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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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6460 f. d. Düchn. Vilchh-Nd-I. Nichtamtlicher Teil. Zsk 121, 36. Mat ISIS In einer der letzten Nummern der^» LiblioZraxtüe äo la krsnoe« kritisiert ein Einsender die in Deutschland geltende dreißigjährige Schutzfrist und bedauert, daß sowohl in Regierungskreisen wie im Publikum und sogar im Buch handel so wenig Verständnis für die Einführung einer fünfzigjährigen Schutzfrist vorhanden sei. Alle Anzeichen weisen darauf hin, daß die Änderung nicht angenommen werden würde*), und dann wäre Deutschland außer Japan und der Schweiz das einzige Verbandsland, das bei einer dreißigjährigen Schutzfrist stehengeblieben sei. Er, der Einsender, hätte gehasst, daß die Berliner Konferenz zur Revision der Berner Literar- konvention endlich einmal eine einheitliche Schutzfrist unter den Verbandsländern bringen würde, und es ist ihm »unverständlich«, daß gerade die maßgebendste Körperschaft im deutschen Buch handel, der Vorstand des Börsenvereins, sich ganz entschieden gegen eine Verlängerung ausgesprochen hat. Unter teilweiser Übersetzung der Eingabe des Börsenvereins an den Reichstag (vergl. Börsenbl. 1910, Nr. 45) gibt zwar der Einsender zu, daß es jedem sreistehe, bei sich zu Hause zu tun und zu lassen, was er für gut und richtig finde, aber »er könne nicht verstehen, daß man in einem intellektuell so hoch entwickelten Lande wie Deutschland noch aus dem Standpunkt stehe, an die Notwendig keit einer kurzen Schutzfrist im Interesse der geistigen Bedürfnisse des Volkes zu glauben«. Worin der Vorteil der fünfzigjährigen Schutzfrist gegenüber der dreißigjährigen liegen solle, ist zwar aus den Ausführungen des Einsenders nicht ersichtlich, ebensowenig, was für ein Nachteil für Frankreich oder irgendein anderes Ver bandsland dabei heraussehen wird, wenn Deutschland bei den dreißig Jahren bleibt. Der jetzige Zustand würde für Frankreich im Gegenteil als einzigen Vorteil den bieten, daß vielleicht der eine oder andere deutsche Musikverleger dorthin übersiedeln würde, uni seinen Werken eine längere Schutzfrist zu sichern, aber diese Aussicht ist doch sehr unwahrscheinlich und die Ent täuschung des Einsenders nicht ganz verständlich. Darin hat dieser allerdings recht, daß auch eine fünfzigjährige Frist durchaus kein Hindernis für eine weite Verbreitung houorarpflichtiger Werke ist. Wenn Verleger und Autor sich einigen, so kann der letztere noch zu seinen Lebzeiten eine viel größere Verbreitung seiner Werke erleben, als sie dreißig oder gar fünfzig Jahre nach dem Tode des Autors, wo dieser vielleicht schon längst vergessen ist, möglich wäre. Das sehen wir an den zahlreichen in Frankreich bestehenden billigen Kollektionen, von denen wir eher zu viel als zu wenig haben und die fast ausnahmslos Werke zeitge nössischer Schriftsteller umfassen. Das Publikum findet allerdings einen großen Vorteil dabei, aber für den Buchhandel liegt der Fall wesentlich anders. Kürzlich erhielt ich folgende, etwas verspäteteBerichtigung: »Vor uns liegt ein Artikel aus Ihrer Feder, ,Französische Weihnachtsbücher 1810h Börsenblatt vom 22. Dezember 1908. Unter anderem sagen Sie am Schlüsse: ,Die beiden einzigen deutschen Firmen, die im Katalog Vorkommen, sind Grellstem L Cie., die sich unter der Firma ,1-a kllouvelie 1<g>u!aii«e aber Mehr mit der Herausgabe billiger Bolksliteratur befaßt und somit für Geschenkwerke nicht in Betracht kommt uswö »Wir möchten Ihnen hierauf berichtigend antworten, daß Grellstem L Cie. und ,I.a dlouvells kvxulaire" zwei grund verschiedene Unternehmungen sind,' diefnur das eine gemein sam haben, daß sich ihre Bureaus <sio!> in demselben Anwesen befinden; Grellstem L Cie. sind in erster Linie bestrebt, gute und gediegene Belletristik zu bringen. »Wir hoffen, , daß Sie gelegentlickst-inslferueren^Artikeln die Sache klarstellen, und zeichnen usw. usw.