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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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6000 Börsenblatt s. d. Dtschn, Buchhandel. Amtlicher Teil. ^ IIS, 20. Mai 1910. b) Sind Werke beschädigt und nach obigem nicht ohne weiteres zurücksendnngsfähig, so soll dem Sortimenter trotzdem die Zurücksendung gestattet sein, falls die Beseitigung der Mängel möglich ist uild der Sortimenter sich bereit erklärt, die Kosten hierfür zu tragen. v) Der Verleger ist nicht berechtigt, die Zurücknahme in Rechnung oder bar gelieferter Exemplare eines Werkes an Stelle von n conäition gelieferten Exemplaren der gleichen oder einer späteren in Preis und Inhalt unveränderten Auflage eines Werkes zu verweigern, sofern diese in dem gleichen Rech nungsjahr bezogen worden sind. ck) Es ist unstatthaft, an Stelle von Werken, die im alten Rechnungsjahr geliefert waren, Werke zu remittieren, die im neuen Rechnungsjahr L conä. oder fest bezogen sind. Im neuen Rechnungsjahr bar nachbezogene Werke dürfen nur unter Zu stimmung des Verlegers an Stelle von im alte» Rechnungsjahr bezogenen Exemplaren verrechnet werden. s) Vorbehalte wegen früherer Rücksendung von L conäition gesandten Werken oder früherer Abrechnung darüber als zur Buchhändlermesse müssen aus der Begleitfaktur von dem Verleger in auffallender Weise klar und deutlich beinerkbar ge macht werden (vergl. tz 15). Vorbehalte wegen anderer Ab- rechnungstcrminc müssen auch in den Rundschreiben und Bekannt machungen enthalten sein, nach denen der Sortimenter bestellt. l) Verlangt der Verleger ausnahmsweise im Laufe des Jahres Konditionsgut, also auch vorgetragene Disponenden zurück, so hat er dies im Börsenblatt anzuzeigen und die beteiligten Sortimenter durch besondere Zettel zu benachrichtigen. Der Sortimenter ist verpflichtet, das Zurückverlangte dem Verleger oder dessen Kommissionär innerhalb dreier Monate zuzustellen, wenn eine solche Frist von dem Verleger ausdrücklich bestimmt wurde. Zu späterer Rücknahme ist der Verleger nur dann ver pflichtet, wenn in der Zwischenzeit der Druck einer neuen ver änderten Auflage nicht begonnen hat. Für die Berechnung der Frist allein maßgebend ist die erste Anzeige im Börsenblatt. Verlangt der Verleger in besonders dringenden Fällen aus direkter Karte Konditionsgut direkt mit der Post oder Bahn aus seine Kosten zurück, so soll der Sortimenter dieser Aufforderung unverzüglich Nachkommen, soweit er dazu imstande ist, mindestens aber dem Verleger direkte Nachricht zukommcn lassen, daß er im Augenblick nicht über das Buch verfügen könne. ß) Für unverlangte Sendungen an Handlungen, die laut der neuesten Auflage des Offiziellen Buchhändleradreßbuches ihren Bedarf wählen, haben die Bestimmungen dieses Para graphen keine Geltung. b) Für Sortimenter außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der Schweiz verlängert sich die obige Frist um sechs Wochen. ß 34. Remittenden von Barsendungcn mit Remissionsrecht. Werke, die bar mit Remissionsrccht geliefert worden sind, brauchen erst zur nächsten Ostermcsse zurückgesandt zu werden, sofern nicht auf der Faktur ein bestimmter früherer Termin dafür vorgeschrieben ist. Für Zeitschriften und Fortsetzungen kommt K 10 in Anwendung. K 35. Uebergangsbestimmung. Diese Buchhändlerische Verkehrsordnung tritt an Stelle der bisherigen mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Börsen blatt in Kraft. Erschienene Wenigkeiten -es deutschen GuchlM-ets. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) f vor dem Preise --- nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, b ---- das Werk wird nur bar gegeben. u vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichnten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. I. P. Bachem in Köln. Wächter, der, f. Jugendschriften. Organ zur Hebg. der deutschen Jugendliteratur. Hrsg, vom kath. Lehrerverbande des Deutschen Reiches (Prov. Rheinland. E. V.). Schriftleitung: Laur. Kiesgen. 1. Jahrg. Mai 1910—April 1911. 12 Nrn. (Nr. I. 4 S.) Lex.-8°. b 1. 20 Carl Bindernagel in Friedberg (Hessen). 6-rok>cks1, Neck.-R. ?rok- IV1., u. Ikso Orosäol, vrg.: Nanksim u. IImxsbunA. 11. ^.uü. (XI, 194 u. 86 8. m. lak. a. 1 karb. Xarts.) Irl. 8°. '10. 6sd. in I^sinv. 2. 26 C. Brünslowsche Hosbuchh. (E. Brückner) in Neubrandenburg. Normal-Alphabet, preußisches. (Neuer Schriftduktus), Hrsg, unter Mitwirkg. v. Regierungsschulräten, Seminardirektoren, Seminar- u. Volksschullehrern unter Zugrundelegg. e. an 106 preuß. Lehrerseminaren gesammelten Quellenmaterials. 10. Abdr. (4 S.) 8«. '10. —. 26 C. Brünslowsche Hosbuchh. (S. Brückner) in Nenbrandenburg ferner: Pringnitz: Katechismus, Psalmen u. Sprüche f. die pommerschen Volksschulen, auf Gruud des Beschlusses der 7. pommerschen Prov.-Synode im Einvernehmen m. den königl. Negiergn. zu Stettin, Köslin u. Stralsund zusammengestellt v. dem königl. Konsistorium der Prov. Pommern 1896. Hrsg. m. e. Anh, enth.: Gebete, Palästina, Pauli Missionsreisen, die hl. Schrift, die fünf Hauptstücke, das christl. Kirchenjahr, Verzeichnis der bibl. Bücher, die Reformation, Zeittafel zur bibl. Geschichte u. zur christl. Kirchengeschichte. 12. Aufl. (32 S.) 8". '10. —. 15 Stolte, K.: Praktischer Lehrgang f. den Unterricht in der deutschen Sprache, in 5 Stufen u. e Vorstufe bearb. I., II. u. III. Stufe. 8°. Geb. 2. — I. Stufe. 49. (unveränd.) Aufl. (IV, 44 S.) '10. Geb. —.40 II. Stufe. 45. (unveränd.) Aufl. >80 S.) '10. Geb. —.60 III. Stufe. 28. Aufl. (128 S.) '10. —.80; geb. 1.— A. Buchholz in München. I-süsrsr, vr. klrilipp: Oie retrnärnoinnsnprLgunx V. Lsgsstn. (V, 54 8. w, 1 Ink.) 1sx.-8°. 40. 4. — Rudolf Lieh in Wiesbaden sSchützenhasstr. 14). Dictz, Rud.: Deham is deliaml Neueste Scherzgedichte in nassau- ischer Mundart. Mit Bildern v. C. I. Franlenbach. I.—5. Taus. 4. <Schluß-)Hest. <S. 97—128.) 8«. l'IV.) so Georg Dufayel in Cassel. lisns 1'olgs. 8°. ^Viok^vl. IVilll.: Die Ikoaeslierrllodsn Dlssu-
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