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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
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8S52 «Irsmdlatl s. b. Dtlchn «uchhandrl. Nichtamtlicher Teil. ^ 112. IS Mai ISIS. Bernhard Bopelius in Jena. v 2 I .» so ^ ° Knn-sn- an äsi Hosen, äs- 0xtimi-tsn. Karl Warnstorsf in Halle a,L. S9KS Stein, »eit I. 1 W. Weber, «erlag in Berlin. S98L i-eclits. 3 so ^ FSb. 4 -« 40 Beschlagnahmte Druckschriften. Das Amtsgericht zu Wreschen hat durch Beschluß vom 3. Mai I9W die Beschlagnahme der polnischen Druckschrift: »LpisvvnicLS ?ie3ni LoZoielas 2 Neloä^awi äla IdeparLu 1908 (Gesangbüchlein enthaltend Kirchenlieder mit Melodien zum Gebrauch der Schuljugend, vom Geistlichen I. Siedlecki gesammelt. Fünfte, verbesserte Ausgabe. Krakau. Im Verlag der Geistlichen Missionare in Kleparz. 1908) wegen ihres gegen § 130 St.-G.-Bs. verstoßenden Inhalts an geordnet. Gnesen, 9. Mai 1910. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3391 vom 17. Mai 1910.) Nichtamtlicher Teil. Satzungen des Dänischen Provinz-Buchhändlervereins. (Gegründet am 4. August 1891.) Name und Zweck des Vereins. 8 1: Der Zweck des Vereins ist, die Interessen des dänischen Provinzbuchhandels durch solche Reformen zu wahren, a) die von Bedeutung sind für den Stand im all gemeinen, t>) durch jährliche Zusammenkünfte ein gutes, kollegiales Verhältnis zu fördern, e) durch Arbeit für die Stiftung eines Unter- stützungsfonds für die Mitglieder, deren Witwen und Kinder. Mitglieder. 8 2: Als Mitglied des Vereins kann a) jeder von dem Buchhändlerverein in Kopenhagen anerkannter, rabattberechtigter Provinz-Buch händler, t>) der Besitzer einer Provinzbuchhandlung und dessen Geschäftsführer oder Prokurist, angenommen werden. Werden mehrere Interessenten derselben Firma Mit glieder, so haben sie jedoch nur eine Stimme. Die Anmeldung geschieht schriftlich bei dem Vor sitzenden. Z 3: Der Jahresbeitrag ist 5 Kronen und wird am 1. Juli vom Kassierer durch Postnachnahme eingezogen, wenn derselbe nicht früher eingcsandt ist. Jeder, der auf einmal 100 Kronen bezahlt, wird lebenslängliches Mitglied. Der volle Jahresbeitrag wird auch für das Jahr erhoben, währenddessen der Betreffende als Mitglied ausgenommen wird. Wenn ein Mitglied in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Jahresbeitrag bezahlt hat, wird er aus dem Vereine gestrichen. Gleichfalls wird ein Mitglied ausgeschloffen, das wegen einer in der all gemeinen Meinung ehrlosen Handlung verurteilt wird. Generalversammlungen. 8 4. Die Generalversammlung hat die größte Befugnis in den Angelegenheiten des Vereins. Die General versammlung setzt neue Statuten fest, nimmt Ände rungen vor und merzt alte Satzungen aus, wählt den Vorstand und die Revisoren. Die regelmäßige Generalversammlung wird einmal jährlich im August abgehalten. Den Ort, an dem dieselbe abgehalten wird, bestimmt die Generalversammlung. Die Mit glieder werden einen Monat voraus durch Anzeige in der Buchhändlerzeitung eingeladen. Der Sitzungs tag wird von dem Vorstande festgestellt. Der Vorstand kann auch außerordentliche General versammlungen aus dieselbe Weise veranstalten, wenn mindestens 20 Mitglieder es fordern und die Ver handlungspunkte bekanntgemacht werden. Den Ort der außerordentlichen Generalversammlung bestimmt der Vorstand. 8 S: Jede Generalversammlung wählt nach dem Vorschläge des Vorstandes erst einen Vorsitzenden. Der Vorsitzende darf nicht ein Mitglied des Vor standes sein. 8 6: Inder jährlichen Generalversammlung werden folgende Punkte behandelt: a) Der Vorstand legt einen Bericht über die Wirk samkeit des vergangenen Jahres vor. bj Die revidierten Rechnungen werden vorgelegt, o) Die Wahl von dem Vorstande und zwei Revi soren wird vorgenommen. 8 7: Jede Generalversammlung ist beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder. Wenn Satzungsänderungen oorliegen, müssen jedoch zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Wenn das nicht zum erstenmal erreicht wird, hat der Vor stand zu einer außerordentlichen Generalversammlung einzuladen, die dann beschlußfähig ist ohne Rücksicht ans die Anzahl der Anwesenden. Z 8: Alle Anträge werden in der Generalversamm lung durch die einfache Mehrheit beschlossen, jedoch mit Ausnahme bei den Anträgen auf Satzungs-Änderungen, in welchem Falle mindestens zwei Drittel der Anwesenden dafür stimmen müssen. Die Abstimmungen werden im allgemeinen durch Hand- Aufheben vorgenommen. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Wahl vom Vorstand erfolgt schriftlich. 8 S: Anträge von den Mitgliedern müssen vierzehn Tage vor der Generalversammlung dem Vorstande ein gereicht werden. Vorstand. 8 10: Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stell vertreter, einen Kassierer und einen Schriftführer. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Nach einem Jahre scheiden drei Mitglieder durch das Los aus. Der Verein bezahlt die Ausgaben des Vorstandes. Z 11: Über die Verhandlungen und die Beschlüsse der Generalversammlung wird von dem Schriftführer Protokoll geführt, welches dann vorgelesen und von dem Vorstande und dem Vorsitzenden der General versammlung unterschrieben wird. 8 12: Wenn eine Vakanz entsteht, ist der Vorstand be rechtigt, selbst einen Stellvertreter zu berufen.
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