunsthandlungen und Kunstinstitute, sondern in eine technische Sammlung, z. B. in das Deutsche Museum in München. Wenn aber die Technik sich einbilde, mit diesen ihren Entdeckungen zur Verbreitung wahrhaften künstlerischen Genusses beizutragen oder als Erzieher zu künstlerischem Verständnis aufzutreten, so befinde sie sich durchaus im Irrtum. Was mit den Faksimiledrücken gefördert werde, sei Oberflächlichkeit und Blasiertheit. In den Zeitschriften seien sie Illustrationen; ganz anders verhalte es sich mit den einzelnen oder in Massen auftretenden »Faksimile drücken« nach Gemälden berühmter Meister. In Passepartouts gelegt, womöglich in »stilgerechte« Rahmen gesteckt, verkündeten sie »durch ihre prätentiöse Ausstattung, außerdem durch die Be gleitworte des Verlegers einen Wert, als seien sie keine mechanische Wiedergabe, sondern ein selbständiges Kunstwerk, dem Original an Aussehen ebenbürtig und durch die Möglichkeit bequemer Be trachtung ihm überlegen«. Selbst wenn die Wiedergaben sich in technischer Hinsicht derart vervollkommneten, daß alle diese Mängel verschwänden und ein kunstbegeistertes Gemüt der Täuschung ver fallen könnte, die Reproduktion für das Kunstwerk zu halten — was wäre gewonnen? Doch wohl nur Seelen, die in ihrem Kunstinstiukt sich mit jenen kirschengierigen griechischen Spatzen auf einer Stufe befänden. Kurzum, der Farbendruck, dessen Über schätzung dem Publikum heute suggeriert werde, entferne mehr vom Original, als daß er zu ihm hinführe. Die Konkurrenz der Vervielfältigungsindustrie möge die Ursache sein, daß von Künstlern die Wiedergabe von alten Bildern in ihrer farbigen Erscheinung nicht mehr gepflegt werde. Krüger habe mit seinen Farben holzschnitten einen prachtvollen Anfang gemacht, aber er sei seit Jahren verschollen, er sei also möglichst entfernt von allen »Meistern der Farbe«, und wie Farbendruckserien sonst geheißen hätten. So wenig jedoch der Phonograph zur Vertiefung musika lischen Verständnisses beitrage, so wenig helfe die Unmasse mecha nischer Bildwiedergaben zum Verständnis und Genuß bildender Kunst. Nur die Kunstschwätzer mehrten sich. Diese Art der Beurteilung unserer Farbenreproduktionen kann nicht unwiderlegt bleiben, denn der Verfasser setzt sich mit den tatsächlichen Verhältnissen in Widerspruch. Die heutige Re produktion ist ganz entschieden leistungsfähiger und besser als die überwundene ehemalige graphische Nachbildungskunst. Wer Ge legenheit hatte, ein Original in den verschiedensten graphischen und photographischen Techniken reproduziert zu sehen, die in den letzten 30 Jahren blühten und verblühten, weil sie durch leistungs fähigere Verfahren überholt wurden, der wird das bestätigen müssen. Der gründlich Prüfende wird bald erkennen, daß die graphischen Künstler bedenkliche Fehler bei der Form (Schatten- gebung, Größe), bei der Farbe, bei der Andeutung des stofflichen Charakters machten. Die Technik des Urbildes wurde überhaupt nicht wiedergegeben. Handzeichnung und Graphik vermögen dem Urheber durchaus nicht gerecht zu werden, die Photographie er scheint als Siegerin im Streite, als Befreierin vom Reproduktions handwerker. Ein kunstwissenschaftlicher Unterricht ist ohne farbige photo graphische Reproduktionen heute schon nicht mehr denkbar, wenn
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