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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 125, 3. Juni 1910 (. . . 8ort.-^a. . . .). W. 8ijt,bokk'8 IlitAkvsrs- Na.a.t,8obappij. I^r. 6, Nsi 1910. 8". 8. 33—40. Pers onalnachrichten. Professor vr.Mi-. Gottlieb Planck in Göttingen -ß. (Vgl. Börsenbl. Nr. 116.) — In der neuesten Nummer der »Deutschen Juristen-Zeitung« (Nr. II vom 1. Juni 1910) wird an mehreren Stellen des dahingeschiedenen Wirklichen Geheimen Rats Or. Planck gedacht. Zunächst enthält sie an erster Stelle einen warmen Nachruf (mit Bildnis) aus der Feder des bekannten Leipziger Professors vr. Rudolph Sohm, der den Entschlafenen als »einen Ruhm und eine Zierde unsers Volkstums, einen der Edelsten und Besten rühmt, die wir besessen haben«. Das Ge dächtnis an ihn, der zweifellos das geistige Haupt der zweiten Kommission war, wird sich, wie Sohm hervorhebt, unauslöschlich mit unserm Bürgerlichen Gesetzbuch verknüpfen. Im Anschluß an diesen Nachruf widmet der Schriftleiter und Verleger der »Deutschen Juristen-Zeitung« vr. jur. Otto Liebmann dem Entschlafenen tiefempfundene Worte der Dankbarkeit für seine verdienstvolle Tätigkeit als Mitarbeiter der Zeitung. Er schreibt: »Planck hatte bei der Begründung meines Organs sich in üblicher Weise bereit erklärt, in den Kreis der Mitarbeiter ein- zutreten. Aber wie hat er diese Zusage erfüllt! Nie habe ich vergeblich an seine Unterstützung appelliert, wenn es galt, eine be strittene oder schwierige Auslegungsfrage des bürgerlichen Rechts klarzustellen oder den Streit der Meinungen durch sein abgeklärtes und weises Urteil zu schlichten. Was Planck neben seinem großen Kommentar im letzten Jahrzehnt der Nachwelt hinterlassen hat, ist meist in der V12. niedergelegt. Zahl reiche Aufsätze verdankt sie und damit Wissenschaft und Praxis seiner Feder. Aber der große Mann wurde und war der kleinen V12. mehr: er war ihr ein warmer Gönner, ein aufrichtiger Freund, mir selbst allezeit ein gütiger Berater, ein allzu nachsichtiger Beurteiler. Aus dem üblichen Verkehr zwischen Mitarbeiter und Schriftleiter haben sich so seit Jahren persönliche Beziehungen herausgebildet, die immer zu meinen schönsten Lebenserinnerungen gehören werden. Und als er mir noch im letzten Winter »seine Entschuldigung darüber aussprach, mich so lange ohne Antwort gelassen zu haben, er habe aber das Unglück gehabt, eine steinerne Treppe herunter zufallen und sich den linken Arm zu brechen«, als er hin zufügte, »er fühle sich doch zu angegriffen, um diesmal meiner Anregung nachzukommen, ich möchte ihm aber mein Wohlwollen (!) auch ferner bewahren«, da erfüllte mich diese Nachricht mit tiefem Schmerze. Und jetzt, da er, kaum genesen, für immer abberufen wurde, da die Vorsehung auch von ihm, dem großen Manne, ihren Tribut verlangte, erfüllt es mich mit Wehmut, daß der Name Planck fortan nicht mehr in meiner V12. vertreten sein soll. Aber in die tiefe Trauer um den Verlust eines der ältesten Mitarbeiter, eines der treuesten Gönner und edelsten Menschen mischen sich die Freude und der Stolz, sagen zu dürfen: er war unser! Nie wird die V12. vergessen, was er auch ihr war, und sein Andenken wird in ihr und in mir, der ich in so engen Beziehungen zu dem Verstorbenen stehen durfte, nimmer erlöschen!« In derselben Nummer wird die letzte von dem inzwischen auch verstorbenen Justizrat vr. Josef Stranz in Berlin (Börsenbl. 1910, Nr. 122) verfaßte »Juristische Rundschau« veröffentlicht. In dieser sagt er über den verstorbenen Göttinger Gelehrten: »Ein Stern am Himmel der Jurisprudenz ist untergegangen, und das Auge dieses Jahrhunderts wird sich schließen, bevor er wieder erscheint.