Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1923
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Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 193, 20. August 1923. weil sonst die Unternehmung zerstört wird. Die Steuergesetzgebung! muß dieser Auffassung Rechnung tragen und ist so schnell als mög lich abzuändern»'). Doch gab auch der Verband zu, daß die Frage »Goldmark bilanz» oder »organische Bilanz» schwer zu entscheiden sei, vor allem, wie weit sich die Praxis auf den Boden der von Prof. vr. Schmidt borgeschlagcnen Bilanzierungsmethode stellen könnte und wie weit auf den Boden der von Prof. vr. Schmalenbach vertre tenen Bilanzierung in Goldmark. Die Schmidtsche Methode — so meint er weiter — sei »die genauest« und auch gut durchführbar». Bei Einführung der Goldmarkbilanz bestehe die Gefahr, daß die Löhne und Gehälter auf Goldmarkbasis gefordert würden. Ebenso mache die Unzulänglichkeit der verschiedenen Indizes di« zwangsweise Einführung der Goldmarkbilanz nicht empfehlenswert. Die Schmidtsche Methode hingegen gestatte nicht die Auswir kung der Verluste aus Wareneinkäusen in der Gewinn- und Ver lustrechnung. Es sei abzuwarten, wie der Schmalenbachsch« Ent wurf sich in der Praxis bewähre. Bevor nicht genügende Erfah rungen aus der Praxis gesammelt sind, erscheine irgendeine gesetz lich« Festsetzung als nicht ratsam. Tatsächlich aber haben sich mehrere Betriebe die Goldmark rechnung in Buchführung und Bilanz bereits zu eigen gemacht, so daß sie in der Lage sind, unter Vermeidung der schädlichen Schein gewinne wieder annähernd richtige Bilanzen zu rechnen. Bei den Beratungen des Entwurfs im Reichswirtschaftsrat haben bereits 30 Bilanzen nach der Goldmarkmethode Vorgelegen. Trotzdem hat sich einer der maßgebendsten Faktoren des deut schen Wirtschaftslebens, nämlich der »Reichsverband der deutschen Industrie», gegen den Schmalenbachschen Entwurf ausgesprochen. Die Gründe dafür sind eigentlich niemals recht klar geworden! sie dürften außer denjenigen des »Verbandes Deutscher Bücherrevi soren» (Goldmarklöhne!) auch darin bestehen, daß Schmalenbach die Aufhebung sämtlicher stillen Reserven Vorsicht. Scheinbar ist die deutsche Industrie mit der bisherigen Bilanzierung sehr zufrie den gewesen, trotz des Widerspruchs der Zufriedenheit mit falschen Bilanzen. Auch die Handelskammer München nahm in ihrer Sitzung vom 28. Februar 1923'") zur Frage der Goldmarkbilanzen Stellung, wobei sie sich mit folgenden Anträgen des Referenten Einstein einverstanden erklärte: »Die Handelskammer kann di« gesetzliche Einführung der Goldmarkbuchung und -bilanzierung nicht für geboten er achten. Sie verkennt dabei nicht, daß die periodisch« freiwillige Aufstellung des Status durch die Betriebe aus dem Gesichtspunkte des Goldwertes unter Anwendung eines brauchbaren Index den Blick sür die innere Wahrheit der Verhältnisse schärft und nament lich die durch die Geldentwertung verursachten Verluste erkennen läßt. Sie vermag aber darin nicht deren Heilung zu erblicken .... Die Geldentwertung mutz in vollem Umfang in der Kalkulation Berücksichtigung finden, damit aus dem Verkaufserlös auch mengenmäßig die Lager ersetzt werden können. Um den Entzug der zum gleichen Zwecke nötigen Kapitalien auf dem Wege der Besteuerung zu verhüten, ist bei der Bewertung des Betriebsvermögens an Rohstoffen, Erzeugnissen und Waren eine angemessene Absetzung, geteilt in eine Ab schreibung und eine Rückstellung, zu gewähren, welch letztere aus der in die Kalkulation eingesetzten Risikoprämie logisch hervorgeht und in ein bestimmtes Jahresverhältnis zum Gesamt umsatz gebracht wird, im übrigen aber im Sinne der Bestimmung über die Verrechnung des Werkerhaltungskontos zu behandeln ist. . .» Der dem Neichswirtschaftsrat vorgelegte Gesetzentwurf Schwa lenbachs gestattet einstweilen fakultativ di« Aufstellung von Gold mark b ilanz« nmit entsprechenden Rechtsfolgen, fordert aber noch keine Goldmark buchführung. Erst von 1926 ab sollen die Vor- swriften einer laufenden Goldmarkbuchführuna Zwangscharakter erhalten, doch ist man zur Aufstellung von Goldmark bilanzen auch ohne dieses Gesetz bereits jetzt berechtigt. lSchlutz folgt.) »» Siehe: »Zeitschrift beS Verbandes Deutscher Bücherrevisoren» v. Sept. 1VLL. Siehe: »Mtinchener Neueste Nachrichten« v. t. März 1923, S. v. tt7» Bernhardt, L^uisep Lehr- und Handbuch der Titelaufnabme. (Schriften der Zentrale für Volks bücherei. 3. Stück.) Berlin: Weidmann 1923. vm. 196 S., 1 Tafel. Gr. 8°. 6-. 