Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltcne Petitzeile oder deren Raum 30 Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücye^ngeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 114. Leipzig, Sonnabend den 21. Mai 1910. 77. Jahrgang. Amtlicher Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Vorstand gibt hiermit bekannt, daß er die vom Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler in seiner Hauptversammlung vom 6. März 1910 beschlossenen abgeänderten Verkaufsbestimmungen genehmigt hat. Die Sonderbestimnumgen dieses Vereins haben folgenden Wortlaut: 8 4. Gegenstände des Buchhandels, für die der Verleger keinen Ladenpreis festgesetzt hat, dürfen in einzelnen Exem plaren nur mit einem Ausschlag von wenigstens 33 U Prozent auf den Nettopreis des einzelnen Exemplars, in Partien nur mit einem Ausschlag von wenigstens 33 U Prozent auf den bctr. Partienettopreis verkauft werden. In besonderen Fällen ist jedoch der Vorstand berechtigt, anderweitige Bestimmungen zu treffen. 8 S. Auf Zeitschriften, Schulbücher im Einzelverkauf, Land karten, Lehrmittel und alle Artikel, die der Verleger mit weniger als 25 Prozent rabattiert, sowie auf alle Verkäufe bis zum Gesamtbeträge von 5 darf kein Skonto gewährt werden, weder gegen bar, noch in Rechnung. 8 s. Bei Verkäufen, die nicht unter Z 5 fallen, darf bei Bar zahlung oder längstens vierteljähriger Begleichung ein Skonto von 2 Prozent gewährt werden. 8 7. 1. Staatlichen Bibliotheken mit einem Vermehrungsetat von mindestens 10 000 und der Breslauer Stadtbibliothek darf auf deutsche Schriftwerke ein Rabatt von 7'/» Prozent, den anderen staatlichen und anderen öffentlichen und An staltsbibliotheken darf auf deutsche Schriftwerke ein Rabatt von S Prozent gewährt werden. 2. Von der Rabattierung sind ausgeschlossen Zeit schriften, die öfter als zwölfmal jährlich erscheinen, ferner Leipzig, den 21. Mai 1910. Schulbücher, Landkarten und Lehrmittel, in einzelnen Exem plaren geliefert, endlich alle Artikel, die der Verleger mit weniger als 25 Prozent rabattiert. 3. Bezüge von Schulbüchern, Landkarten und Lehrmitteln in Partien von 10 Exemplaren an dürfen an Behörden und Lehranstalten mit 5 Prozent rabattiert werden, sofern der Ver leger dem Buchhandel hierauf mindestens 25 Prozent Rabatt gewährt. Vom Verleger geringer rabattierte Artikel sind auch in diesem Falle ohne Rabatt zu liefern. 8 8 Absatz 2. Die Zugabe oder außergewöhnlich wohlfeile Abgabe von Schülerkalendern usw., insbesondere auch beim Schul- büchervcrkauf, ist in jedem Falle als Gewährung eines un zulässigen Rabatts anzusehen. H 9 Absatz 4, Satz 2. Treten bnchhändlerische Firmen für ihre Nebenzweige einem Rabattsparverein bei oder lassen sie sich als Papier handlungen usw. in die Lieferantenverzeichnisse wirtschaftlicher Vereinigungen ausnehmen, so müssen sie in den Drucksachen des betr. Vereins ausdrücklich bekannt geben, daß sich das Rabattangebot nur auf Papierwaren usw. bezieht, nicht aber auf Bücher, Zeitschriften, Musikalien, Kunstblätter, Atlanten usw. 8 10 Absatz 1 Satz 3. Bezeichnungen wie 'Gelegenheitsexemplar«, »Gelegen heitskauf«, »Statt — nur« für sich allein sind verboten, sie bedürfen eines weiteren, den Grund der Preisermäßigung unzweifelhaft erkennbar machenden Zusatzes. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Karl Siegismund. Artur Seemann. Alfred Voerster. vr. Erich Ehlermann. Emil Behrend. Hermann Seippel. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. 781