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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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6604 Börsenblatt d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 125, 3. Juni 1910. einschließlich 1133 ./L Vortrag insgesamt 24 991 (18 463) Vom Vorstande war dafür folgender Verteilungsplan vorgelegt worden: 4 Prozent Kapitaldividende auf Ge schäftsanteile der Mitglieder gleich 870 .k, 2 Prozent Umsatz dividende auf den Umsatz der Mitglieder gleich 18 724 .k, Entschädigungen an die Verwaltungsmitglieder und an den Ge schäftsführer 1960 zum Reservefonds 1192 Vortrag auf 1910/11 2253 ^c. (Im Jahre 1906 wurde ein Reingewinn von 8676 1907 ein solcher von 13 648 ^ und 1908 ein Gewinn von 18 463 .k erzielt ) Von der Generversammlung wurde dem Verteilungsplan zugestimmt. Von einigen Mitgliedern war zwar beantragt worden, auf 1 Prozent der Umsatzprämie freiwillig zu verzichten, um damit eine weitere Kräftigung des Unternehmens und noch günstigere Einkaufsbedingungen zu erlangen, doch fand dieser Vorschlag keine Mehrheit. Dagegen will man eventuell im nächsten Jahre beantragen, die Pflichtanteile der Mitglieder auf 150 bzw. 200 zu erhöhen. Das soll nur zu dem Zwecke geschehen, um bei den Verlegern höhere Skontosätze durch frühere Zahlungen zu erlangen. Aus der Bilanz sind folgende Posten hervorzuheben: Aktiven: Warenlager 63 182 Debitoren 43168^, Kassakonto 17 417 Passiven: Geschäftsguthaben 30 604 Kreditoren 56 379 Reservefondskonto 2155 Das Rechnungswerk wurde in bester Ordnung gefunden. Bei der Vorstandswahl wurden die Mitglieder Leonhardt-Dresden und Richter-Leipzig wiedergewählt; zu Beisitzern ernannte man die Herren Ernst Globig - Berlin und Oskar Müller- Leipzig. Ein Antrag des Vorstandes, den von Herrn Bernh. Meyer gestifteten Betrag von 5000 dem Reservefonds zu über weisen, fand einstimmige Annahme; der Reservefonds ist damit auf 8348 ^ angewachsen und es dürfte, da sich Rückstellungen hierfür im nächsten Jahre nicht oder nur in ganz geringem Maße nötig machen, auf eine höhere Umsatzdividende im nächsten Jahre zu rechnen sein. Ein Antrag von Hamburg: die Generalver sammlung des Grossohauses stets am Orte der Generalversamm lung des Zentralvereins deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler abzuhalten und den Zeitpunkt so zu wählen, daß beide Versamm- lungen im Anschluß aneinander abgehalten werden können, fand keine Majorität. Mit Erledigung interner Angelegenheiten fand die Generalversammlung ihren Schluß. Degener <L Co. Zeltschrifteuverlagsgesellschaft m. b. H. in Leipzig. Handelsregistereintrag. — Auf Blatt 14462 des Handelsregisters ist heute die Firma Degen er L Co. Zeit- schriftenverlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig eingetragen und weiter folgendes verlautbart worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 23. April 1910 festgestellt und am 13. Mai 1910 abgeändert worden. Gegenstand des Unter nehmens ist der Verlag und Vertrieb der von den Gesellschaftern eingebrachten Zeitschriften: a) Neudeutsche Bauzeitung, b) Der Baugewerksmeister, o) Annalen der Elektrotechnik, 6) Kunst und Industrie (art et inäugtris), e) Zeitschrift für Sauerstoff- und Stickstoff-Industrie und damit zusammenhängende Gebiete. Das Stammkapital beträgt 126 000 .x. Die Dauer der Gesellschaft beträgt zunächst zehn Jahre. Zu Geschäftsführer sind bestellt: der Verlagsbuchhändler Hermann August Ludwig Degener, der Buchhändler Oswald Adolf Ludwig Maria Spohr, beide in Leipzig, zum stellvertretenden Geschäftsführer ist bestellt der Verlagsbuchhändler Richard Curt Zenker ebenda. Die Zeichnung der Firma darf nur durch beide Geschäfts führer oder einen Geschäftsführer und den Stellvertreter erfolgen. Aus dem Gesellschastsvertrage wird noch bekannt gegeben: Die Gesellschafter a)die offene Handelsgesellschaft unter der Firma H. A. Ludwig Degener in Leipzig, d) der Architekt Richard Schubert in Berlin-Großlichterselde, e) der Buchhändler Oswald Spohr in Leipzig und ä)der