^ 108, 13. Mai 1910. Gesuchte Bücher. — Fertige Bücher. Börsenblatt f. d.,Mchn. Buchhandel. 5759 Fertige Bücher ferner: Gesuchte Bücher ferner: O. ^Vottstsin in 2üriek. *1 OerndurA, Oandeicton. I—III. 7. V. *1 Huber, soü^veir. krivatrsobt. I—IV. Kunst. 1904. dosspn Ls-sr L 6o. in Kraotrturt a/LI.: *l)6utsob6 Kolonien. Ld. 1—7. *8ctÜ6mann, Oeutsoblanä und die bi-. Oolitüc 1901—05. 1. 2. 4. 5. 8. 9. 15. et-ranAers. 1'. 1. 2. 6—-11. 8d. 22°23. 24.^ Oie Lpielkarten der ^Vei^elseben 8amm- lun^. >Iit 8 Kaicsim. OeipriA 1866, 1. 0. >Vei§6l. 1906. ^ im XV. dubrbundert. Orote, 1885. 8i1ins1ri.) Oaris 1883. sobakt. Nainri 1902—08. reitunA 1860—70. 1908. ' ^ *Kipp, f^ueltenicunde. 1909. ^OettinAer, ^.poloZie d. Obristentums. I. 1/2. 6. ^.uü. 1885. Westk. Kunstblatt. dabr§. 1. (Rielekold, *Kottenrotb, Kostümlcunde. (^.ntiguarisob, nur lcompl. Kxpl.) C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck in München Die vor kurzem erschienene dritte Auflage von H. Freudenthal's ^ Handausgabe der — Zivilprozeßordnung ist von der Kritik mit seltener Einstimmigkeit aufs wärmste begrüßt worden; wir führen nachstehend zunächst nur zwei soeben erschienene Besprechungen an: „Kölnische Zeitung" Nr. 50Z vom 8. Mai 1910: „Daß die Landausgaben mit Erläuterungen des Veck'schen Verlags sich heute so allgemeiner Beliebtheit erfreuen, das haben sie vor allem der Aus gabe des BGB. von Fischer-Lenle und den ersten Auflagen des obengenannten Werks zu verdanken. Wenn man das Wort Kommentar in seinem weitesten Sinne faßt, so lassen sich im wesentlichen zwei Arten von Kommentaren der ZPO. unterscheiden. Auf der einen Seite die ganz großen, wie Seuffert und Gaupp-Stein, und auf der andern Seite die kleinen, die auf den etwas anspruchsvollen Namen Kommentar zu verzichten pflegen, und zwar mit Recht; denn ihre „Erläuterungen" sind fast durchweg Weiler nichts anderes als mehr oder weniger geschickt zusammengestellte Referate über Entscheidungen höherer Gerichte Der Autor tritt mit seiner eigenen Meinung nicht hervor. In dieser Hinsicht macht nun die Freudenthal'sche Handausgabe eine rühmens werte Ausnahme. Das Werk verzeichnet zwar auch die wirklich wertvollen Entscheidungen mit einer anerkennenswerten Vollständigkeit; aber es be schränkt sich keineswegs auf ein bloßes Referat, sondern trägt überall den Stempel einer wissenschaftlich und praktisch durchgebildeten Persönlichkeit, die der Judikatur keineswegs kritiklos gegenüberstehl. And dasselbe gilt auch in bezug auf die Literatur, die in ähnlichen Werken meistens ganz unter den Tisch fällt. Sie ist in sorgfältiger Auswahl herangezogen und verarbeitet. Dabei sind die Erläuterungen überall knapp und präzis ... So ist das Buch eine Handausgabe im wahrsten Sinne des Wortes. Wer es stets auf feinem Schreibtisch liegen hat, der wird nur höchst selten zu dem zeitraubenden Nachschlagen in den großen Kommentaren genötigt sein." „Das Recht" in Nr. 8 vom 25. April 1910: „Der Titel gibt richtig wieder, was in diesem Buche zu finden ist. Die äußere Ausstattung, auch Druck, ist ganz wie bei der Fischer-Lenle'schen Hand ausgabe zum BGB. . . . Die Anmerkungen sind sehr kurz gehalten, ohne eigentliche Begründung, nehmen aber selbständig zu allen Streitfragen Stellung. Die oberstrichterliche Rechtsprechung ist erschöpfend, die Literatur, soweit sie von dauerndem Wert, berücksichtigt. Für die Leser des „Rechts" hat dieser Kommentar noch den besonderen Vorzug, daß er die Entscheidungen auch nach dem „Recht" zitiert . . . Das Buch enthält mehr, als man bei seinem Amfange erwarten sollte, und wird dem Praktiker gute Dienste leisten. Sehr zweckmäßig ist für den Gebrauch in den Sitzungen der Abdruck des GVG., der GebO. für Zeugen und Sachverständige und der Geb.-O. für Rechtsanwälte " Die vortrefflichen Erfolge der Firmen, die sich wirklich tätig verwendet haben, beweisen am treffendsten die vorzügliche Absahfähigkeit der Freudenthal'schen Handausgabe. Fortsetzung der Fertigen Bücher s. nächste Seite.