4.20. Die »Instruktionen für die alphabetischen Kataloge der preußischen Bibliotheken« sind ein Hauptwerk für -den katalogisierenden Biblio thekar, das nach jahrzehntelanger Praxis zu seiner heutigen Gestalt sich entwickelt hat und für die Hunderte von kniffligen Fragen, die bei einer Titelanfnahme entstehen können, peinlichste Vorschriften er teilt. Den Laien, der die »Instruktionen« etwa durchblättert, pflegt Granen und Schaudern zu ergreifen, der Fachmann lernt, je länger er sie benutzt und in ihre Geheimnisse ein-driugt, ihre Zweckmäßigkeit immer höher schätzen, wenn er sich auch bewußt bleiben muß, daß auch sie sich weiterentwickeln müssen und in manchen Punkten einmal der Verbesserung bedürfen. Die 241 Paragraphen und die Anlagen und Beispiele der »Fn- strnktionen« sind sehr knapp gefaßt, sodaß ihr gründliches Studium, wie es im besonderen für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken verlangt wird, bekanntlich nicht zu den größten Annehm lichkeiten gehört. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß die Verfasserin der vorliegenden Veröffentlichung eine Art Hilfsbuch und Erläuterung zu den »Instruktionen« zu geben versucht, nachdem sich die Notwendig keit dazu in den Bibliotheksknrsen der »Zentrale für Volksbücherei« am Zeyitralinstitut für Erziehung und Unterricht gezeigt hatte. Es soll als Lehrmittel wie auch als Hilfsmittel.beim Katalogisieren, sei es für Zwecke des Buchhandels, sei es fiir Büchereien verschiedenster Art und Größe, dienen und fiir einfache Titelformen den Rückgriff ans die Instruktionen selbst ersparen. Die Aufnahme von Inkunabeln und Orientalin ist nicht berücksichtigt worden. Etwa ein Drittel des Buches ist allgemeinen Anweisungen über Kataloge, Zettel, Aufnahme und Einordnung gewidmet, während zwei Drittel Beispiele bringen. Letztere scheinen mir den Hanptwert des Buches anszumachen. Sie enthalten die Vorlage, die Aufnahme selbst in ausführlicher und ver einfacher Form (nach dem Ministerial-Erlaß vom 17. Dezember 1920) und ihre Erklärung. -Es sind, soweit ich sie nachgeprüft habe, gut gewählte Beispiele, die klar und hinreichend erläutert werden. Bei gegeben sind ein Sachregister, eine Tafel schwer lesbarer Buchstaben und mit Genehmigung des Autors, die vergleichende Tabelle der grundlegenden Katalogisierungsregeln der preußischen Instruktionen, der bayerischen Vorschriften und der Anweisung der Deutschen Bücherei ans Frels: Einheits- und Zentralkatalogisierung (Zbl. f. Bw. 1921. S. 172/73). iFst das Buch also eine praktische Anleitung zur Benutzung der »Instruktionen« und als solche fleißig und mit Geschick bearbeitet, so hätte -dieser Charakter auch im Titel zum Ausdruck gelangen müssen. Von einem »Lehr-« oder gar einem »Handbuch« der Titek- anfnahme würde man mehr verlangen: eingehende Geschichte des Kala- logisierens und ihre Entwicklung bis zur Gegenwart in den verschie denen Ländern und insbesondere tiefgründige genetische Darstel lung. Wer richtig katalogisieren will, dem genügt nicht, den Inhalt aller Paragraphen im Kopfe zu haben, sondern er will wissen, warum diese oder jene zunächst merkwürdig anmntende Vorschrift so ist, und was man sich dabei gedacht hat. Man will den Vorschriften ans den Grund gehen und sic restlos geklärt haben, und wird sie dann um so leichter handhaben können. Wie alt die Probleme der Titelaufnahme sind, davon gab W. Frels im 47. Beiheft zum »Ztrbl. f. Biblio thekswesen« Beispiele, und wie umfangreich und wie wichtig sie in der Gegenwart geworden sind, davon zeugen seine Aufsätze über die Ein- heitskatalogisierun-g. Das eigentliche Lehr- und Handbuch der Titel anfnahme wird also noch geschrieben werden müssen, wenn die Ver einheitlichung festeren Boden gewonnen und sich bewährt haben wird. vr. H a n s P r a e s e n t. Mine Mitteilungen- Drnlkpreise im deutschen Bnchdruagewcrbc. (Vgl. zuletzt Bbl. Nr. 189 n. 192.) — Der Deutsche Buchdrucker-Verein er höhte die Schlüsselzahl zur Errechnung der Drnckprcise vo» 32 000 auf 64 000, und zwar mit Wirkung ab 16. August. Diese Er- i Höhung bedeutet eine Steigerung der bisherigen Drnckpreise um 100>... Mit der Schlüsselzahl 64 000 sind die Sätze der 6. Ausgabe des Dent- ! scheu Buchörnck-Preistarifs zu vervielfachen. (Die Schlüsselzahl be trug ab 4. August 5000, ab 9. August 16 000, ab 11. August 32 000 und , nun ab 16. August 64 000.) Bei laufenden Verträgen, die ans Grund des berichtigten Friedenspreistarifs' von 1912 abgeschlossen worden
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