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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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6600 Börsenblatt s, d Dlfchn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 12S. S. Juni 1910. Nachstehend geben wir die Liste der vorläufig an gemeldeten Kongreßteilnehmer. Mit kollegialer Hochachtung ergebenst Der Ausschuß zur Vorbereitung des VII. Internationalen Verlegerkongresses in Amsterdam 1910. Albert Brockhaus. Carl Reinecke, vr. Erich Ehlermann. Artur Seemann. Arthur Meiner. vr. F. Brandstetter. * * Liste der zum VII. Internationalen Verlegerkongreß in Amsterdam vorläufig angemeldeten Teilnehmer. 1. Albert Aber (August Hirschwald), Berlin. 2. Diedrich Baedeker (G. D. Baedeker), Essen. 3. Julius Bard (Julius Bard Verlag), Berlin. 4. Hans Bartholdi, Wismar. 5. Walter Bloch-Wunschmann (B. Behr's Verlag), Berlin- Zehlendorf. 6. vr. G. Bock (Ed. Bote L G. Bock), Berlin. 7. O. V. Vöhmert, Dresden. 8. Julius Boltze (I. Boltzesche Buchhandlung), Gebweiler. 9. vr. F. Brandstetter (Friedrich Brandstetter u. Otto Holtzes Nächst.), Leipzig. 10. Albert Brockhaus (F. A. Brockhaus), Leipzig. 11. Frau Albert Brockhaus, Leipzig. 12. vr. Fritz Brockhaus (F. A. Brockhaus), Leipzig. 13. Frau vr. Fritz Brockhaus, Leipzig. 14. Marcello Capra (Looietä. MpoAl-Ä.kioo-Läit.riee ^LrionLle), Turin. 15. Hermann Dathe (Kunst- und Verlagsanstalt Schaar L Dathe), Trier. 16. Franz Deuticke, Wien. 17. Felix Dietrich, Leipzig-Gautzsch. 18. Landtagsabgeordneter Johs. Friedr. Dürr'(Dürr'sche Buchhand lung), Leipzig. 19. vr. E. Ehlermann (L. Ehlermann), Dresden. 20. Frau vr. Ehlermann, Dresden. 21. Wilhelm Engelmann, Leipzig. 22. Ernst Eulenburg, Leipzig. 23. vr. Carl Geibel (Duncker L Humblot), Leipzig. 24. Raimund Gerhard, Leipzig. 25. Max Grosse (Rich. Mühlmanns Verlag u. C. Ed. Müllers Verlag), Halle a. S. 26. Curt Hauschild (Grethlein L Co.), Leipzig. 27. Felix Heinemann (Vita Deutsches Verlagshaus G. m. b. H.), Berlin-Charlottenburg. 28. Direktor Emil Hertzka (Universal-Edition A.--G-), Wien. 29. Bernhard Herzmansky (Ludwig Döblinger), Wien. 30. Karl Heyde (Gustav Weise's Verlag), Stuttgart. 31. Karl Hiersemann (Karl W. Hiersemann), Leipzig. 32. Frau Karl Hiersemann, Leipzig. 33. K. Hosfmann (H. W. Müller), Berlin. 34. Julius Hosfmann, Stuttgart. 36. Ernst Hofmann (Ernst Hofmann L Co.), Berlin. 36. Rudolf Hofmann (A. Hofmann L Co.), Berlin. 37. Alexander Jadassohn (Harmonie, Schottländer, Nord und Süd), Berlin. 38. Curt Kobitzsch (A. Stuber's Verlag), Würzburg. 39. vr. Anton Kippenberg (Insel-Verlag), Leipzig. 40. Wilhelm Klinkhardt (Julius Klinkhardt), Leipzig. 41. Oskar Leiner jun. (Oskar Leiner Verlag), Leipzig. 42. Arthur Meiner (Johann Ambrosius Barth), Leipzig. 43. Hermann Minjon, Frankfurt a. M. 44. K. K. Kommerzienrat Wilhelm Müller, Wien. 46. Kommerzienrat Otto Nauhardt (Carl Fr. Fleischer), Leipzig. 46. Martin Oldenbourg, Berlin. 47. Gustave Payot (Payot L Cie.), Lausanne. 48. Nils Pehrssohn (Nils Pehrssohn), Leipzig. 49. Konsul vr. Josef Petersmann (Otto Spamer), Leipzig. 60. H. Przyborowski (Krüger L Co.), Leipzig. 61. Victor Ranschburg, Budapest. 62. vr. W. Ruprecht (Vandenhoeck L Ruprecht), Göttingen. 53. Rudolf Schick, Leipzig. 64. vr. für. Gustav Sebald (U. E. Sebald), Nürnberg. 55. Artur Seemann (E. A. Seemann), Leipzig. 56. Albert Seydel (Polytechnische Buchhandlung), Berlin. 67. Kommerzienrat Karl Siegismund, Berlin. 68. Carl Siwinna (Phönix-Verlag), Kattowitz. 59. vr. Strecker (B. Schott's Söhne), Mainz. 60. Otto Süßapfel (Siegfried Cronbach), Berlin. 