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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1910
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- Deutsch
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.L 121, 30. Mai 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 6401 Oiunti l'a.220 1627 ^.w8tsrä3m sLI/svir^ 1666. 8". IlürAsr: üsäiedts. 6öttinAS2. 1778. 8". (7 Kuxksr ksülsn!) krsglau'1821. 8°. lloras in lauäsm 8. V. U. s?ari8^ es,. 1600. 8°. (vskskt.) llorsn, Dis, dr8§. v. Loüillsr. lüdio^sn 1795—97. Lä. 1—6 (in 3 Ütr.-Län.) ^ ^ k' k t äs 1a>8 Illäiu.3. sLsvilla ll'ruAillo^s 1552. sin 1 8^tdä. — äam, 8.3. (e. 1610). Nsmoria 8u1Io inesnäio Vsguviano 1855 . . . äai duarini, kalmisri, Leaeoüi . . . Napoli 1855. 4". äs kr3ti8, 1514. k'ol. kg.2Q3.rdri. 1475. 4". Leüillsr: VVg.U6Q8dsiQ. Nanndsini. 1800. 8". dg.2sr . . . 1558. Vallaäoliä 1569. lQg.22 äs Olxs^ 1494^. 4^. DavsQdrii, d^p. 6o1oordii. 1668. 12". d^x. ksrsr 1634. kol. Zur Äefchichte der belgischen Druilersannlie BelPiuS. — Trotz der strengen Überwachung, der im sechzehnten Jahrhundert das Buchdruckergewerbe in Belgien durch die geistlichen wie weltlichen Behörden ausgesetzt war, nahm in jener Zeit doch der belgische Buchdruck einen großen Aufschwung; in den großen und wohlhabenden Städten des Landes entstanden zahlreiche Druckereien, die zum Teil mehrere Geschlechter hindurch in der gleichen Familie blieben und ihre Tätigkeit in mehreren Städten zugleich ausübten. Eine der bekanntesten dieser Familien ist das Geschlecht der Velpius, von denen im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert neun Mitglieder als Buchhändler und Drucker in Löwen, Mons und endlich in Brüssel tätig waren. In jeder größeren belgischen Bibliothek sind ebenso wie bei jeder größeren Versteigerung ihre Werke zu finden; doch fehlt es bisher an einer zusammenfassenden Darstellung ihres Auf tretens und ihrer weiteren Entwicklung. In der ksvus äsg Diblio t-beiass st ^reluvsg äs 8s1§chus hat nun soeben Aug. Vincent dieser Druckerfamilie eine Darstellung gewidmet, die, wenn sie auch nur die erste Zeit ihrer Tätigkeit umfaßt, doch des Interesses nicht unwert sein dürfte. Das erste Mitglied der Familie, das wir als Drucker kennen, ist Renier Velpius der Vater, der uns 1543 in Löwen zum erstenmal als Drucker des Werkes: Vs vrs vuuä äoot bij jg.2 V32 äen äa.1s« entgegentritt; seine Herkunft ist nicht genauer bekannt, doch war er zweifellos in der Stadt Diest geboren, da er sich auf seinen Drucken verschiedentlich als Reynier van Diest, Reynier Velpen van Diest, Reynier van Velpen und Neynerus Velpius Dieftensis bezeichnet. Wahrscheinlich im gleichen Jahre druckte er ein weiteres vlämisches Buch: »Die Warachtige Ge schiedenesse, oft Historie, cortelijk in dichte gestelt, vander ver- raderlyck inuasie ende vvertreckinge, gedaen bij Merten van Nossem .... Gedruckt bij my Reynier van Diest Tot Louen in die Legestrate«. Daß sich seine Druckerei in der Legher- straße befand, geht auch aus bischöflichen Nechnungsbüchern hervor, denen zufolge er bis zu seinem im Jahre 1573 erfolgten Tode in diesem Hause ansässig war. Im Jahre 1644 erhielt er durch Urkunde vom 20. März mit zweijähriger Wirkung die Er mächtigung zum Druck der von der theologischen Fakultät zu Löwen verfaßten Oselargtion äsg ^rt,ie1s8 eonesrnant in koi eatüo- 1i<ius, die gleichzeitig in französischer, lateinischer und vlämischer Sprache gedruckt wurde; von 1660 an läßt sich dann bis zu seinem Tode fast ununterbrochen seine Tätigkeit Nachweisen. Im Jahre 1652 erhielt er den Titel eines Imprimsur jurs, den er von da an fast allen seinen Titeln vorsetzte; im Jahre 1670 