« *> Die SOjiihrige Schutzfrist wurde inzwischen durch Reichs- tcigsbeschlust beibehalten. Vergl. Börsenblatt ISIS, Rr. 105 u. W8. Die Firma Grethlein S Cie. und «I-s. blouvolle Lopul-rire « mögen meine Unwissenheit verzeihen. Aber es ist sogar für je manden, der im Pariser Buchhandel so ziemlich zu Hause zu sein glaubt, geschweige denn für den Fernstehenden, außerordentlich schwer, sestzustellen, daß zwei Firmen, die nicht nur das gleiche Gsschäftslokal, sondern auch das gleiche Personal haben und die in großer Einmütigkeit auf ein und demselben Firmenschild stehen, zwei »grundverschiedene« Unternehmungen sein sollen. Da ich aber um diese Berichtigung ersucht werde, so bleibt §mir nichts anderes übrig, als auch meinerseits die Redaktion um Aufnahme dieser Zeilen zu bitten. Ernst Waldmann. Aus dem Deutschen Buchgewerbehaus in Leipzig. Graphische Arbeiten von Ändert Wilm und Clara P. Günzel. Im Nebenraum des Saales der alten Drucke des Deutschen Buchgewerbemuseums in Leipzig zeigt der Münchner Hubert Wilm zwei Mappenwerke. Das eine enthält »Zwanzig Exlibris- Zeichnungen«, mit der Feder gezeichnete und durch Atzung ver vielfältigte Bücherzeichen, die teils ein-, teils mehrfarbig aus geführt sind. In dieser Exlibris-Serie hebt der Künstler besonders den Charakter der Marke hervor, weiß aber durch originelle Er findung und mannigfaltigste Gestaltungsweise, sowie abwechslungs reiche Verwendung der Motive seine Bücherzeichen höchst inter essant zu gestalten. Sind bei einzelnen nur Initialen und ornamentaler Zierat angewandt, so weisen andere wieder in reicherer Ausgestaltung menschliche und Tier-Figuren oder land schaftliche Motive auf. Da die Zeichnungen dieser Mappe mit der Feder ausgeführt sind, so geht der Künstler naturgemäß auf eine möglichst kräftige Schwarz-Weiß- und breite Flächen wirkung aus. Wesentlich anders sind dagegen die Blätter in einer Folge von »Zehn Exlibris-Radierungen« behandelt, in denen neben der Form auch der Ton und das Stimmungselement sich geltend machen. Prägnantes Erfassen des Gedanklichen und eine höchst intime und feinfühlige Nadelführung zeichnen diese Blätter aus. Um nur ein Beispiel anzuführen, sei auf das Bücherzeichen von Max Halbe hingewiesen, das nichts weiter als eine von Lorbeer umwundene, geflügelte Maske zeigt und in dieser knappen und treffenden Versinnlichung unzweideutig den erfolgreichen Dramatiker charakterisiert. Waltet in dem Exlibris für Louisa Pfeiffer mit der einsamen, nur von einer langsam dahinfahren den Postkutsche sowie einem Kreuz am Wege belebten Hügel landschaft und dem sternbesäten Himmel, der sich über sie breitet, eine elegische Stimmung vor, so spricht daraus dennoch tiefe Naturpoesie. Neben seinen schönen Bücherzeichen, die im Verlag von Ottmar Schönhuth Nachf. (Stobbe, Dultz L Co.) in München erschienen sind, zeigt Wilm noch eine Serie ge schmackvoller Besuchskarten. In demselben Raum hat sich noch Clara P. Günzel- Leipzig mit teils unmittelbar vor der Natur entstandenen ein- und mehrfarbigen Steinzeichnungen eingefunden, in denen sich ein liebevolles Beobachten landschaftlicher Kleinformen offenbart. Besonders gut gelungen sind darunter die vortrefflich gezeichneten Kastanienbaum-Studien. Außer Landschaftsbildern bietet Clara Günzel noch einige farbig ausgeführte hübsche Buchschmuckarbeiten. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. «üchcrdiebstahl <vgl. Börsenbl. ISIV, Nr. 1VS, IVS u. 109). — Der Vorstand der k. k. Universitätsbibliothek in Wien, die, wie wir in Nr. 109 ausführlich mitgeteilt haben, von einem Bücherdieb heimgesucht worden ist, hat die deswegen vorge nommenen Revisionsarbeiten beendet. Durch die Veröffentlichung der Liste der vermißten Werke hofft er deren Wiederherbei schaffung wesentlich zu fördern und bittet alle Antiquare und Buchhändler um Mitteilung, falls in letzter Zeit Ankäufe nach stehender Werke gemacht worden sind: ^.Iborti, I^sooba-tista: I^urebitetturg., truäottu in lin^ua, k'iorentina
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