61. Heinrich Tachauer (L. W. Seidel L Sohn), Wien. 62. P. I. Tanger jun. (P. I. Tonger), Köln. 63. Alfred Voerster (C. F. Amelangs Verlag), Leipzig. 64. Frau Alfred Voerster, Leipzig. 65. Kaiser!. Rat Josef Weinberger, Wien. 66. vr. Rudolf Wolfs (Julius Groos), Heidelberg. 67. Hermann Zieger, Leipzig. Bildnisse auf Buchdeckeln. Von Fritz Hansen-Berlin. Von dem Bestreben geleitet, auch das Außere der Bücher möglichst effektvoll zu gestalten, werden vielfach auf den Buch deckeln Bildnisse angebracht. Und zwar handelt es sich dabei nicht nur um die Porträts der Verfasser, sondern je nach dem Inhalt des Buches finden auch zuweilen hübsche Frauen- und Kinder köpfe usw. Verwendung. Dabei wird aber nicht immer mit der nötigen Vorsicht verfahren und sehr häufig außer acht gelassen, daß durch das Gesetz vom 9. Januar 1907 zum ersten Male im Deutschen Reich das Recht am eigenen Bilde als besonderes Persönlichkeitsrecht kodifiziert worden ist. Danach genießen die abgebildeten Personen einen sehr weitgehenden Rechtsschutz, der vor allem in der Bestimmung des § 22 zum Ausdruck kommt, nach welcher Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Diese Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Ohne die Einwilligung des Abgebildeten dürfen Bildnisse nur dann verbreitet werden, wenn es sich um solche Bilder handelt, die auf Bestellung angefertigt sind und deren Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient oder bei denen es sich um Porträts von Personen handelt, die der Zeitgeschichte angehören. Wenn es nun auch zweifelhaft erscheinen kann, ob das Recht am eigenen Bilde den Anforderungen der Gegenwart entspricht und ob für den Schutz der Persönlichkeit nicht die allgemeinen Strafgesetze genügen, bzw. ob nicht durch sie das Recht am eigenen Bilde behandelnde Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Januar 1907 illusorisch gemacht werden, so kann doch dieses Recht am eigenen Bilde, wie verschiedene Fälle beweisen, den Buchverlegern unter Umständen recht unbequem werden. Schon Köhler hat auf den Wiener Fall verwiesen, in dem es sich darum handelte, daß in einem Buche »Streifzüge im Reiche der Frauenschönheiten« neben verschiedenen Akt- und Halbakt illustrationen auch die Bilder zweier Wiener Künstlerinnen ver öffentlicht wurden. In diesem Falle wurde eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darin gesehen, daß durch die Wiedergabe in der fraglichen Umgebung der Schein erweckt wurde, als wollten die Damen mit ihrer Schönheit Geld verdienen. Noch drastischer kommt aber das Recht am eigenen Bilde in einem andern Fall zum Ausdruck, der erst kürzlich das Berliner Landgericht III beschäftigte und in dem es sich um die Ver wendung eines Porträts als Deckelbild handelte. Der für Ver leger lehrreiche und interessante Fall war folgender: Der als Gatte der Frau von Schönebeck in letzter Zeit viel genannte Schriftsteller A. O. Weber hatte in einem Berliner Verlage einen Gedichtzyklus mit dem Titel »Carmen- erscheinen lassen. Auf dem Einband des Buches war eine im Verlage der Notophot-Gesellschaft erschienene Postkarte mit dem Bilde des Fräulein Gudrun H. angebracht. Das Buch ist in 500 Exem plaren erschienen und im Buchhandel verbreitet. Die Postkarten mit der Photographie des Fräulein H. werden auf Grund eines von dem Vater der Dame mit verschiedenen Firmen ab geschlossenen Vertrages mit dem Namen der Dame versehen in der ganzen Welt verbreitet, und zwar ist Fräulein H. eine be kannte Kunsttänzerin, die in Theatern auftritt. Von dem Vater, als ihrem gesetzlichen Vertreter, wurde nun
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