wurde ihm im Auftrag des »ki-otot^pOArapüs« von Ameet Tavernier ans Antwerpen das Zeugnis ausgestellt, daß er »in der Kunst des Buchdrucks in allen Teilen wohl bewandert, des Lateinischen und Vlämischen wohl mächtig und auch der griechischen Schrift und französischen Sprache nicht unkundig» sei. Renier Velpius d. A war vor allem Drucker; er arbeitete im Dienst der meisten da maligen Buchhändler und Verleger von Löwen, insbesondere des Pierre Phalöse (1550), des Martin Rotarius (1550—1553), des Pierre Colonaeus (1664), des Jean Waen (1654—1666). des Martin Verhasselt (1558), des Jsröme Wellaeus (1561) und des Jean Foulerus (1571); außerdem druckte er im Jahre 1552 auch für den Buchhändler Aert Peters aus Mecheln und im Jahre 1571 für Jean Mynsheeren aus der gleichen Stadt. Daß Renier Velpius d. A. bei der Regierung sehr angesehen war, beweist der Umstand, daß er seit 1560 von ihr hauptsächlich zum Drucken ihrer Anschläge, Edikte und Verfügungen ernannt und daß diese Vorzugsstellung der Familie im Jahre 1585 amtlich bestätigt wurde; ebenso druckte er eine große Zahl von Thesen und Abhandlungen der Löwener Universität. Renier Velpius war ein geschickter Drucker; er besaß eine große Zahl verschiedenartiger Lettern und scheute auch vor größeren Aufgaben nicht zurück; so druckte er im Jahre 1571 einen Folioband von 800 Seiten: »Ds vigikili Vlonaroüia Leels3i36 lidri ooto ... Lvotors Nieolao Lanäsro» — den einzigen Folioband, der aus seiner Presse hervorgegangen ist —, der einen Vergleich mit den besten Leistungen der gleichzeitigen Druckereien recht wohl aushält. Er hinterließ zwei Söhne, Roger und Reiner, .von denen der erste den Namen der Familie be rühmt machte, während der zweite nur bis zum Jahre 1677 als Drucker von Universitätsthesen nachweisbar ist und sich von da seine Spur verliert. Entscheidungen zur PensionSversichernug in Österreich. (Vergl. Börsenblatt 1910, Nr. 3). — Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Anzahl von Beschwerden der Allgemeinen Pensions anstalt für Angestellte in Wien gegen die Entscheidung des Ministeriums des Innern, welches Verkäufer in Detailgeschästen und Sitzkassiererinnen als nicht versicherungspflichtig erklärt hatte, abgewiesen. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur durch ihre interessante juristische Begründung in hohem Maße bemerkenswert, sondern dieses Oberste Gericht hat jetzt auch die Tatfrage in eingehender Weise gewürdigt und da- mit nunmehr das verworrene Gebiet der Pensionsversicherung um vieles klarer gestellt, so daß die Hoffnung besteht, daß die große Beunruhigung, die das unklare Privatbeamtengesetz in die Reihen der kaufmännischen Unternehmer und Angestellten ge tragen hat, ein Ende gefunden hat. In der Begründung, die ihrer prinzipiellen Wichtigkeit wegen für die Feststellung des Begriffes des Privatbeamten von der allergrößten Be deutung ist, wird in eingehender Weise auf die Entstehungs geschichte des Gesetzes verwiesen und zunächst festgestellt, »daß unter den im Gesetze aufgenommenen Begriff .Ange stellter' nicht alle unter den Gattungsbegriff des Hand lungsgehilfen fallenden Personen einzureihen seien». Was aber den Begriff der vorwiegend oder ausschließlich geistigen Arbeit anlange, so sei als geistige Dienstleistung nach den herr schenden Begriffen nur jene zu bezeichnen, bei der der essentielle Teil der Arbeit durch die Tätigkeit des Geistes, durch Denkopera tionen vollbracht wird und nur, um in Erscheinung treten zu können, einer schriftlichen oder mündlichen Äußerung (Auftrag, Disposition, Erklärung, Aufzeichnung zum Zwecke der Festhaltung 828
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