Architekt und Redakteur Ludwig von Weckbecker in München leisten in Anrechnung auf ihre Stammanteile nachstehende Sach einlagen und zwar a) durch Einbringung der Zeitschriften »Der Baugewerks meisters, »Annalen der Elektrotechnik«, »Kunst und Industrie (art et iocku8trie)« und »Zeitschrift für Sauerstoff, und Stickstoff- Industrie und damit zusammenhängende Gebiete« mit allen Vorräten, Klischees und Rechten, bewertet auf 39 000 zu b) durch Einbringung seines Anteils an der »Neudeutschen Bauzeitung«, bewertet auf 10 000 zu e) durch Einbringung seines Anteils an der »Neudeutschen Bauzeitung«, sämtlicher Vorräte, Klischees, Rechte und Außen stände und des vorhandenen Kontormobiliars usw., dem Verlags rechte an der Zeitung und dem ganzen Unternehmen als laufende Sache, insgesamt bewertet auf 30 000 ^c, und durch bare Zahlung von 30 000 .tt; zu ä) durch Einbringung seines Anteils an der »Neudeutschen Bauzeitung«, bewertet auf 15 000 .tt. Damit sind die Stammeinlagen der vorgenannten Gesell- chaft voll geleistet. Leipzig, den 1. Juni 1910. Kgl. Amtsgericht, Abteilung IIL. (Leipziger Zeitung Nr. l23 v. 1./VI. 1910.) GesetzeS-Beröffentlichungen. — Das »Reichsgesetzblatt« enthält in Nummer 29 unter Nr. 3771 das Gesetz zur Ausführung der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908, vom 22. Mai 1910, das wir nach Eingang im Amtlichen Teil des Börsenblatts veröffentlichen werden, und unter Nr. 3772 das Gesetz über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910. Deutscher Juristentag. — Die Ständige Deputation des Deutschen Juristentages, der in diesem Jahre das Jubiläum seines fünfzigjährigen Bestehens begeht, hat in ihrer am 16. Mai zu Friedrichroda abgehaltenen Pfingstsitzung beschlossen, den dies- jährigen — dreißigsten — Juristentag vom 12.—14. September nach Danzig einzuberufen. Auf die Tagesordnung sind folgende Fragen gesetzt worden: 1. Empfehlen sich gesetzgeberische Maßnahmen, durch welche die Haftung des persönlichen Schuldners für den Hypotheken ausfall beschränkt wird, wenn der Gläubiger seine Hypothek nicht ausgeboten und das Grundstück weit unter dem Wert erstanden hat? 2. Empfiehlt es sich, soziale Schutzvorschriften, in der Art der für die Handlungsgehilfen bestehenden, für Privatangestellte über haupt zu treffen? 3. Empfehlen sich gesetzliche Vorschriften über die rechtliche Stellung des Sammelvermögens? 4. Die Strafmittel nach dem Vorentwurfe zum Deutschen Strafgesetzbuch: a) die Strafmittel im allgemeinen, b) die Frei heitsstrafe im besonderen. 6. Empfehlen sich Sondergerichtshöfe in Streitigkeiten aus dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes? 6. Liegt ein Bedürfnis für ein deutsches Reichsverwaltungs gericht vor? (Deutsche Juristen-Zeitung.) Bon» dänischen Unchhändlerverein. - Der Ausschuß, der in der Frage einer veränderten Ausgabe des Fachblatts »Norckulc öoAbancklsrtiäenäe« und zur Untersuchung der Möglichkeit, eine Literaturzeitung zu gründen, eingesetzt wurde (vgl. Börsenblatt 1909, Nr. 302), rät in seinem Gutachten, gemäß dem Vorschlag des Provinzbuchhändlervereins das Fachblatt zu einem nur Buch- Händlern zugänglichen Organ zu machen und bezüglich einer auch der Öffentlichkeit zugänglichen Literaturzeitung einen neuen Aus schuß zu wählen. Der Verein beschloß jedoch einstimmig, die Entscheidung beider Fragen für fünf Jahre zu vertagen. — Ein Antrag des Kopenhagener Sortimentervereins, bei Bücher lieferungen an Kopenhagens Kommune einen Rabatt von 10 Prozent auch bei einem Betrag der Jahresrechnung von unter 2000 Kr. zu gestatten, konnte, da er eine Satzungsänderung nötig machen würde, nicht entschieden werden. — Auf eine Anfrage des Lursau permanent cku6on^re8 international cke86äiteui6 in Bern, ob derVerein bereit sein würde, dem Beschluß des Kongresses zu Madrid bei zutreten, ein internationales Auskunftsbureau im Anschluß an und unter Leitung dieses Bureaus in Bern zu errichten, wurde beschlossen, durch Herrn Ove Tryde als Delegierten antworten
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