« Gottlieb Planck, der große Reorganisator des deutschen bürgerlichen Rechts, ist in Göttingen am 20. Mai im fast vollendeten 86. Lebensjahre verstorben. Er hat dem deutschen bürgerlichen Recht den Stempel seines Ingeniums aufgedrückt. Des Augenlichts seit Jahrzehnten beraubt, war seine innere Sehkraft doch ungeschwächt geblieben. An Homer wurde man erinnert, wenn man den greisen blinden Mann auf der Nednerbühne im deutschen Parlament die Grundlehren des Bürgerlichen Gesetzbuchs verkünden hörte. Die Auffassung von Recht und Leben deckte sich für den geraden, auf rechten Menschen, dessen Wirken und Charakter bis an das Ende gleich ungebrochen blieben. In den Memoiren Rudolf von Bennigsens ist dem Freundschaftsverhältnis zwischen Planck und dem berümten Staatsmann ein Denkmal errichtet Noch vor wenigen Wochen war es ihm vergönnt, das umfassende Manu skript zur Neuauflage seines Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das er seiner Frau in die F-der diktiert hatte, ab- zuschließen. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch und der Name Planck bleiben unzertrennlich. Dem Werk und dem Kommentar gilt das Wort: wouuweutuiu aers psreaoius. Sprechsaal. Der Bnchverlag für's Deutsche Hans. (Vergl. Börsenbl. Nr. lI9.) Auf die Veröffentlichungen im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 119 vom 27. Mai 1910 erklären wir Folgendes: Die Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft vorm. Gustav Fritzsche hat für ihre eigene Rechnung niemals Bibliotheksmarken versandt oder Beträge dafür einkassiert. Nur hat der frühere, gegenwärtig nicht mehr in Deutschland ansässige Direktor der Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft Herr Kommissionsrat Fritzsche im Auftrag und für Rechnung der »Neuen Gesellschaft der Bücherfreunde« (früherer Inhaber Wilhelm Wagner) und des »Buchverlags für's Deutsche Haus« (alleiniger Inhaber Wilhelm Wagner) Bibliotheksmarken verkauft. Er hat hierüber, wie er uns auf Anfrage mitgeteilt hat, mit dem »Buchverlag für's Deutsche Haus« seinerzeit vollkommen abgerechnet. Der Verkauf von Bibliotheksmarken ist also ausschließlich Sache des »Buch verlags für's Deutsche Haus« gewesen, und diese Firma, die auch den Alleinvertrieb der »Bücher des Deutschen Hauses« hat, ist verpflichtet, für Einlösung der Bibliotheksmarken aufzukommen. Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft vorm. Gustav Fritzsche. Schumann, pp». Söllner. Offenes Mahnschreiben. (Vgl. Börsenblatt Nr. 90.) Unter Bezugnahme auf das Eingesandt in Nr. 90 des Börsen blattes für den Deutschen Buchhandel von einer Münchner Ver lagsbuchhandlung, betreffend Zession der Außenstände der Firma Neuer Verlag Deutsche Zukunft an meine Firma, möchte ich mich gegen die Unterschiebung einer taktlosen Handlung entschieden verwahren. Ich bin Drucklieferant erster Leipziger und Berliner Verlags häuser, und der Inhalt des Eingesandts ist daher geeignet, mich geschäftlich zu schädigen. Ich erkläre, daß der Wortlaut des Zessionsbriefes von einem Rechtsanwalt in Leipzig aufgestellt und die Forderung von 1 ^ Mahngebühren auf Veranlassung des Verlagsbuchhändlers Herrn Alfred Baß in Leipzig geschehen ist. Nach dieser Sachlage bin ich vollkommen gedeckt; bezüglich der Mahngebühren mußte ich buchhändlerischen Brauch annehmen, da die Forderung auf Veranlassung eines Buchhändlers erhoben wurde. Ein berechtigter Vorwurf irgendwelcher Art kann mich daher nicht treffen. Max Görlich, Wernigerode. Hofbuchdrucker. Entgegnung. Nachdem ich schon Gelegenheit nahm, der Redaktion des Börsenblattes mitzuteilen, daß ich selbstredend nie die Mahn schreiben der Herren Görlich und Scharfe in dieser Form ge billigt und unterschrieben hätte, sucht Herr Görlich mich dafür verantwortlich zu machen Das ist natürlich völlig unrichtig. Richtig ist nur, daß ich den abschließenden Herrn Rechtsanwalt aufmerk sam machte, die Mahngebühr einzusetzen. Da ich sonst mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun hatte, erübrigt es sich, auf die Sache weiter einzugehen. Herr Görlich hielt es für über flüssig, mich von der endgültigen Fassung und eventuellen Kor rektur des Mahnschreibens in Kenntnis zu setzen, und jetzt sucht er die ganze ihm jedenfalls höchst unangenehme Sache auf mich abzuschieben. 29. Mai 1910. Alfred Baß-Leipzig.
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